ren, für welche Metalle das Material sind, daß jeder in denselben angewandte Arbeiter nur einerlei Werk tuht. Von den Uhren-Fabriken, nicht nur in England, sondern auch in Geneve und Neuchatel, ist eben dies bekannt. Kein Uhrwerk, groß oder klein, wird von Einer Hand von Anfang bis zu Ende ausgearbeitet. In Manufacturen anderer Art hat sich dies von selbst eingeführt. Kein Spinner läßt sich einfallen, auch sein Garn zu weben, auch wenn Spinnen und Weben in Einer Familie und unter Einem Dache geschieht.
§. 13.
c) Eine sorgfältige Aufsicht zur Verhütung des Betrugs bei Waaren, welche nicht bei jedem Ein- kauf Stückweise durchgesehen werden können, oder auf guten Glauben von einem Commissionär in die Ferne müssen versandt werden. Die Leinen- und Wollen-Manufacturen sind gewöhnlich einer solchen Aufsicht oder Schau von der Obrigkeit unterworfen. Man sehe B. 2. C. 2. §. 2 mehr davon. Es giebt viele Beispiele, daß eine Manufactur durch erste gute Arbeit in Aufnahme gekommen ist; aber sich, ehe die Obrigkeit sich ihrer annehmen konnte, wieder verloren hat, weil der Unternehmer, um geschwin- der zu gewinnen, sie schlechter bearbeiten ließ, oder weil andere, um über ihn zu gewinnen, sie schlech-
C. 4. In Anſehung des Manuf. Handels.
ren, fuͤr welche Metalle das Material ſind, daß jeder in denſelben angewandte Arbeiter nur einerlei Werk tuht. Von den Uhren-Fabriken, nicht nur in England, ſondern auch in Geneve und Neuchatel, iſt eben dies bekannt. Kein Uhrwerk, groß oder klein, wird von Einer Hand von Anfang bis zu Ende ausgearbeitet. In Manufacturen anderer Art hat ſich dies von ſelbſt eingefuͤhrt. Kein Spinner laͤßt ſich einfallen, auch ſein Garn zu weben, auch wenn Spinnen und Weben in Einer Familie und unter Einem Dache geſchieht.
§. 13.
c) Eine ſorgfaͤltige Aufſicht zur Verhuͤtung des Betrugs bei Waaren, welche nicht bei jedem Ein- kauf Stuͤckweiſe durchgeſehen werden koͤnnen, oder auf guten Glauben von einem Commiſſionaͤr in die Ferne muͤſſen verſandt werden. Die Leinen- und Wollen-Manufacturen ſind gewoͤhnlich einer ſolchen Aufſicht oder Schau von der Obrigkeit unterworfen. Man ſehe B. 2. C. 2. §. 2 mehr davon. Es giebt viele Beiſpiele, daß eine Manufactur durch erſte gute Arbeit in Aufnahme gekommen iſt; aber ſich, ehe die Obrigkeit ſich ihrer annehmen konnte, wieder verloren hat, weil der Unternehmer, um geſchwin- der zu gewinnen, ſie ſchlechter bearbeiten ließ, oder weil andere, um uͤber ihn zu gewinnen, ſie ſchlech-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0231"n="223"/><fwplace="top"type="header">C. 4. In Anſehung des Manuf. Handels.</fw><lb/>
ren, fuͤr welche Metalle das Material ſind, daß<lb/>
jeder in denſelben angewandte Arbeiter nur einerlei<lb/>
Werk tuht. Von den Uhren-Fabriken, nicht nur<lb/>
in England, ſondern auch in Geneve und Neuchatel,<lb/>
iſt eben dies bekannt. Kein Uhrwerk, groß oder<lb/>
klein, wird von Einer Hand von Anfang bis zu Ende<lb/>
ausgearbeitet. In Manufacturen anderer Art hat<lb/>ſich dies von ſelbſt eingefuͤhrt. Kein Spinner laͤßt<lb/>ſich einfallen, auch ſein Garn zu weben, auch wenn<lb/>
Spinnen und Weben in Einer Familie und unter<lb/>
Einem Dache geſchieht.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 13.</head><lb/><p><hirendition="#aq">c</hi>) Eine ſorgfaͤltige Aufſicht zur Verhuͤtung des<lb/>
Betrugs bei Waaren, welche nicht bei jedem Ein-<lb/>
kauf Stuͤckweiſe durchgeſehen werden koͤnnen, oder<lb/>
auf guten Glauben von einem Commiſſionaͤr in die<lb/>
Ferne muͤſſen verſandt werden. Die Leinen- und<lb/>
Wollen-Manufacturen ſind gewoͤhnlich einer ſolchen<lb/>
Aufſicht oder Schau von der Obrigkeit unterworfen.<lb/>
Man ſehe B. 2. C. 2. §. 2 mehr davon. Es giebt<lb/>
viele Beiſpiele, daß eine Manufactur durch erſte<lb/>
gute Arbeit in Aufnahme gekommen iſt; aber ſich,<lb/>
ehe die Obrigkeit ſich ihrer annehmen konnte, wieder<lb/>
verloren hat, weil der Unternehmer, um geſchwin-<lb/>
der zu gewinnen, ſie ſchlechter bearbeiten ließ, oder<lb/>
weil andere, um uͤber ihn zu gewinnen, ſie ſchlech-<lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[223/0231]
C. 4. In Anſehung des Manuf. Handels.
ren, fuͤr welche Metalle das Material ſind, daß
jeder in denſelben angewandte Arbeiter nur einerlei
Werk tuht. Von den Uhren-Fabriken, nicht nur
in England, ſondern auch in Geneve und Neuchatel,
iſt eben dies bekannt. Kein Uhrwerk, groß oder
klein, wird von Einer Hand von Anfang bis zu Ende
ausgearbeitet. In Manufacturen anderer Art hat
ſich dies von ſelbſt eingefuͤhrt. Kein Spinner laͤßt
ſich einfallen, auch ſein Garn zu weben, auch wenn
Spinnen und Weben in Einer Familie und unter
Einem Dache geſchieht.
§. 13.
c) Eine ſorgfaͤltige Aufſicht zur Verhuͤtung des
Betrugs bei Waaren, welche nicht bei jedem Ein-
kauf Stuͤckweiſe durchgeſehen werden koͤnnen, oder
auf guten Glauben von einem Commiſſionaͤr in die
Ferne muͤſſen verſandt werden. Die Leinen- und
Wollen-Manufacturen ſind gewoͤhnlich einer ſolchen
Aufſicht oder Schau von der Obrigkeit unterworfen.
Man ſehe B. 2. C. 2. §. 2 mehr davon. Es giebt
viele Beiſpiele, daß eine Manufactur durch erſte
gute Arbeit in Aufnahme gekommen iſt; aber ſich,
ehe die Obrigkeit ſich ihrer annehmen konnte, wieder
verloren hat, weil der Unternehmer, um geſchwin-
der zu gewinnen, ſie ſchlechter bearbeiten ließ, oder
weil andere, um uͤber ihn zu gewinnen, ſie ſchlech-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 223. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/231>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.