Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.C. 5. In Ansehung des Zwischenhandels. Korn nötig hat, so wird ihm dies von Hamburgoder Holland allenfalls im Febr. schon zugesandt wer- den können. Aber aus einem Ostseeischen Hafen nicht so früh im Jahr. Von diesem her möchte es erst nach dort vollendeter Erndte, oder in der Som- merhize verdorben dort ankommen können. Das Korn überhaupt kann nur selten der Gegenstand ei- nes Commissions- vielweniger eines Speditionshan- dels werden, sondern immer wird es dabei bleiben müssen, daß eigner Handel und Speculationen den Handel damit beleben. Nur Unwissende können sich dagegen empören, und dem Speculanten im Zwi- schenhandel den Vorteil misgönnen, der ihm aus einem so bedenklichen Gewerbe zuweilen entsteht. §. 12. 2) Politisch oder in dem jezigen Zustande der Es würde zu weitläuftig werden, hier viele C. 5. In Anſehung des Zwiſchenhandels. Korn noͤtig hat, ſo wird ihm dies von Hamburgoder Holland allenfalls im Febr. ſchon zugeſandt wer- den koͤnnen. Aber aus einem Oſtſeeiſchen Hafen nicht ſo fruͤh im Jahr. Von dieſem her moͤchte es erſt nach dort vollendeter Erndte, oder in der Som- merhize verdorben dort ankommen koͤnnen. Das Korn uͤberhaupt kann nur ſelten der Gegenſtand ei- nes Commiſſions- vielweniger eines Speditionshan- dels werden, ſondern immer wird es dabei bleiben muͤſſen, daß eigner Handel und Speculationen den Handel damit beleben. Nur Unwiſſende koͤnnen ſich dagegen empoͤren, und dem Speculanten im Zwi- ſchenhandel den Vorteil misgoͤnnen, der ihm aus einem ſo bedenklichen Gewerbe zuweilen entſteht. §. 12. 2) Politiſch oder in dem jezigen Zuſtande der Es wuͤrde zu weitlaͤuftig werden, hier viele <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <p><pb facs="#f0269" n="261"/><fw place="top" type="header">C. 5. In Anſehung des Zwiſchenhandels.</fw><lb/> Korn noͤtig hat, ſo wird ihm dies von Hamburg<lb/> oder Holland allenfalls im Febr. ſchon zugeſandt wer-<lb/> den koͤnnen. Aber aus einem Oſtſeeiſchen Hafen<lb/> nicht ſo fruͤh im Jahr. Von dieſem her moͤchte es<lb/> erſt nach dort vollendeter Erndte, oder in der Som-<lb/> merhize verdorben dort ankommen koͤnnen. Das<lb/> Korn uͤberhaupt kann nur ſelten der Gegenſtand ei-<lb/> nes Commiſſions- vielweniger eines Speditionshan-<lb/> dels werden, ſondern immer wird es dabei bleiben<lb/> muͤſſen, daß eigner Handel und Speculationen den<lb/> Handel damit beleben. Nur Unwiſſende koͤnnen ſich<lb/> dagegen empoͤren, und dem Speculanten im Zwi-<lb/> ſchenhandel den Vorteil misgoͤnnen, der ihm aus<lb/> einem ſo bedenklichen Gewerbe zuweilen entſteht.</p> </div><lb/> <div n="6"> <head>§. 12.</head><lb/> <p>2) <hi rendition="#g">Politiſch</hi> oder in dem jezigen Zuſtande der<lb/> handlenden Staaten gegruͤndet.</p><lb/> <p>Es wuͤrde zu weitlaͤuftig werden, hier viele<lb/> Exempel anzufuͤhren, die man in der Handlungs-<lb/> und Staats-Geſchichte eines jeden Landes beſſer ken-<lb/> nen lernt. Es iſt bekannt und ſchon erwaͤhnt, daß<lb/> alle Staaten, welche Colonien beſizen, keiner frem-<lb/> den Nation den directen Handel auf ihre Colonien<lb/> erlauben. Das Mittel-Meer bleibt fuͤr die Seefahrt<lb/> aller Staaten wie geſchloſſen, welche den Frieden<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [261/0269]
C. 5. In Anſehung des Zwiſchenhandels.
Korn noͤtig hat, ſo wird ihm dies von Hamburg
oder Holland allenfalls im Febr. ſchon zugeſandt wer-
den koͤnnen. Aber aus einem Oſtſeeiſchen Hafen
nicht ſo fruͤh im Jahr. Von dieſem her moͤchte es
erſt nach dort vollendeter Erndte, oder in der Som-
merhize verdorben dort ankommen koͤnnen. Das
Korn uͤberhaupt kann nur ſelten der Gegenſtand ei-
nes Commiſſions- vielweniger eines Speditionshan-
dels werden, ſondern immer wird es dabei bleiben
muͤſſen, daß eigner Handel und Speculationen den
Handel damit beleben. Nur Unwiſſende koͤnnen ſich
dagegen empoͤren, und dem Speculanten im Zwi-
ſchenhandel den Vorteil misgoͤnnen, der ihm aus
einem ſo bedenklichen Gewerbe zuweilen entſteht.
§. 12.
2) Politiſch oder in dem jezigen Zuſtande der
handlenden Staaten gegruͤndet.
Es wuͤrde zu weitlaͤuftig werden, hier viele
Exempel anzufuͤhren, die man in der Handlungs-
und Staats-Geſchichte eines jeden Landes beſſer ken-
nen lernt. Es iſt bekannt und ſchon erwaͤhnt, daß
alle Staaten, welche Colonien beſizen, keiner frem-
den Nation den directen Handel auf ihre Colonien
erlauben. Das Mittel-Meer bleibt fuͤr die Seefahrt
aller Staaten wie geſchloſſen, welche den Frieden
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |