Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.Cap. 1. Von der Schiffahrt. nis ab, in welchem sie mit den Afrikanischen Seeräu-bern stehen. Ich erspare aber für das fünfte Buch alles, was man von dem aus diesem Verhältnis und den Friedensschlüssen mit jenen Seeräubern entstan- denen Recht der neutralen Flagge vielleicht erwarten mögte bereits hier zu lesen. Eben dahin verschiebe ich auch von der gewaltsamen Maasregel zu reden, durch welche die Britten alle Frachtfahrt auf ihre Häfen und Meere den übrigen Europäischen Nationen abgeschnitten haben, nemlich der berufenen Navigationsacte. Dort werde ich auch erwähnen, was andere Seefahrende Völker dem ähnliches ge- tahn haben. Hier sei es genug anzuführen, daß alle Nationen, welche Colonien besizen, mit einer gerechten Handlungspolitik die Frachtfahrt auf die- selben andern Nationen versagen. Doch sahen in dem lezten Seekriege alle in demselben begriffene Völker sich genötigt dieselbe frei zu geben, welches aber, wie leicht voraus zu sehen war, nach geschlos- senem Frieden wieder aufhörte. §. 12. Der Bau der Seeschiffe ist, auch wenn er nur B 2
Cap. 1. Von der Schiffahrt. nis ab, in welchem ſie mit den Afrikaniſchen Seeraͤu-bern ſtehen. Ich erſpare aber fuͤr das fuͤnfte Buch alles, was man von dem aus dieſem Verhaͤltnis und den Friedensſchluͤſſen mit jenen Seeraͤubern entſtan- denen Recht der neutralen Flagge vielleicht erwarten moͤgte bereits hier zu leſen. Eben dahin verſchiebe ich auch von der gewaltſamen Maasregel zu reden, durch welche die Britten alle Frachtfahrt auf ihre Haͤfen und Meere den uͤbrigen Europaͤiſchen Nationen abgeſchnitten haben, nemlich der berufenen Navigationsacte. Dort werde ich auch erwaͤhnen, was andere Seefahrende Voͤlker dem aͤhnliches ge- tahn haben. Hier ſei es genug anzufuͤhren, daß alle Nationen, welche Colonien beſizen, mit einer gerechten Handlungspolitik die Frachtfahrt auf die- ſelben andern Nationen verſagen. Doch ſahen in dem lezten Seekriege alle in demſelben begriffene Voͤlker ſich genoͤtigt dieſelbe frei zu geben, welches aber, wie leicht voraus zu ſehen war, nach geſchloſ- ſenem Frieden wieder aufhoͤrte. §. 12. Der Bau der Seeſchiffe iſt, auch wenn er nur B 2
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Cap. 1. Von der Schiffahrt.
nis ab, in welchem ſie mit den Afrikaniſchen Seeraͤu-
bern ſtehen. Ich erſpare aber fuͤr das fuͤnfte Buch
alles, was man von dem aus dieſem Verhaͤltnis und
den Friedensſchluͤſſen mit jenen Seeraͤubern entſtan-
denen Recht der neutralen Flagge vielleicht
erwarten moͤgte bereits hier zu leſen. Eben dahin
verſchiebe ich auch von der gewaltſamen Maasregel
zu reden, durch welche die Britten alle Frachtfahrt
auf ihre Haͤfen und Meere den uͤbrigen Europaͤiſchen
Nationen abgeſchnitten haben, nemlich der berufenen
Navigationsacte. Dort werde ich auch erwaͤhnen,
was andere Seefahrende Voͤlker dem aͤhnliches ge-
tahn haben. Hier ſei es genug anzufuͤhren, daß
alle Nationen, welche Colonien beſizen, mit einer
gerechten Handlungspolitik die Frachtfahrt auf die-
ſelben andern Nationen verſagen. Doch ſahen in
dem lezten Seekriege alle in demſelben begriffene
Voͤlker ſich genoͤtigt dieſelbe frei zu geben, welches
aber, wie leicht voraus zu ſehen war, nach geſchloſ-
ſenem Frieden wieder aufhoͤrte.
§. 12.
Der Bau der Seeſchiffe iſt, auch wenn er nur
zum Behuf der Handlung des Staats, dem dieſe
Schiffe angehoͤren, getrieben wird, eine vielen Ver-
dienſt gebende Kunſt-Arbeit, welche ſeinen Buͤrgern
zu erhalten deſſen Obern viele Urſache haben, wenn
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