Das Papier-Geld, welches insonderheit die Amerikanischen Staaten bei sich eingeführt haben, ist von den Banknoten sehr zu unterscheiden. Denn für dieses ist keine öffentliche Kasse errichtet, in wel- cher der Wehrt desselben baar ausgezahlt würde. Es hat also von Anfang an in Amerika nicht den Zahlwehrt behalten können, auf welchen es lautete, sondern das baare Geld hatte ein Agio dagegen, welches schon vor der Revolution in den Provinzen sehr ungleich war, je nachdem des Papier-Geldes in denselben mehr und des baaren Geldes weniger war. Denn jede Provinz hatte ihr eignes Papier-Geld, welches unter Autorität der General-Assembly ver- fertigt ward, so wie die Provinz dessen bedurfte; Neu-Schottland ausgenommen, welches nie Papier- Geld gekannt hat, weil es am spätesten als Colonie errichtet ist. Mit dem Anfange des 1782 geendig- ten Krieges verlohr sich das baare Geld bei den Ame- rikanern so sehr, daß es einen erstaunlichen Wehrt gegen Papier-Geld bekam, und man in einigen Provinzen, sonderlich in Süd-Carolina, 50 Dol- lars oder Piaster und darüber in Papier für Einen baaren Piaster gab.
§. 9.
Seit etwa einem Jahrhundert haben die Euro- päischen Staaten sehr grosse Schulden gemacht, aber
1. Buch. Vom Gelde.
§. 8.
Das Papier-Geld, welches inſonderheit die Amerikaniſchen Staaten bei ſich eingefuͤhrt haben, iſt von den Banknoten ſehr zu unterſcheiden. Denn fuͤr dieſes iſt keine oͤffentliche Kaſſe errichtet, in wel- cher der Wehrt deſſelben baar ausgezahlt wuͤrde. Es hat alſo von Anfang an in Amerika nicht den Zahlwehrt behalten koͤnnen, auf welchen es lautete, ſondern das baare Geld hatte ein Agio dagegen, welches ſchon vor der Revolution in den Provinzen ſehr ungleich war, je nachdem des Papier-Geldes in denſelben mehr und des baaren Geldes weniger war. Denn jede Provinz hatte ihr eignes Papier-Geld, welches unter Autoritaͤt der General-Aſſembly ver- fertigt ward, ſo wie die Provinz deſſen bedurfte; Neu-Schottland ausgenommen, welches nie Papier- Geld gekannt hat, weil es am ſpaͤteſten als Colonie errichtet iſt. Mit dem Anfange des 1782 geendig- ten Krieges verlohr ſich das baare Geld bei den Ame- rikanern ſo ſehr, daß es einen erſtaunlichen Wehrt gegen Papier-Geld bekam, und man in einigen Provinzen, ſonderlich in Suͤd-Carolina, 50 Dol- lars oder Piaſter und daruͤber in Papier fuͤr Einen baaren Piaſter gab.
§. 9.
Seit etwa einem Jahrhundert haben die Euro- paͤiſchen Staaten ſehr groſſe Schulden gemacht, aber
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0046"n="24"/><fwplace="top"type="header">1. Buch. Vom Gelde.</fw><lb/><divn="5"><head>§. 8.</head><lb/><p>Das Papier-Geld, welches inſonderheit die<lb/>
Amerikaniſchen Staaten bei ſich eingefuͤhrt haben, iſt<lb/>
von den Banknoten ſehr zu unterſcheiden. Denn<lb/>
fuͤr dieſes iſt keine oͤffentliche Kaſſe errichtet, in wel-<lb/>
cher der Wehrt deſſelben baar ausgezahlt wuͤrde.<lb/>
Es hat alſo von Anfang an in Amerika nicht den<lb/>
Zahlwehrt behalten koͤnnen, auf welchen es lautete,<lb/>ſondern das baare Geld hatte ein Agio dagegen,<lb/>
welches ſchon vor der Revolution in den Provinzen<lb/>ſehr ungleich war, je nachdem des Papier-Geldes in<lb/>
denſelben mehr und des baaren Geldes weniger war.<lb/>
Denn jede Provinz hatte ihr eignes Papier-Geld,<lb/>
welches unter Autoritaͤt der General-Aſſembly ver-<lb/>
fertigt ward, ſo wie die Provinz deſſen bedurfte;<lb/>
Neu-Schottland ausgenommen, welches nie Papier-<lb/>
Geld gekannt hat, weil es am ſpaͤteſten als Colonie<lb/>
errichtet iſt. Mit dem Anfange des 1782 geendig-<lb/>
ten Krieges verlohr ſich das baare Geld bei den Ame-<lb/>
rikanern ſo ſehr, daß es einen erſtaunlichen Wehrt<lb/>
gegen Papier-Geld bekam, und man in einigen<lb/>
Provinzen, ſonderlich in Suͤd-Carolina, 50 Dol-<lb/>
lars oder Piaſter und daruͤber in Papier fuͤr Einen<lb/>
baaren Piaſter gab.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 9.</head><lb/><p>Seit etwa einem Jahrhundert haben die Euro-<lb/>
paͤiſchen Staaten ſehr groſſe Schulden gemacht, aber<lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[24/0046]
1. Buch. Vom Gelde.
§. 8.
Das Papier-Geld, welches inſonderheit die
Amerikaniſchen Staaten bei ſich eingefuͤhrt haben, iſt
von den Banknoten ſehr zu unterſcheiden. Denn
fuͤr dieſes iſt keine oͤffentliche Kaſſe errichtet, in wel-
cher der Wehrt deſſelben baar ausgezahlt wuͤrde.
Es hat alſo von Anfang an in Amerika nicht den
Zahlwehrt behalten koͤnnen, auf welchen es lautete,
ſondern das baare Geld hatte ein Agio dagegen,
welches ſchon vor der Revolution in den Provinzen
ſehr ungleich war, je nachdem des Papier-Geldes in
denſelben mehr und des baaren Geldes weniger war.
Denn jede Provinz hatte ihr eignes Papier-Geld,
welches unter Autoritaͤt der General-Aſſembly ver-
fertigt ward, ſo wie die Provinz deſſen bedurfte;
Neu-Schottland ausgenommen, welches nie Papier-
Geld gekannt hat, weil es am ſpaͤteſten als Colonie
errichtet iſt. Mit dem Anfange des 1782 geendig-
ten Krieges verlohr ſich das baare Geld bei den Ame-
rikanern ſo ſehr, daß es einen erſtaunlichen Wehrt
gegen Papier-Geld bekam, und man in einigen
Provinzen, ſonderlich in Suͤd-Carolina, 50 Dol-
lars oder Piaſter und daruͤber in Papier fuͤr Einen
baaren Piaſter gab.
§. 9.
Seit etwa einem Jahrhundert haben die Euro-
paͤiſchen Staaten ſehr groſſe Schulden gemacht, aber
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/46>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.