die Zinsen immer hoch. Z. E. In Polen kann der reichste Edelmann nicht unter 8 bis 10 Procent Geld bekommen; in der Türkei sind 10 Procent, in Ost- indien fast durchgängig 8 pr. C. die üblichen Zinsen.
2) Nach der Sicherheit, welche der Zustand des Schuldners seinem Gläubiger für sein Capital und Zinsen zu geben scheint.
3) Nach der Menge des Geldes, welche unter einem Volk ist. Doch kömmt es hiebei insonderheit darauf an, ob es viele und glückliche Gelderwerber giebt, in deren Händen sich das Geld stärker anhäuft, als sie es in ihrer Lebensart oder Gewerbe verbrau- chen können.
§. 3.
Credit ist der Glaube oder die Meinung von der Sicherheit, die man von der Wiederbezahlung einer Schuld hat, welche durch Ausleihen oder Handlung entstanden ist, oder noch entstehen kann. Dieser Credit ist zweierlei: 1) Ein hypothekarischer Credit, der sich auf ein von dem Schuldner gege- benes Pfand, gewöhnlich aber auf ein durch die Lan- desgesezze bestättigtes Recht gründet, des Eigentums des Schuldners sich zu bemächtigen, wenn derselbe Zinsen oder Capital, oder beides nicht abtragen kann.
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Cap. 4. Von Zinſen und Credit.
die Zinſen immer hoch. Z. E. In Polen kann der reichſte Edelmann nicht unter 8 bis 10 Procent Geld bekommen; in der Tuͤrkei ſind 10 Procent, in Oſt- indien faſt durchgaͤngig 8 pr. C. die uͤblichen Zinſen.
2) Nach der Sicherheit, welche der Zuſtand des Schuldners ſeinem Glaͤubiger fuͤr ſein Capital und Zinſen zu geben ſcheint.
3) Nach der Menge des Geldes, welche unter einem Volk iſt. Doch koͤmmt es hiebei inſonderheit darauf an, ob es viele und gluͤckliche Gelderwerber giebt, in deren Haͤnden ſich das Geld ſtaͤrker anhaͤuft, als ſie es in ihrer Lebensart oder Gewerbe verbrau- chen koͤnnen.
§. 3.
Credit iſt der Glaube oder die Meinung von der Sicherheit, die man von der Wiederbezahlung einer Schuld hat, welche durch Ausleihen oder Handlung entſtanden iſt, oder noch entſtehen kann. Dieſer Credit iſt zweierlei: 1) Ein hypothekariſcher Credit, der ſich auf ein von dem Schuldner gege- benes Pfand, gewoͤhnlich aber auf ein durch die Lan- desgeſezze beſtaͤttigtes Recht gruͤndet, des Eigentums des Schuldners ſich zu bemaͤchtigen, wenn derſelbe Zinſen oder Capital, oder beides nicht abtragen kann.
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Cap. 4. Von Zinſen und Credit.
die Zinſen immer hoch. Z. E. In Polen kann der
reichſte Edelmann nicht unter 8 bis 10 Procent Geld
bekommen; in der Tuͤrkei ſind 10 Procent, in Oſt-
indien faſt durchgaͤngig 8 pr. C. die uͤblichen Zinſen.
2) Nach der Sicherheit, welche der Zuſtand des
Schuldners ſeinem Glaͤubiger fuͤr ſein Capital und
Zinſen zu geben ſcheint.
3) Nach der Menge des Geldes, welche unter
einem Volk iſt. Doch koͤmmt es hiebei inſonderheit
darauf an, ob es viele und gluͤckliche Gelderwerber
giebt, in deren Haͤnden ſich das Geld ſtaͤrker anhaͤuft,
als ſie es in ihrer Lebensart oder Gewerbe verbrau-
chen koͤnnen.
§. 3.
Credit iſt der Glaube oder die Meinung von der
Sicherheit, die man von der Wiederbezahlung einer
Schuld hat, welche durch Ausleihen oder Handlung
entſtanden iſt, oder noch entſtehen kann. Dieſer
Credit iſt zweierlei: 1) Ein hypothekariſcher
Credit, der ſich auf ein von dem Schuldner gege-
benes Pfand, gewoͤhnlich aber auf ein durch die Lan-
desgeſezze beſtaͤttigtes Recht gruͤndet, des Eigentums
des Schuldners ſich zu bemaͤchtigen, wenn derſelbe
Zinſen oder Capital, oder beides nicht abtragen kann.
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/55>, abgerufen am 16.07.2024.
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