quische Küste als eine Handlungs-Colonie anzusehen, die alle Zwecke derselben erfüllt.
Es ist anmerklich, daß die meisten derjenigen Colonien, welche sich blos aufs Plantagiren legen, das Uebergewicht in der Handlungs-Balanz mit Eu- ropa haben, und vieles von den edlen Metallen nach America wieder zurük ziehen, welche jene Colonien herüber senden. Frankreich und England haben an St. Domingo und an Jamaica jährlich eine starke Balanz zu bezahlen, die dadurch wieder zurük kömmt, weil teils die Plantagen viele Eigentühmer im Mut- terlande haben, andern Teils so mancher dort reich gewordene Bediente mit seinem Gelde wieder nach Hause eilt.
§. 7.
Alle Staaten, welche diese Handlungs-Colonien besizen haben es zur Regel gemacht, daß die Hand- lung dorthin und zurück nur zwischen dem Mutter- Lande und ihnen bestehen soll. Daneben erhal- ten sie es auch dabei, daß die Schiffahrt nur mit Schiffen des Mutterlandes betrieben werden darf.
Keine Regel der Handlungs-Politik hat einen so guten Grund, als diese. Es ist weder zu erwarten noch zu verlangen, daß ein Staat, der wahre Hand-
C. 3. In Anſehung des Colonie-Handels.
quiſche Kuͤſte als eine Handlungs-Colonie anzuſehen, die alle Zwecke derſelben erfuͤllt.
Es iſt anmerklich, daß die meiſten derjenigen Colonien, welche ſich blos aufs Plantagiren legen, das Uebergewicht in der Handlungs-Balanz mit Eu- ropa haben, und vieles von den edlen Metallen nach America wieder zuruͤk ziehen, welche jene Colonien heruͤber ſenden. Frankreich und England haben an St. Domingo und an Jamaica jaͤhrlich eine ſtarke Balanz zu bezahlen, die dadurch wieder zuruͤk koͤmmt, weil teils die Plantagen viele Eigentuͤhmer im Mut- terlande haben, andern Teils ſo mancher dort reich gewordene Bediente mit ſeinem Gelde wieder nach Hauſe eilt.
§. 7.
Alle Staaten, welche dieſe Handlungs-Colonien beſizen haben es zur Regel gemacht, daß die Hand- lung dorthin und zuruͤck nur zwiſchen dem Mutter- Lande und ihnen beſtehen ſoll. Daneben erhal- ten ſie es auch dabei, daß die Schiffahrt nur mit Schiffen des Mutterlandes betrieben werden darf.
Keine Regel der Handlungs-Politik hat einen ſo guten Grund, als dieſe. Es iſt weder zu erwarten noch zu verlangen, daß ein Staat, der wahre Hand-
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[203/0211]
C. 3. In Anſehung des Colonie-Handels.
quiſche Kuͤſte als eine Handlungs-Colonie anzuſehen,
die alle Zwecke derſelben erfuͤllt.
Es iſt anmerklich, daß die meiſten derjenigen
Colonien, welche ſich blos aufs Plantagiren legen,
das Uebergewicht in der Handlungs-Balanz mit Eu-
ropa haben, und vieles von den edlen Metallen nach
America wieder zuruͤk ziehen, welche jene Colonien
heruͤber ſenden. Frankreich und England haben an
St. Domingo und an Jamaica jaͤhrlich eine ſtarke
Balanz zu bezahlen, die dadurch wieder zuruͤk koͤmmt,
weil teils die Plantagen viele Eigentuͤhmer im Mut-
terlande haben, andern Teils ſo mancher dort reich
gewordene Bediente mit ſeinem Gelde wieder nach
Hauſe eilt.
§. 7.
Alle Staaten, welche dieſe Handlungs-Colonien
beſizen haben es zur Regel gemacht, daß die Hand-
lung dorthin und zuruͤck nur zwiſchen dem Mutter-
Lande und ihnen beſtehen ſoll. Daneben erhal-
ten ſie es auch dabei, daß die Schiffahrt nur mit
Schiffen des Mutterlandes betrieben werden darf.
Keine Regel der Handlungs-Politik hat einen ſo
guten Grund, als dieſe. Es iſt weder zu erwarten
noch zu verlangen, daß ein Staat, der wahre Hand-
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 203. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/211>, abgerufen am 21.12.2024.
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