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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

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C. 6. In Ansehung der Schiffahrt.
gehen dürfen, als ein Fuhrmann zu Lande? Es
kömmt dazu, daß die kriegführenden Mächte viele
Schwierigkeit haben, ihre Kriegsschiffe zu bemannen, so
lange die Kaperei lebhaft geht. Das erfuhr England
in den ersten Jahren des lezten Seekrieges. Die Hand-
lung des Staats wird selbst dem Volke, welches alsdann
wenn es das Uebergewicht auf der See mit seinen Flotten
hat, sehr dadurch erschwert, und es verträgt sich nicht mit
dem jezigen Gange derselben, daß die Kauffardeischiffe
sich in Häfen versammeln, und auf die Convoi war-
ten müssen, folglich keine Speculation und Con-
junctur Statt hat, wenn die Waaren Einer Gegend
und Einer Art mit ganzen Flotten ankommen, oder
abgehen. Friedrich der Grosse hat denn doch
wirklich den Wink dazu andern Staaten gegeben, in-
dem sein Handlungs-Tractat mit den Nordamericani-
schen Freistaaten den Artikel enthält, daß, wenn zwi-
schen beiden Staaten einmal Krieg entstehen sollte,
die Kauffardeischiffe von beiden eine freie Fahrt behal-
ten sollen. Nur Schade, daß dies Beispiel weni-
ger wirksam werden mögte, weil schwerlich jemals
ein Krieg zwischen Preussen und Nordamerika entste-
hen wird!

§. 16.

Indessen bleibt eine starke und wol unterhaltene
Seemacht ein unentbehrliches Mittel zur Erhaltung

U 2

C. 6. In Anſehung der Schiffahrt.
gehen duͤrfen, als ein Fuhrmann zu Lande? Es
koͤmmt dazu, daß die kriegfuͤhrenden Maͤchte viele
Schwierigkeit haben, ihre Kriegsſchiffe zu bemannen, ſo
lange die Kaperei lebhaft geht. Das erfuhr England
in den erſten Jahren des lezten Seekrieges. Die Hand-
lung des Staats wird ſelbſt dem Volke, welches alsdann
wenn es das Uebergewicht auf der See mit ſeinen Flotten
hat, ſehr dadurch erſchwert, und es vertraͤgt ſich nicht mit
dem jezigen Gange derſelben, daß die Kauffardeiſchiffe
ſich in Haͤfen verſammeln, und auf die Convoi war-
ten muͤſſen, folglich keine Speculation und Con-
junctur Statt hat, wenn die Waaren Einer Gegend
und Einer Art mit ganzen Flotten ankommen, oder
abgehen. Friedrich der Groſſe hat denn doch
wirklich den Wink dazu andern Staaten gegeben, in-
dem ſein Handlungs-Tractat mit den Nordamericani-
ſchen Freiſtaaten den Artikel enthaͤlt, daß, wenn zwi-
ſchen beiden Staaten einmal Krieg entſtehen ſollte,
die Kauffardeiſchiffe von beiden eine freie Fahrt behal-
ten ſollen. Nur Schade, daß dies Beiſpiel weni-
ger wirkſam werden moͤgte, weil ſchwerlich jemals
ein Krieg zwiſchen Preuſſen und Nordamerika entſte-
hen wird!

§. 16.

Indeſſen bleibt eine ſtarke und wol unterhaltene
Seemacht ein unentbehrliches Mittel zur Erhaltung

U 2
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[307/0315] C. 6. In Anſehung der Schiffahrt. gehen duͤrfen, als ein Fuhrmann zu Lande? Es koͤmmt dazu, daß die kriegfuͤhrenden Maͤchte viele Schwierigkeit haben, ihre Kriegsſchiffe zu bemannen, ſo lange die Kaperei lebhaft geht. Das erfuhr England in den erſten Jahren des lezten Seekrieges. Die Hand- lung des Staats wird ſelbſt dem Volke, welches alsdann wenn es das Uebergewicht auf der See mit ſeinen Flotten hat, ſehr dadurch erſchwert, und es vertraͤgt ſich nicht mit dem jezigen Gange derſelben, daß die Kauffardeiſchiffe ſich in Haͤfen verſammeln, und auf die Convoi war- ten muͤſſen, folglich keine Speculation und Con- junctur Statt hat, wenn die Waaren Einer Gegend und Einer Art mit ganzen Flotten ankommen, oder abgehen. Friedrich der Groſſe hat denn doch wirklich den Wink dazu andern Staaten gegeben, in- dem ſein Handlungs-Tractat mit den Nordamericani- ſchen Freiſtaaten den Artikel enthaͤlt, daß, wenn zwi- ſchen beiden Staaten einmal Krieg entſtehen ſollte, die Kauffardeiſchiffe von beiden eine freie Fahrt behal- ten ſollen. Nur Schade, daß dies Beiſpiel weni- ger wirkſam werden moͤgte, weil ſchwerlich jemals ein Krieg zwiſchen Preuſſen und Nordamerika entſte- hen wird! §. 16. Indeſſen bleibt eine ſtarke und wol unterhaltene Seemacht ein unentbehrliches Mittel zur Erhaltung U 2

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 307. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/315>, abgerufen am 21.11.2024.