sen, aber nicht so ein jeder Kaufmann, der nur Wechsel kauft, so wie seine Handlung ihm dies noht- wendig macht. Dazu kömmt die schnelle Rechnung welche bei dem Wechselhandel oft im Kopf gemacht werden muß. Selbst Arbitragen müssen oft schon auf der Börse gemacht werden, freilich nicht durch Kettensäze, sondern durch die dem Wechselmakler und auch dem Cambiisten immer gegenwärtige Erin- nerung, wie Ein Curs zu dem andern passe, und welche Folge die Veränderung in Einem Curse auf jeden andern habe.
§. 5.
In einigen Geschäften leistet der Makler dem Kaufmann einen vierten Dienst, nemlich diesen, daß er ihn der Mühe der Einhebung oder Auszahlung kleiner Summen überhebt, aus welchen sich dessen Einnahme und Gewinn in diesen Geschäften sammelt. Dies hat insonderheit bei der Seefahrt Statt, wo der Kaufmann dem Makler gerne das ganze Detail überläßt, die Rheder aber, wenn deren viel in Einem Schiffe interessiren, es ihm überlassen müssen, weil der Anteil eines jeden erst nach ganz vollendeter Ein- nahme sich ergiebt. Wie eine ähnliche Besorgung des Maklers bei Assecuranzgeschäften Statt habe, ist oben B. 4. C. 3. §. 10 schon erwähnt.
4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.
ſen, aber nicht ſo ein jeder Kaufmann, der nur Wechſel kauft, ſo wie ſeine Handlung ihm dies noht- wendig macht. Dazu koͤmmt die ſchnelle Rechnung welche bei dem Wechſelhandel oft im Kopf gemacht werden muß. Selbſt Arbitragen muͤſſen oft ſchon auf der Boͤrſe gemacht werden, freilich nicht durch Kettenſaͤze, ſondern durch die dem Wechſelmakler und auch dem Cambiiſten immer gegenwaͤrtige Erin- nerung, wie Ein Curs zu dem andern paſſe, und welche Folge die Veraͤnderung in Einem Curſe auf jeden andern habe.
§. 5.
In einigen Geſchaͤften leiſtet der Makler dem Kaufmann einen vierten Dienſt, nemlich dieſen, daß er ihn der Muͤhe der Einhebung oder Auszahlung kleiner Summen uͤberhebt, aus welchen ſich deſſen Einnahme und Gewinn in dieſen Geſchaͤften ſammelt. Dies hat inſonderheit bei der Seefahrt Statt, wo der Kaufmann dem Makler gerne das ganze Detail uͤberlaͤßt, die Rheder aber, wenn deren viel in Einem Schiffe intereſſiren, es ihm uͤberlaſſen muͤſſen, weil der Anteil eines jeden erſt nach ganz vollendeter Ein- nahme ſich ergiebt. Wie eine aͤhnliche Beſorgung des Maklers bei Aſſecuranzgeſchaͤften Statt habe, iſt oben B. 4. C. 3. §. 10 ſchon erwaͤhnt.
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4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.
ſen, aber nicht ſo ein jeder Kaufmann, der nur
Wechſel kauft, ſo wie ſeine Handlung ihm dies noht-
wendig macht. Dazu koͤmmt die ſchnelle Rechnung
welche bei dem Wechſelhandel oft im Kopf gemacht
werden muß. Selbſt Arbitragen muͤſſen oft ſchon
auf der Boͤrſe gemacht werden, freilich nicht durch
Kettenſaͤze, ſondern durch die dem Wechſelmakler
und auch dem Cambiiſten immer gegenwaͤrtige Erin-
nerung, wie Ein Curs zu dem andern paſſe, und
welche Folge die Veraͤnderung in Einem Curſe auf
jeden andern habe.
§. 5.
In einigen Geſchaͤften leiſtet der Makler dem
Kaufmann einen vierten Dienſt, nemlich dieſen, daß
er ihn der Muͤhe der Einhebung oder Auszahlung
kleiner Summen uͤberhebt, aus welchen ſich deſſen
Einnahme und Gewinn in dieſen Geſchaͤften ſammelt.
Dies hat inſonderheit bei der Seefahrt Statt, wo
der Kaufmann dem Makler gerne das ganze Detail
uͤberlaͤßt, die Rheder aber, wenn deren viel in Einem
Schiffe intereſſiren, es ihm uͤberlaſſen muͤſſen, weil
der Anteil eines jeden erſt nach ganz vollendeter Ein-
nahme ſich ergiebt. Wie eine aͤhnliche Beſorgung
des Maklers bei Aſſecuranzgeſchaͤften Statt habe, iſt
oben B. 4. C. 3. §. 10 ſchon erwaͤhnt.
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 122. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/130>, abgerufen am 01.03.2025.
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