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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

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5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
nes Teils boten sich ihr nicht die Schiffe anderer Na-
tionen für ihre Frachten an; andern Teils entschied
die Assecuranz, die damals minder gewöhnlich war,
nicht so, wie jezt, in denen Ueberlegungen, die der
Kaufmann macht, wenn er seine Waare in mislichen
Zeitumständen über die See wagt. Jezt aber hat
jedes Schiff den Vorzug unter denen, die zu gleicher
Zeit in Ladung liegen, für welches der Assecuradör
weniger Prämie fodert. Ehemals ließ der in Krieg
gerahtene Staat seine Schiffe sich in Flotten sammeln,
und durch bewehrte Schiffe sie begleiten. Da muß-
ten dann die Schiffe, welche einerlei Bestimmung
hatten, sich sammeln, und abwarten, bis eine der
Escortirung wehrte Zahl segelfertig ward. Das aber
verträgt sich in dem jezigen Gange der Handlung nicht
mit den Speculationen eines Kaufmanns, bei deren
Ausführung jeder Zeitverlust ihn verlegen macht.

§. 6.

Jedes Volk, das Colonien hat, hält von allen
Teilen der Schiffahrt zum Behuf des eignen Handels
die Schiffahrt auf seine Colonien am festesten an
sich. Diese einer andern Nation frei geben, würde
ebensoviel sein, als derselben den eignen Coloniehandel
selbst schenken, und alle Vorteile aufgeben, die der-
selbe für das Mutterland hat. Dennoch aber kann
fast keine Nation es ganz dabei erhalten. Die Con-

5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
nes Teils boten ſich ihr nicht die Schiffe anderer Na-
tionen fuͤr ihre Frachten an; andern Teils entſchied
die Aſſecuranz, die damals minder gewoͤhnlich war,
nicht ſo, wie jezt, in denen Ueberlegungen, die der
Kaufmann macht, wenn er ſeine Waare in mislichen
Zeitumſtaͤnden uͤber die See wagt. Jezt aber hat
jedes Schiff den Vorzug unter denen, die zu gleicher
Zeit in Ladung liegen, fuͤr welches der Aſſecuradoͤr
weniger Praͤmie fodert. Ehemals ließ der in Krieg
gerahtene Staat ſeine Schiffe ſich in Flotten ſammeln,
und durch bewehrte Schiffe ſie begleiten. Da muß-
ten dann die Schiffe, welche einerlei Beſtimmung
hatten, ſich ſammeln, und abwarten, bis eine der
Eſcortirung wehrte Zahl ſegelfertig ward. Das aber
vertraͤgt ſich in dem jezigen Gange der Handlung nicht
mit den Speculationen eines Kaufmanns, bei deren
Ausfuͤhrung jeder Zeitverluſt ihn verlegen macht.

§. 6.

Jedes Volk, das Colonien hat, haͤlt von allen
Teilen der Schiffahrt zum Behuf des eignen Handels
die Schiffahrt auf ſeine Colonien am feſteſten an
ſich. Dieſe einer andern Nation frei geben, wuͤrde
ebenſoviel ſein, als derſelben den eignen Coloniehandel
ſelbſt ſchenken, und alle Vorteile aufgeben, die der-
ſelbe fuͤr das Mutterland hat. Dennoch aber kann
faſt keine Nation es ganz dabei erhalten. Die Con-

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[290/0298] 5. Buch. Von der Handlungs-Politik. nes Teils boten ſich ihr nicht die Schiffe anderer Na- tionen fuͤr ihre Frachten an; andern Teils entſchied die Aſſecuranz, die damals minder gewoͤhnlich war, nicht ſo, wie jezt, in denen Ueberlegungen, die der Kaufmann macht, wenn er ſeine Waare in mislichen Zeitumſtaͤnden uͤber die See wagt. Jezt aber hat jedes Schiff den Vorzug unter denen, die zu gleicher Zeit in Ladung liegen, fuͤr welches der Aſſecuradoͤr weniger Praͤmie fodert. Ehemals ließ der in Krieg gerahtene Staat ſeine Schiffe ſich in Flotten ſammeln, und durch bewehrte Schiffe ſie begleiten. Da muß- ten dann die Schiffe, welche einerlei Beſtimmung hatten, ſich ſammeln, und abwarten, bis eine der Eſcortirung wehrte Zahl ſegelfertig ward. Das aber vertraͤgt ſich in dem jezigen Gange der Handlung nicht mit den Speculationen eines Kaufmanns, bei deren Ausfuͤhrung jeder Zeitverluſt ihn verlegen macht. §. 6. Jedes Volk, das Colonien hat, haͤlt von allen Teilen der Schiffahrt zum Behuf des eignen Handels die Schiffahrt auf ſeine Colonien am feſteſten an ſich. Dieſe einer andern Nation frei geben, wuͤrde ebenſoviel ſein, als derſelben den eignen Coloniehandel ſelbſt ſchenken, und alle Vorteile aufgeben, die der- ſelbe fuͤr das Mutterland hat. Dennoch aber kann faſt keine Nation es ganz dabei erhalten. Die Con-

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 290. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/298>, abgerufen am 30.12.2024.