Curant-Geld bald zu dem Wechsler schikt, oder mit andern es in Banko umsezt.
§. 14.
Bücher von nicht allgemeiner Nohtwendigkeit sind:
1) Ein Banko-Buch, doch nur in sol- chen Handelspläzen, die eine Giro-Bank haben. An Oertern, die eine Zettelbank haben, sind, we- nigstens so lange als die Bank-Noten dem baaren Gelde gleich gelten, diese so gut als Münzen anzu- sehen, und die Berechnung über Einnahme und Aus- gabe in denselben gehört ins Cassabuch. Allein hier in Hamburg, in Venedig, in Amsterdam und Nurn- berg, wo alle etwas grosse Zahlungen in der Bank abgeschrieben werden, ist ein besonderes Bankobuch durchaus nötig, und von dem Cassabuch ganz un- terschieden.
2) In allen solchen Handelspläzen werden die übrigen Münz-Sorten, in welchen Zahlungen ge- schehen, mit einem gewissen Agio gegen Banko-Geld berechnet. Wenn dieses Agio feste steht, wie in Ve- nedig und Genua, so macht die Berechnung desselben wenig Mühe, und es kann kein Gewinn oder Ver- lust daraus entstehen. Auch hier in Hamburg, wo gewisse Waaren in Curant, aber zu dem festen Agio
Cap. 6. Vom Buchhalten.
Curant-Geld bald zu dem Wechsler ſchikt, oder mit andern es in Banko umſezt.
§. 14.
Buͤcher von nicht allgemeiner Nohtwendigkeit ſind:
1) Ein Banko-Buch, doch nur in ſol- chen Handelsplaͤzen, die eine Giro-Bank haben. An Oertern, die eine Zettelbank haben, ſind, we- nigſtens ſo lange als die Bank-Noten dem baaren Gelde gleich gelten, dieſe ſo gut als Muͤnzen anzu- ſehen, und die Berechnung uͤber Einnahme und Aus- gabe in denſelben gehoͤrt ins Caſſabuch. Allein hier in Hamburg, in Venedig, in Amſterdam und Nurn- berg, wo alle etwas groſſe Zahlungen in der Bank abgeſchrieben werden, iſt ein beſonderes Bankobuch durchaus noͤtig, und von dem Caſſabuch ganz un- terſchieden.
2) In allen ſolchen Handelsplaͤzen werden die uͤbrigen Muͤnz-Sorten, in welchen Zahlungen ge- ſchehen, mit einem gewiſſen Agio gegen Banko-Geld berechnet. Wenn dieſes Agio feſte ſteht, wie in Ve- nedig und Genua, ſo macht die Berechnung deſſelben wenig Muͤhe, und es kann kein Gewinn oder Ver- luſt daraus entſtehen. Auch hier in Hamburg, wo gewiſſe Waaren in Curant, aber zu dem feſten Agio
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Cap. 6. Vom Buchhalten.
Curant-Geld bald zu dem Wechsler ſchikt, oder mit
andern es in Banko umſezt.
§. 14.
Buͤcher von nicht allgemeiner Nohtwendigkeit ſind:
1) Ein Banko-Buch, doch nur in ſol-
chen Handelsplaͤzen, die eine Giro-Bank haben.
An Oertern, die eine Zettelbank haben, ſind, we-
nigſtens ſo lange als die Bank-Noten dem baaren
Gelde gleich gelten, dieſe ſo gut als Muͤnzen anzu-
ſehen, und die Berechnung uͤber Einnahme und Aus-
gabe in denſelben gehoͤrt ins Caſſabuch. Allein hier
in Hamburg, in Venedig, in Amſterdam und Nurn-
berg, wo alle etwas groſſe Zahlungen in der Bank
abgeſchrieben werden, iſt ein beſonderes Bankobuch
durchaus noͤtig, und von dem Caſſabuch ganz un-
terſchieden.
2) In allen ſolchen Handelsplaͤzen werden die
uͤbrigen Muͤnz-Sorten, in welchen Zahlungen ge-
ſchehen, mit einem gewiſſen Agio gegen Banko-Geld
berechnet. Wenn dieſes Agio feſte ſteht, wie in Ve-
nedig und Genua, ſo macht die Berechnung deſſelben
wenig Muͤhe, und es kann kein Gewinn oder Ver-
luſt daraus entſtehen. Auch hier in Hamburg, wo
gewiſſe Waaren in Curant, aber zu dem feſten Agio
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 149. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/157>, abgerufen am 21.12.2024.
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