Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.C. 5. In Ansehung des Zwischenhandels. Osten Europens zu verkaufen, gebieten. Er kann ihnnicht in Zöllen begünstigen, da die von demselben her- speculirten Waaren nicht in oder durch sein Land gehen. Er kann ihn nicht unterstüzen, es sei denn durch grossen Geldvorschuß, und muß gewissermassen eines solchen Kaufmanns Compagnon werden, welches für jeden Fürsten bedenklich ist, und zu leicht die Folge haben mögte, daß ein solcher Mann in gar zu grosse Speculationen verleitet wird, und die freie Industrie und überlegungsvolle Sparsamkeit verliert, welche grade bei diesem Handel so nötig ist. So ent- stand derselbe in Iserlohn in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts ohne alles Zutuhn der Preussischen Monarchen, und da dessen erste würdigen Unter- nehmer nicht alle durch ihnen ähnliche Nachfolger er- sezt sind, so wird auch keine oberherrliche Ermun- terung ihn wieder zu seinem ehemaligen Glanze bringen können. §. 9. Grosse Geldgeschäfte knüpfen sich natürlich an C. 5. In Anſehung des Zwiſchenhandels. Oſten Europens zu verkaufen, gebieten. Er kann ihnnicht in Zoͤllen beguͤnſtigen, da die von demſelben her- ſpeculirten Waaren nicht in oder durch ſein Land gehen. Er kann ihn nicht unterſtuͤzen, es ſei denn durch groſſen Geldvorſchuß, und muß gewiſſermaſſen eines ſolchen Kaufmanns Compagnon werden, welches fuͤr jeden Fuͤrſten bedenklich iſt, und zu leicht die Folge haben moͤgte, daß ein ſolcher Mann in gar zu groſſe Speculationen verleitet wird, und die freie Induſtrie und uͤberlegungsvolle Sparſamkeit verliert, welche grade bei dieſem Handel ſo noͤtig iſt. So ent- ſtand derſelbe in Iſerlohn in der erſten Haͤlfte dieſes Jahrhunderts ohne alles Zutuhn der Preuſſiſchen Monarchen, und da deſſen erſte wuͤrdigen Unter- nehmer nicht alle durch ihnen aͤhnliche Nachfolger er- ſezt ſind, ſo wird auch keine oberherrliche Ermun- terung ihn wieder zu ſeinem ehemaligen Glanze bringen koͤnnen. §. 9. Groſſe Geldgeſchaͤfte knuͤpfen ſich natuͤrlich an <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <p><pb facs="#f0261" n="253"/><fw place="top" type="header">C. 5. In Anſehung des Zwiſchenhandels.</fw><lb/> Oſten Europens zu verkaufen, gebieten. Er kann ihn<lb/> nicht in Zoͤllen beguͤnſtigen, da die von demſelben her-<lb/> ſpeculirten Waaren nicht in oder durch ſein Land gehen.<lb/> Er kann ihn nicht unterſtuͤzen, es ſei denn durch<lb/> groſſen Geldvorſchuß, und muß gewiſſermaſſen eines<lb/> ſolchen Kaufmanns Compagnon werden, welches<lb/> fuͤr jeden Fuͤrſten bedenklich iſt, und zu leicht die<lb/> Folge haben moͤgte, daß ein ſolcher Mann in gar zu<lb/> groſſe Speculationen verleitet wird, und die freie<lb/> Induſtrie und uͤberlegungsvolle Sparſamkeit verliert,<lb/> welche grade bei dieſem Handel ſo noͤtig iſt. So ent-<lb/> ſtand derſelbe in Iſerlohn in der erſten Haͤlfte dieſes<lb/> Jahrhunderts ohne alles Zutuhn der Preuſſiſchen<lb/> Monarchen, und da deſſen erſte wuͤrdigen Unter-<lb/> nehmer nicht alle durch ihnen aͤhnliche Nachfolger er-<lb/> ſezt ſind, ſo wird auch keine oberherrliche Ermun-<lb/> terung ihn wieder zu ſeinem ehemaligen Glanze<lb/> bringen koͤnnen.</p> </div><lb/> <div n="6"> <head>§. 9.</head><lb/> <p>Groſſe Geldgeſchaͤfte knuͤpfen ſich natuͤrlich an<lb/> einen groſſen Zwiſchenhandel an. Aber dieſer Han-<lb/> del ſelbſt haͤlt ſich auch vorzuͤglich an ſolche Staͤdte,<lb/> wo dieſe Geldgeſchaͤfte mit Leichtigkeit und Sicherheit<lb/> vorgehen. Der inlaͤndiſche Kaufmann muß ſich an<lb/> die Banker der groſſen Marktplaͤze halten, welche<lb/> in manchen Staͤdten, wie z. B. in London und Pa-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [253/0261]
C. 5. In Anſehung des Zwiſchenhandels.
Oſten Europens zu verkaufen, gebieten. Er kann ihn
nicht in Zoͤllen beguͤnſtigen, da die von demſelben her-
ſpeculirten Waaren nicht in oder durch ſein Land gehen.
Er kann ihn nicht unterſtuͤzen, es ſei denn durch
groſſen Geldvorſchuß, und muß gewiſſermaſſen eines
ſolchen Kaufmanns Compagnon werden, welches
fuͤr jeden Fuͤrſten bedenklich iſt, und zu leicht die
Folge haben moͤgte, daß ein ſolcher Mann in gar zu
groſſe Speculationen verleitet wird, und die freie
Induſtrie und uͤberlegungsvolle Sparſamkeit verliert,
welche grade bei dieſem Handel ſo noͤtig iſt. So ent-
ſtand derſelbe in Iſerlohn in der erſten Haͤlfte dieſes
Jahrhunderts ohne alles Zutuhn der Preuſſiſchen
Monarchen, und da deſſen erſte wuͤrdigen Unter-
nehmer nicht alle durch ihnen aͤhnliche Nachfolger er-
ſezt ſind, ſo wird auch keine oberherrliche Ermun-
terung ihn wieder zu ſeinem ehemaligen Glanze
bringen koͤnnen.
§. 9.
Groſſe Geldgeſchaͤfte knuͤpfen ſich natuͤrlich an
einen groſſen Zwiſchenhandel an. Aber dieſer Han-
del ſelbſt haͤlt ſich auch vorzuͤglich an ſolche Staͤdte,
wo dieſe Geldgeſchaͤfte mit Leichtigkeit und Sicherheit
vorgehen. Der inlaͤndiſche Kaufmann muß ſich an
die Banker der groſſen Marktplaͤze halten, welche
in manchen Staͤdten, wie z. B. in London und Pa-
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