Handlungen, die nicht ohne Credit geführet werden können, gewöhnlicher, daß man den Preis ausdrük- lich so sezt, daß die Zinsen für die spätere Zahlung schon mit eingeschlossen werden, alsdann aber demje- nigen, der sogleich bezahlt, einen Abzug (bei uns von 1 halb pr. C. auf den Monat) erlaubt. Daraus ist in einigen Artikeln der Hamburgischen Handlung der sogenannte Rabatt entstanden, wovon näher zu reden der Ort in dem folgenden Buche sein wird.
Alle Obligationsschulden, in welchen nicht ein gewisses Pfand benannt wird, gründen sich auf den persönlichen Credit, wenn gleich der Verschreibung der Ausdruck: unter Verpfändung meiner Haab und Güter, eingefügt ist.
§. 4.
Der Wohlstand des Kaufmanns hängt von seinem persönlichen Credit ab. Für ihn kömmt alles darauf an, daß er sich niemals ausser Stande finden lasse, seine Verpflichtungen in Geldgeschäften zur gesezten Zeit zu erfüllen. Am meisten Credit hat derjenige, der sich das Ansehen giebt, oder wirklich in der Lage ist, als ob er ihn am wenigsten brauche, und sich in den Zustand sezt, daß er bei dem geringsten Zweifel an seinem Credit baar bezahlen kann, und auch oft unerwartet denjenigen bezahlt, der ihm gern krediti- ren mögte.
C 2
Cap. 4. Von Zinſen und Credit.
Handlungen, die nicht ohne Credit gefuͤhret werden koͤnnen, gewoͤhnlicher, daß man den Preis ausdruͤk- lich ſo ſezt, daß die Zinſen fuͤr die ſpaͤtere Zahlung ſchon mit eingeſchloſſen werden, alsdann aber demje- nigen, der ſogleich bezahlt, einen Abzug (bei uns von 1 halb pr. C. auf den Monat) erlaubt. Daraus iſt in einigen Artikeln der Hamburgiſchen Handlung der ſogenannte Rabatt entſtanden, wovon naͤher zu reden der Ort in dem folgenden Buche ſein wird.
Alle Obligationsſchulden, in welchen nicht ein gewiſſes Pfand benannt wird, gruͤnden ſich auf den perſoͤnlichen Credit, wenn gleich der Verſchreibung der Ausdruck: unter Verpfaͤndung meiner Haab und Guͤter, eingefuͤgt iſt.
§. 4.
Der Wohlſtand des Kaufmanns haͤngt von ſeinem perſoͤnlichen Credit ab. Fuͤr ihn koͤmmt alles darauf an, daß er ſich niemals auſſer Stande finden laſſe, ſeine Verpflichtungen in Geldgeſchaͤften zur geſezten Zeit zu erfuͤllen. Am meiſten Credit hat derjenige, der ſich das Anſehen giebt, oder wirklich in der Lage iſt, als ob er ihn am wenigſten brauche, und ſich in den Zuſtand ſezt, daß er bei dem geringſten Zweifel an ſeinem Credit baar bezahlen kann, und auch oft unerwartet denjenigen bezahlt, der ihm gern krediti- ren moͤgte.
C 2
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0057"n="35"/><fwplace="top"type="header">Cap. 4. Von Zinſen und Credit.</fw><lb/>
Handlungen, die nicht ohne Credit gefuͤhret werden<lb/>
koͤnnen, gewoͤhnlicher, daß man den Preis ausdruͤk-<lb/>
lich ſo ſezt, daß die Zinſen fuͤr die ſpaͤtere Zahlung<lb/>ſchon mit eingeſchloſſen werden, alsdann aber demje-<lb/>
nigen, der ſogleich bezahlt, einen Abzug (bei uns von<lb/>
1 halb pr. C. auf den Monat) erlaubt. Daraus iſt<lb/>
in einigen Artikeln der Hamburgiſchen Handlung der<lb/>ſogenannte Rabatt entſtanden, wovon naͤher zu reden<lb/>
der Ort in dem folgenden Buche ſein wird.</p><lb/><p>Alle Obligationsſchulden, in welchen nicht ein<lb/>
gewiſſes Pfand benannt wird, gruͤnden ſich auf den<lb/>
perſoͤnlichen Credit, wenn gleich der Verſchreibung<lb/>
der Ausdruck: unter Verpfaͤndung meiner Haab und<lb/>
Guͤter, eingefuͤgt iſt.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 4.</head><lb/><p>Der Wohlſtand des Kaufmanns haͤngt von ſeinem<lb/>
perſoͤnlichen Credit ab. Fuͤr ihn koͤmmt alles darauf<lb/>
an, daß er ſich niemals auſſer Stande finden laſſe,<lb/>ſeine Verpflichtungen in Geldgeſchaͤften zur geſezten<lb/>
Zeit zu erfuͤllen. Am meiſten Credit hat derjenige,<lb/>
der ſich das Anſehen giebt, oder wirklich in der Lage<lb/>
iſt, als ob er ihn am wenigſten brauche, und ſich in<lb/>
den Zuſtand ſezt, daß er bei dem geringſten Zweifel<lb/>
an ſeinem Credit baar bezahlen kann, und auch oft<lb/>
unerwartet denjenigen bezahlt, der ihm gern krediti-<lb/>
ren moͤgte.</p></div><lb/><fwplace="bottom"type="sig">C 2</fw><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[35/0057]
Cap. 4. Von Zinſen und Credit.
Handlungen, die nicht ohne Credit gefuͤhret werden
koͤnnen, gewoͤhnlicher, daß man den Preis ausdruͤk-
lich ſo ſezt, daß die Zinſen fuͤr die ſpaͤtere Zahlung
ſchon mit eingeſchloſſen werden, alsdann aber demje-
nigen, der ſogleich bezahlt, einen Abzug (bei uns von
1 halb pr. C. auf den Monat) erlaubt. Daraus iſt
in einigen Artikeln der Hamburgiſchen Handlung der
ſogenannte Rabatt entſtanden, wovon naͤher zu reden
der Ort in dem folgenden Buche ſein wird.
Alle Obligationsſchulden, in welchen nicht ein
gewiſſes Pfand benannt wird, gruͤnden ſich auf den
perſoͤnlichen Credit, wenn gleich der Verſchreibung
der Ausdruck: unter Verpfaͤndung meiner Haab und
Guͤter, eingefuͤgt iſt.
§. 4.
Der Wohlſtand des Kaufmanns haͤngt von ſeinem
perſoͤnlichen Credit ab. Fuͤr ihn koͤmmt alles darauf
an, daß er ſich niemals auſſer Stande finden laſſe,
ſeine Verpflichtungen in Geldgeſchaͤften zur geſezten
Zeit zu erfuͤllen. Am meiſten Credit hat derjenige,
der ſich das Anſehen giebt, oder wirklich in der Lage
iſt, als ob er ihn am wenigſten brauche, und ſich in
den Zuſtand ſezt, daß er bei dem geringſten Zweifel
an ſeinem Credit baar bezahlen kann, und auch oft
unerwartet denjenigen bezahlt, der ihm gern krediti-
ren moͤgte.
C 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/57>, abgerufen am 22.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.