deren Zahlwehrt war. Dänemark hat sich seit etwa 30 Jahren in ähnliche Umstände gesezt, und Jahre durch fast gar kein baar Geld übrig behalten.
§. 7.
Die Zettelbanken tuhn den größten Schaden durch das übertriebene Verleihen, welches so weit gehen kann, daß der Wehrt von Landgütern, Schiffen, Häusern, den im Handel begriffenen Waaren, kurz von allem, was Geldes Wehrt in einem Volke hat, im Lande circulirt. Die Folge davon ist, daß die Nation sich reicher glaubt, als sie wirklich ist, und in eine Verschwendung hineinge- räht, durch welche alles ihr baares Geld zum Aus- länder geht. Denn die Banknoten können nie viel weiter reichen, als die Grenzen des Landes gehen, in welchem die Bank angelegt ist. Am schnellsten geräht eine Zettelbank in Verfall, wenn der Staat glaubt mit Banknoten Krieg führen, oder einen leb- haften Seehandel treiben zu können. Wie unter solchen Umständen die Banknoten ihren Wehrt ver- liehren und der Credit der Bank immer mehr ab- nimmt, aber die Eigner der Actien noch fortdauernd gewinnen können, davon sehe man meine Abhand- lung von den Banken §. 46.
Cap. 2. Von den Banken.
deren Zahlwehrt war. Daͤnemark hat ſich ſeit etwa 30 Jahren in aͤhnliche Umſtaͤnde geſezt, und Jahre durch faſt gar kein baar Geld uͤbrig behalten.
§. 7.
Die Zettelbanken tuhn den groͤßten Schaden durch das uͤbertriebene Verleihen, welches ſo weit gehen kann, daß der Wehrt von Landguͤtern, Schiffen, Haͤuſern, den im Handel begriffenen Waaren, kurz von allem, was Geldes Wehrt in einem Volke hat, im Lande circulirt. Die Folge davon iſt, daß die Nation ſich reicher glaubt, als ſie wirklich iſt, und in eine Verſchwendung hineinge- raͤht, durch welche alles ihr baares Geld zum Aus- laͤnder geht. Denn die Banknoten koͤnnen nie viel weiter reichen, als die Grenzen des Landes gehen, in welchem die Bank angelegt iſt. Am ſchnellſten geraͤht eine Zettelbank in Verfall, wenn der Staat glaubt mit Banknoten Krieg fuͤhren, oder einen leb- haften Seehandel treiben zu koͤnnen. Wie unter ſolchen Umſtaͤnden die Banknoten ihren Wehrt ver- liehren und der Credit der Bank immer mehr ab- nimmt, aber die Eigner der Actien noch fortdauernd gewinnen koͤnnen, davon ſehe man meine Abhand- lung von den Banken §. 46.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0045"n="23"/><fwplace="top"type="header">Cap. 2. Von den Banken.</fw><lb/>
deren Zahlwehrt war. Daͤnemark hat ſich ſeit etwa<lb/>
30 Jahren in aͤhnliche Umſtaͤnde geſezt, und Jahre<lb/>
durch faſt gar kein baar Geld uͤbrig behalten.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 7.</head><lb/><p>Die Zettelbanken tuhn den groͤßten Schaden<lb/>
durch das uͤbertriebene Verleihen, welches ſo weit<lb/>
gehen kann, daß der Wehrt von Landguͤtern,<lb/>
Schiffen, Haͤuſern, den im Handel begriffenen<lb/>
Waaren, kurz von allem, was Geldes Wehrt in<lb/>
einem Volke hat, im Lande circulirt. Die Folge<lb/>
davon iſt, daß die Nation ſich reicher glaubt, als ſie<lb/>
wirklich iſt, und in eine Verſchwendung hineinge-<lb/>
raͤht, durch welche alles ihr baares Geld zum Aus-<lb/>
laͤnder geht. Denn die Banknoten koͤnnen nie viel<lb/>
weiter reichen, als die Grenzen des Landes gehen,<lb/>
in welchem die Bank angelegt iſt. Am ſchnellſten<lb/>
geraͤht eine Zettelbank in Verfall, wenn der Staat<lb/>
glaubt mit Banknoten Krieg fuͤhren, oder einen leb-<lb/>
haften Seehandel treiben zu koͤnnen. Wie unter<lb/>ſolchen Umſtaͤnden die Banknoten ihren Wehrt ver-<lb/>
liehren und der Credit der Bank immer mehr ab-<lb/>
nimmt, aber die Eigner der Actien noch fortdauernd<lb/>
gewinnen koͤnnen, davon ſehe man meine <hirendition="#g">Abhand-<lb/>
lung von den Banken</hi> §. 46.</p></div><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[23/0045]
Cap. 2. Von den Banken.
deren Zahlwehrt war. Daͤnemark hat ſich ſeit etwa
30 Jahren in aͤhnliche Umſtaͤnde geſezt, und Jahre
durch faſt gar kein baar Geld uͤbrig behalten.
§. 7.
Die Zettelbanken tuhn den groͤßten Schaden
durch das uͤbertriebene Verleihen, welches ſo weit
gehen kann, daß der Wehrt von Landguͤtern,
Schiffen, Haͤuſern, den im Handel begriffenen
Waaren, kurz von allem, was Geldes Wehrt in
einem Volke hat, im Lande circulirt. Die Folge
davon iſt, daß die Nation ſich reicher glaubt, als ſie
wirklich iſt, und in eine Verſchwendung hineinge-
raͤht, durch welche alles ihr baares Geld zum Aus-
laͤnder geht. Denn die Banknoten koͤnnen nie viel
weiter reichen, als die Grenzen des Landes gehen,
in welchem die Bank angelegt iſt. Am ſchnellſten
geraͤht eine Zettelbank in Verfall, wenn der Staat
glaubt mit Banknoten Krieg fuͤhren, oder einen leb-
haften Seehandel treiben zu koͤnnen. Wie unter
ſolchen Umſtaͤnden die Banknoten ihren Wehrt ver-
liehren und der Credit der Bank immer mehr ab-
nimmt, aber die Eigner der Actien noch fortdauernd
gewinnen koͤnnen, davon ſehe man meine Abhand-
lung von den Banken §. 46.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/45>, abgerufen am 30.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.