denselben desto sicherer zu handeln. Die Ausdeh- nung seines Gebiets gab ihm nicht die dazu nötige Mannschaft. Aber seine Handlung gab ihm die nö- tigen Geldeskräfte, um durch größtenteils gedungene Heere seine Eroberungssucht zu befriedigen. Doch hat er auch das erste Lehrgeld für die Wahrheit gege- ben, daß Eroberungs-Sucht sich nicht für einen han- delnden Staat schicke.
§. 4.
Rom hat, so lange es ein Freistaat war, nur den Geist der Eroberung, aber niemals, auch spä- terhin nicht unter den Kaisern, den wahren Geist der Handlung gehabt. Die Schatzungen der über- wundenen Völker machten Italien reich; aber die Handlung eben jener Völker entzog ihm seine Reich- tühmer wieder, und machte es am Ende wirklich arm. Die Regenten selbst sahen nur auf ihre Zoll-Einkünfte. Als späterhin die barbarischen Völker vom Norden her in die Römischen Grenzen eindrangen, ward in den mit ihnen von Zeit zu Zeit geschlossenen Tractaten nicht Beförderung, sondern Verhinderung der Hand- lung mit denselben zur Absicht gesezt, wovon ich in den Zusäzen einige Beweise geben werde.
§. 5.
In denen Staaten, welche aus den Völker-Wan- derungen entstanden, verlohr sich vollends aller Ge-
5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
denſelben deſto ſicherer zu handeln. Die Ausdeh- nung ſeines Gebiets gab ihm nicht die dazu noͤtige Mannſchaft. Aber ſeine Handlung gab ihm die noͤ- tigen Geldeskraͤfte, um durch groͤßtenteils gedungene Heere ſeine Eroberungsſucht zu befriedigen. Doch hat er auch das erſte Lehrgeld fuͤr die Wahrheit gege- ben, daß Eroberungs-Sucht ſich nicht fuͤr einen han- delnden Staat ſchicke.
§. 4.
Rom hat, ſo lange es ein Freiſtaat war, nur den Geiſt der Eroberung, aber niemals, auch ſpaͤ- terhin nicht unter den Kaiſern, den wahren Geiſt der Handlung gehabt. Die Schatzungen der uͤber- wundenen Voͤlker machten Italien reich; aber die Handlung eben jener Voͤlker entzog ihm ſeine Reich- tuͤhmer wieder, und machte es am Ende wirklich arm. Die Regenten ſelbſt ſahen nur auf ihre Zoll-Einkuͤnfte. Als ſpaͤterhin die barbariſchen Voͤlker vom Norden her in die Roͤmiſchen Grenzen eindrangen, ward in den mit ihnen von Zeit zu Zeit geſchloſſenen Tractaten nicht Befoͤrderung, ſondern Verhinderung der Hand- lung mit denſelben zur Abſicht geſezt, wovon ich in den Zuſaͤzen einige Beweiſe geben werde.
§. 5.
In denen Staaten, welche aus den Voͤlker-Wan- derungen entſtanden, verlohr ſich vollends aller Ge-
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5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
denſelben deſto ſicherer zu handeln. Die Ausdeh-
nung ſeines Gebiets gab ihm nicht die dazu noͤtige
Mannſchaft. Aber ſeine Handlung gab ihm die noͤ-
tigen Geldeskraͤfte, um durch groͤßtenteils gedungene
Heere ſeine Eroberungsſucht zu befriedigen. Doch
hat er auch das erſte Lehrgeld fuͤr die Wahrheit gege-
ben, daß Eroberungs-Sucht ſich nicht fuͤr einen han-
delnden Staat ſchicke.
§. 4.
Rom hat, ſo lange es ein Freiſtaat war, nur
den Geiſt der Eroberung, aber niemals, auch ſpaͤ-
terhin nicht unter den Kaiſern, den wahren Geiſt
der Handlung gehabt. Die Schatzungen der uͤber-
wundenen Voͤlker machten Italien reich; aber die
Handlung eben jener Voͤlker entzog ihm ſeine Reich-
tuͤhmer wieder, und machte es am Ende wirklich arm.
Die Regenten ſelbſt ſahen nur auf ihre Zoll-Einkuͤnfte.
Als ſpaͤterhin die barbariſchen Voͤlker vom Norden her
in die Roͤmiſchen Grenzen eindrangen, ward in den
mit ihnen von Zeit zu Zeit geſchloſſenen Tractaten
nicht Befoͤrderung, ſondern Verhinderung der Hand-
lung mit denſelben zur Abſicht geſezt, wovon ich in
den Zuſaͤzen einige Beweiſe geben werde.
§. 5.
In denen Staaten, welche aus den Voͤlker-Wan-
derungen entſtanden, verlohr ſich vollends aller Ge-
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 176. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/184>, abgerufen am 22.02.2025.
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