Es ist bekannt, daß die höchstverordnete Preussische Gesezcommission einen Entwurf zu dem vorhabenden neuen Gesezbuch durch den Druk ins Publikum ver- teilte und jedermann auffoderte, zu dessen möglichster Vollkommenheit durch Anmerkungen, die mit dem Entwurf fortliefen, oder durch Abhandlungen in dem bei Preisaufgaben gewöhnlichen Wege beizutragen. Fast alle Preismedaillen für die beiden ersten Teile wurden zweien Rechtsgelehrten in den Dänischen Staaten, den Herrn Professoren von Eggers in Kopenhagen und Schrader in Kiel zu Teil. Beide gehören zu denen sel- tenen Rechtsgelehrten, deren juristische Einsichten sich auf Philosophie und bei lezterem insbesondere auch auf Mathematik stüzen. Als der Entwurf des Hand- lungsrechtes erschien, glaubte ich, der ich kein Rechts- gelehrter bin, zum wenigsten durch Einsendung meiner damals nach gehöriger Umarbeitung in dem 1sten Bande der Handlungsbibliothek wieder abgedrukten Abhandlung über das Wechselrecht im Jahr 1785 einen Beitrag geben zu dürfen. Dieser ward von des Hrn. Großkanzlers Freyh. von Carmer Exc. gü- tigst aufgenommen, und ich aufgefodert, über das Ganze mit oder ohne Namen zu arbeiten. Meine damals wiederum schwache Gesundheit und mein längst genom- mener fester Entschluß, nie eine eigentliche Preisschrift
2ter Teil. Z
C. 9. Anmerk. uͤber Handlungsrechte.
Anmerkung.
Es iſt bekannt, daß die hoͤchſtverordnete Preuſſiſche Geſezcommiſſion einen Entwurf zu dem vorhabenden neuen Geſezbuch durch den Druk ins Publikum ver- teilte und jedermann auffoderte, zu deſſen moͤglichſter Vollkommenheit durch Anmerkungen, die mit dem Entwurf fortliefen, oder durch Abhandlungen in dem bei Preisaufgaben gewoͤhnlichen Wege beizutragen. Faſt alle Preismedaillen fuͤr die beiden erſten Teile wurden zweien Rechtsgelehrten in den Daͤniſchen Staaten, den Herrn Profeſſoren von Eggers in Kopenhagen und Schrader in Kiel zu Teil. Beide gehoͤren zu denen ſel- tenen Rechtsgelehrten, deren juriſtiſche Einſichten ſich auf Philoſophie und bei lezterem insbeſondere auch auf Mathematik ſtuͤzen. Als der Entwurf des Hand- lungsrechtes erſchien, glaubte ich, der ich kein Rechts- gelehrter bin, zum wenigſten durch Einſendung meiner damals nach gehoͤriger Umarbeitung in dem 1ſten Bande der Handlungsbibliothek wieder abgedrukten Abhandlung uͤber das Wechſelrecht im Jahr 1785 einen Beitrag geben zu duͤrfen. Dieſer ward von des Hrn. Großkanzlers Freyh. von Carmer Exc. guͤ- tigſt aufgenommen, und ich aufgefodert, uͤber das Ganze mit oder ohne Namen zu arbeiten. Meine damals wiederum ſchwache Geſundheit und mein laͤngſt genom- mener feſter Entſchluß, nie eine eigentliche Preisſchrift
2ter Teil. Z
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0361"n="353"/><fwplace="top"type="header">C. 9. Anmerk. uͤber Handlungsrechte.</fw><lb/><divn="5"><head>Anmerkung.</head><lb/><p>Es iſt bekannt, daß die hoͤchſtverordnete Preuſſiſche<lb/>
Geſezcommiſſion einen Entwurf zu dem vorhabenden<lb/>
neuen Geſezbuch durch den Druk ins Publikum ver-<lb/>
