Zwar ist dieselbe ein Geschäfte der Regenten aller Staaten, in welchem der Kaufmann sehr oft der lei- dende, selten der mitwirkende und seinen Einsichten folgende Teil ist. Aber er hat doch viele Gründe, diese Kenntnis sich eigen zu machen; denn
1) sehr viele handelnde Staaten sind doch Re- publiken, oder ihre Verfassung nähert sich der Re- publikanischen Form. In diesen gilt also das Wort des Kaufmanns vorzüglich in den Berahtschlagungen über das Beste der Handlung.
2) In Staaten, wo der Kaufmann sich jezt alle Verordnungen des Landesherren in Ansehung der Handlung gefallen lassen muß, kann es sich doch än- dern, wie es sich jezt in Frankreich so sehr ändert, ohne daß deswegen eine ähnliche Revolution in an- dern Staaten entstehen dürfte. Der verständige Kauf- mann wird gewiß künftig in allen Staaten mehr ge- fragt werden. Wenn es aber dahin kömmt, so zeigt eben jezt das Beispiel von Frankreich, wie übel ein Staat daran ist, wenn er in dem Kaufmannsstande nicht Köpfe genug findet, welche in der Handlungs- Politik und der damit zusammenhängenden Staats- Wirtschaft recht helle sehen. Wenn dies aber auch nicht geschieht, so hat doch der Kaufmann Ursache,
5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
§. 9.
Zwar iſt dieſelbe ein Geſchaͤfte der Regenten aller Staaten, in welchem der Kaufmann ſehr oft der lei- dende, ſelten der mitwirkende und ſeinen Einſichten folgende Teil iſt. Aber er hat doch viele Gruͤnde, dieſe Kenntnis ſich eigen zu machen; denn
1) ſehr viele handelnde Staaten ſind doch Re- publiken, oder ihre Verfaſſung naͤhert ſich der Re- publikaniſchen Form. In dieſen gilt alſo das Wort des Kaufmanns vorzuͤglich in den Berahtſchlagungen uͤber das Beſte der Handlung.
2) In Staaten, wo der Kaufmann ſich jezt alle Verordnungen des Landesherren in Anſehung der Handlung gefallen laſſen muß, kann es ſich doch aͤn- dern, wie es ſich jezt in Frankreich ſo ſehr aͤndert, ohne daß deswegen eine aͤhnliche Revolution in an- dern Staaten entſtehen duͤrfte. Der verſtaͤndige Kauf- mann wird gewiß kuͤnftig in allen Staaten mehr ge- fragt werden. Wenn es aber dahin koͤmmt, ſo zeigt eben jezt das Beiſpiel von Frankreich, wie uͤbel ein Staat daran iſt, wenn er in dem Kaufmannsſtande nicht Koͤpfe genug findet, welche in der Handlungs- Politik und der damit zuſammenhaͤngenden Staats- Wirtſchaft recht helle ſehen. Wenn dies aber auch nicht geſchieht, ſo hat doch der Kaufmann Urſache,
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0190"n="182"/><fwplace="top"type="header">5. Buch. Von der Handlungs-Politik.</fw><lb/><divn="5"><head>§. 9.</head><lb/><p>Zwar iſt dieſelbe ein Geſchaͤfte der Regenten aller<lb/>
Staaten, in welchem der Kaufmann ſehr oft der lei-<lb/>
dende, ſelten der mitwirkende und ſeinen Einſichten<lb/>
folgende Teil iſt. Aber er hat doch viele Gruͤnde,<lb/>
dieſe Kenntnis ſich eigen zu machen; denn</p><lb/><p>1) ſehr viele handelnde Staaten ſind doch Re-<lb/>
publiken, oder ihre Verfaſſung naͤhert ſich der Re-<lb/>
publikaniſchen Form. In dieſen gilt alſo das Wort<lb/>
des Kaufmanns vorzuͤglich in den Berahtſchlagungen<lb/>
uͤber das Beſte der Handlung.</p><lb/><p>2) In Staaten, wo der Kaufmann ſich jezt alle<lb/>
Verordnungen des Landesherren in Anſehung der<lb/>
Handlung gefallen laſſen muß, kann es ſich doch aͤn-<lb/>
dern, wie es ſich jezt in Frankreich ſo ſehr aͤndert,<lb/>
ohne daß deswegen eine aͤhnliche Revolution in an-<lb/>
dern Staaten entſtehen duͤrfte. Der verſtaͤndige Kauf-<lb/>
mann wird gewiß kuͤnftig in allen Staaten mehr ge-<lb/>
fragt werden. Wenn es aber dahin koͤmmt, ſo zeigt<lb/>
eben jezt das Beiſpiel von Frankreich, wie uͤbel ein<lb/>
Staat daran iſt, wenn er in dem Kaufmannsſtande<lb/>
nicht Koͤpfe genug findet, welche in der Handlungs-<lb/>
Politik und der damit zuſammenhaͤngenden Staats-<lb/>
Wirtſchaft recht helle ſehen. Wenn dies aber auch<lb/>
nicht geſchieht, ſo hat doch der Kaufmann Urſache,<lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[182/0190]
5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
§. 9.
Zwar iſt dieſelbe ein Geſchaͤfte der Regenten aller
Staaten, in welchem der Kaufmann ſehr oft der lei-
dende, ſelten der mitwirkende und ſeinen Einſichten
folgende Teil iſt. Aber er hat doch viele Gruͤnde,
dieſe Kenntnis ſich eigen zu machen; denn
1) ſehr viele handelnde Staaten ſind doch Re-
publiken, oder ihre Verfaſſung naͤhert ſich der Re-
publikaniſchen Form. In dieſen gilt alſo das Wort
des Kaufmanns vorzuͤglich in den Berahtſchlagungen
uͤber das Beſte der Handlung.
2) In Staaten, wo der Kaufmann ſich jezt alle
Verordnungen des Landesherren in Anſehung der
Handlung gefallen laſſen muß, kann es ſich doch aͤn-
dern, wie es ſich jezt in Frankreich ſo ſehr aͤndert,
ohne daß deswegen eine aͤhnliche Revolution in an-
dern Staaten entſtehen duͤrfte. Der verſtaͤndige Kauf-
mann wird gewiß kuͤnftig in allen Staaten mehr ge-
fragt werden. Wenn es aber dahin koͤmmt, ſo zeigt
eben jezt das Beiſpiel von Frankreich, wie uͤbel ein
Staat daran iſt, wenn er in dem Kaufmannsſtande
nicht Koͤpfe genug findet, welche in der Handlungs-
Politik und der damit zuſammenhaͤngenden Staats-
Wirtſchaft recht helle ſehen. Wenn dies aber auch
nicht geſchieht, ſo hat doch der Kaufmann Urſache,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 182. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/190>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.