1) daß eine Bank selten lange bestehe, ohne daß deren Hauptzwek verlassen und ihre Einrichtung so umgekehrt werde, daß dem Staat, statt vermeinter Hülfe, wesentlicher Schaden daraus entsteht. Der Misgrif ist leicht getahn, und die Folgen desselben äussern sich schnell; aber nicht so bald und leicht sind die Mittel ausgefunden, dem Uebel wieder abzuhelfen.
2) Daß jedem Staat, in welchem man den Ge- danken, sich durch Papiergeld zu helfen, verlassen, und dagegen sich entschlossen hat, durch eine wolüber- legte Sparsamkeit und gebesserte Ordnung in den Fi- nanzen sich zu helfen, dieses bald und sicher gelun- gen ist.
§. 3.
Ist dann noch etwa ein Staat in oder ausser Deutschland, in welchem noch eine Bank für die Handlung dienen könnte, wo dieselbe über kurz oder lang errichtet werden mögte, so nehme man dieß zur ersten Regel:
1) Man gebe den Gedanken so lange ganz auf, als der Staat oder dessen Re- gent in dringender Geld-Verlegenheit ist, und errichte ja nimmer eine Bank in der Absicht, dieser Verlegenheit abzuhelfen.
C. 7. In Anſehung der Huͤlfsmittel.
1) daß eine Bank ſelten lange beſtehe, ohne daß deren Hauptzwek verlaſſen und ihre Einrichtung ſo umgekehrt werde, daß dem Staat, ſtatt vermeinter Huͤlfe, weſentlicher Schaden daraus entſteht. Der Misgrif iſt leicht getahn, und die Folgen deſſelben aͤuſſern ſich ſchnell; aber nicht ſo bald und leicht ſind die Mittel ausgefunden, dem Uebel wieder abzuhelfen.
2) Daß jedem Staat, in welchem man den Ge- danken, ſich durch Papiergeld zu helfen, verlaſſen, und dagegen ſich entſchloſſen hat, durch eine woluͤber- legte Sparſamkeit und gebeſſerte Ordnung in den Fi- nanzen ſich zu helfen, dieſes bald und ſicher gelun- gen iſt.
§. 3.
Iſt dann noch etwa ein Staat in oder auſſer Deutſchland, in welchem noch eine Bank fuͤr die Handlung dienen koͤnnte, wo dieſelbe uͤber kurz oder lang errichtet werden moͤgte, ſo nehme man dieß zur erſten Regel:
1) Man gebe den Gedanken ſo lange ganz auf, als der Staat oder deſſen Re- gent in dringender Geld-Verlegenheit iſt, und errichte ja nimmer eine Bank in der Abſicht, dieſer Verlegenheit abzuhelfen.
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C. 7. In Anſehung der Huͤlfsmittel.
1) daß eine Bank ſelten lange beſtehe, ohne daß
deren Hauptzwek verlaſſen und ihre Einrichtung ſo
umgekehrt werde, daß dem Staat, ſtatt vermeinter
Huͤlfe, weſentlicher Schaden daraus entſteht. Der
Misgrif iſt leicht getahn, und die Folgen deſſelben
aͤuſſern ſich ſchnell; aber nicht ſo bald und leicht ſind
die Mittel ausgefunden, dem Uebel wieder abzuhelfen.
2) Daß jedem Staat, in welchem man den Ge-
danken, ſich durch Papiergeld zu helfen, verlaſſen,
und dagegen ſich entſchloſſen hat, durch eine woluͤber-
legte Sparſamkeit und gebeſſerte Ordnung in den Fi-
nanzen ſich zu helfen, dieſes bald und ſicher gelun-
gen iſt.
§. 3.
Iſt dann noch etwa ein Staat in oder auſſer
Deutſchland, in welchem noch eine Bank fuͤr die
Handlung dienen koͤnnte, wo dieſelbe uͤber kurz oder
lang errichtet werden moͤgte, ſo nehme man dieß zur
erſten Regel:
1) Man gebe den Gedanken ſo lange
ganz auf, als der Staat oder deſſen Re-
gent in dringender Geld-Verlegenheit iſt,
und errichte ja nimmer eine Bank in der
Abſicht, dieſer Verlegenheit abzuhelfen.
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 319. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/327>, abgerufen am 21.12.2024.
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