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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

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C. 8. In Ansehung der Zölle.
seinem Lande zu halten. Sie hätten ihn lehren kön-
nen, daß wenigstens vorjezt die Manufactur nicht
sich für sein Land schicke, und daß er vorher auf Weg-
räumung jener Hindernisse und Erwekkung solcher
Vorteile, die sein Land noch nicht genießt, sinnen
müsse. Sobald aber das Verbot ergangen ist, so wird
daran nicht weiter gedacht. Die Kontrabande geht
in ihrem unwiderstehlichen Gange fort, und besteht
dann noch die Manufactur dabei, so ist es mehr zum
Schaden als zum Vorteil des Staats.

§. 13.

Der Wolstand der Manufacturen beruht sehr auf
der Leichtigkeit, die Materialien derselben ganz roh oder
mit der im B. 2. C. 1. §. 6--8. erwähnten Vorarbeit,
zu bekommen. Kann man zu denselben nicht anders,
als durch fremde Einfuhr gelangen, so versteht es sich,
daß ein verständiger Regent diese so viel möglich er-
leichtern muß, wenigstens nicht dieselbe durch Zölle ver-
theuern darf. Indessen sind noch viele Länder, in wel-
chen man dieselben nicht von Zöllen befreiet hat, welche
von Alters her auf sie gelegt gewesen sind. Wann sie
aber das Land selbst giebt, und man glaubt deren Aus-
fuhr sei den Manufacturen des Landes schädlich, so ent-
schließt sich freilich fast jeder Regent, zu einem allge-
meinen Verbot derselben. So hat England vorlängst
die Ausfuhr seiner Wolle verboten. Friedrich II.

C. 8. In Anſehung der Zoͤlle.
ſeinem Lande zu halten. Sie haͤtten ihn lehren koͤn-
nen, daß wenigſtens vorjezt die Manufactur nicht
ſich fuͤr ſein Land ſchicke, und daß er vorher auf Weg-
raͤumung jener Hinderniſſe und Erwekkung ſolcher
Vorteile, die ſein Land noch nicht genießt, ſinnen
muͤſſe. Sobald aber das Verbot ergangen iſt, ſo wird
daran nicht weiter gedacht. Die Kontrabande geht
in ihrem unwiderſtehlichen Gange fort, und beſteht
dann noch die Manufactur dabei, ſo iſt es mehr zum
Schaden als zum Vorteil des Staats.

§. 13.

Der Wolſtand der Manufacturen beruht ſehr auf
der Leichtigkeit, die Materialien derſelben ganz roh oder
mit der im B. 2. C. 1. §. 6—8. erwaͤhnten Vorarbeit,
zu bekommen. Kann man zu denſelben nicht anders,
als durch fremde Einfuhr gelangen, ſo verſteht es ſich,
daß ein verſtaͤndiger Regent dieſe ſo viel moͤglich er-
leichtern muß, wenigſtens nicht dieſelbe durch Zoͤlle ver-
theuern darf. Indeſſen ſind noch viele Laͤnder, in wel-
chen man dieſelben nicht von Zoͤllen befreiet hat, welche
von Alters her auf ſie gelegt geweſen ſind. Wann ſie
aber das Land ſelbſt giebt, und man glaubt deren Aus-
fuhr ſei den Manufacturen des Landes ſchaͤdlich, ſo ent-
ſchließt ſich freilich faſt jeder Regent, zu einem allge-
meinen Verbot derſelben. So hat England vorlaͤngſt
die Ausfuhr ſeiner Wolle verboten. Friedrich II.

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[345/0353] C. 8. In Anſehung der Zoͤlle. ſeinem Lande zu halten. Sie haͤtten ihn lehren koͤn- nen, daß wenigſtens vorjezt die Manufactur nicht ſich fuͤr ſein Land ſchicke, und daß er vorher auf Weg- raͤumung jener Hinderniſſe und Erwekkung ſolcher Vorteile, die ſein Land noch nicht genießt, ſinnen muͤſſe. Sobald aber das Verbot ergangen iſt, ſo wird daran nicht weiter gedacht. Die Kontrabande geht in ihrem unwiderſtehlichen Gange fort, und beſteht dann noch die Manufactur dabei, ſo iſt es mehr zum Schaden als zum Vorteil des Staats. §. 13. Der Wolſtand der Manufacturen beruht ſehr auf der Leichtigkeit, die Materialien derſelben ganz roh oder mit der im B. 2. C. 1. §. 6—8. erwaͤhnten Vorarbeit, zu bekommen. Kann man zu denſelben nicht anders, als durch fremde Einfuhr gelangen, ſo verſteht es ſich, daß ein verſtaͤndiger Regent dieſe ſo viel moͤglich er- leichtern muß, wenigſtens nicht dieſelbe durch Zoͤlle ver- theuern darf. Indeſſen ſind noch viele Laͤnder, in wel- chen man dieſelben nicht von Zoͤllen befreiet hat, welche von Alters her auf ſie gelegt geweſen ſind. Wann ſie aber das Land ſelbſt giebt, und man glaubt deren Aus- fuhr ſei den Manufacturen des Landes ſchaͤdlich, ſo ent- ſchließt ſich freilich faſt jeder Regent, zu einem allge- meinen Verbot derſelben. So hat England vorlaͤngſt die Ausfuhr ſeiner Wolle verboten. Friedrich II.

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 345. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/353>, abgerufen am 21.11.2024.