teilte und jedermann auffoderte, zu deſſen moͤglichſter<lb/>
Vollkommenheit durch Anmerkungen, die mit dem<lb/>
Entwurf fortliefen, oder durch Abhandlungen in dem bei<lb/>
Preisaufgaben gewoͤhnlichen Wege beizutragen. Faſt<lb/>
alle Preismedaillen fuͤr die beiden erſten Teile wurden<lb/>
zweien Rechtsgelehrten in den Daͤniſchen Staaten, den<lb/>
Herrn Profeſſoren <hirendition="#g">von Eggers</hi> in Kopenhagen und<lb/><hirendition="#g">Schrader</hi> in Kiel zu Teil. Beide gehoͤren zu denen ſel-<lb/>
tenen Rechtsgelehrten, deren juriſtiſche Einſichten ſich<lb/>
auf Philoſophie und bei lezterem insbeſondere auch auf<lb/>
Mathematik ſtuͤzen. Als der Entwurf des Hand-<lb/>
lungsrechtes erſchien, glaubte ich, der ich kein Rechts-<lb/>
gelehrter bin, zum wenigſten durch Einſendung meiner<lb/>
damals nach gehoͤriger Umarbeitung in dem 1ſten<lb/>
Bande der Handlungsbibliothek wieder abgedrukten<lb/>
Abhandlung uͤber das Wechſelrecht im Jahr 1785<lb/>
einen Beitrag geben zu duͤrfen. Dieſer ward von des<lb/>
Hrn. Großkanzlers Freyh. <hirendition="#g">von Carmer</hi> Exc. guͤ-<lb/>
tigſt aufgenommen, und ich aufgefodert, uͤber das Ganze<lb/>
mit oder ohne Namen zu arbeiten. Meine damals<lb/>
wiederum ſchwache Geſundheit und mein laͤngſt genom-<lb/>
mener feſter Entſchluß, nie eine eigentliche Preisſchrift<lb/><fwplace="bottom"type="sig"><hirendition="#fr">2ter Teil.</hi> Z</fw><lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[353/0361]
C. 9. Anmerk. uͤber Handlungsrechte.
Anmerkung.
Es iſt bekannt, daß die hoͤchſtverordnete Preuſſiſche
Geſezcommiſſion einen Entwurf zu dem vorhabenden
neuen Geſezbuch durch den Druk ins Publikum ver-
teilte und jedermann auffoderte, zu deſſen moͤglichſter
Vollkommenheit durch Anmerkungen, die mit dem
Entwurf fortliefen, oder durch Abhandlungen in dem bei
Preisaufgaben gewoͤhnlichen Wege beizutragen. Faſt
alle Preismedaillen fuͤr die beiden erſten Teile wurden
zweien Rechtsgelehrten in den Daͤniſchen Staaten, den
Herrn Profeſſoren von Eggers in Kopenhagen und
Schrader in Kiel zu Teil. Beide gehoͤren zu denen ſel-
tenen Rechtsgelehrten, deren juriſtiſche Einſichten ſich
auf Philoſophie und bei lezterem insbeſondere auch auf
Mathematik ſtuͤzen. Als der Entwurf des Hand-
lungsrechtes erſchien, glaubte ich, der ich kein Rechts-
gelehrter bin, zum wenigſten durch Einſendung meiner
damals nach gehoͤriger Umarbeitung in dem 1ſten
Bande der Handlungsbibliothek wieder abgedrukten
Abhandlung uͤber das Wechſelrecht im Jahr 1785
einen Beitrag geben zu duͤrfen. Dieſer ward von des
Hrn. Großkanzlers Freyh. von Carmer Exc. guͤ-
tigſt aufgenommen, und ich aufgefodert, uͤber das Ganze
mit oder ohne Namen zu arbeiten. Meine damals
wiederum ſchwache Geſundheit und mein laͤngſt genom-
mener feſter Entſchluß, nie eine eigentliche Preisſchrift
2ter Teil. Z
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 353. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/361>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.