Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.Cap. 6. Von minder gewöhnl. Handl. Jahren fortdauernden Anwachs der Schulden beidem noch ganz unerschütterten Credit. Der Staat der V. Niederlande hat ungeheure Schulden. Aber er kann seinem Credit nicht so viel zutrauen, daß er nicht wanken sollte, wenn der Belauf dieser Schulden be- kannt wäre, und er dann noch neue Schulden machen wollte. Bei Frankreich mischt sich in die Gründe des Steigens und Fallens von dessen Papieren ein Zu- oder Abnehmen des Credits selbst mit ein. §. 14. Freilich wird in andern Staaten die Furcht an Cap. 6. Von minder gewoͤhnl. Handl. Jahren fortdauernden Anwachs der Schulden beidem noch ganz unerſchuͤtterten Credit. Der Staat der V. Niederlande hat ungeheure Schulden. Aber er kann ſeinem Credit nicht ſo viel zutrauen, daß er nicht wanken ſollte, wenn der Belauf dieſer Schulden be- kannt waͤre, und er dann noch neue Schulden machen wollte. Bei Frankreich miſcht ſich in die Gruͤnde des Steigens und Fallens von deſſen Papieren ein Zu- oder Abnehmen des Credits ſelbſt mit ein. §. 14. Freilich wird in andern Staaten die Furcht an <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0317" n="295"/><fw place="top" type="header">Cap. 6. Von minder gewoͤhnl. Handl.</fw><lb/> Jahren fortdauernden Anwachs der Schulden bei<lb/> dem noch ganz unerſchuͤtterten Credit. Der Staat<lb/> der V. Niederlande hat ungeheure Schulden. Aber er<lb/> kann ſeinem Credit nicht ſo viel zutrauen, daß er nicht<lb/> wanken ſollte, wenn der Belauf dieſer Schulden be-<lb/> kannt waͤre, und er dann noch neue <choice><sic>Schnlden</sic><corr>Schulden</corr></choice> machen<lb/> wollte. Bei Frankreich miſcht ſich in die Gruͤnde<lb/> des Steigens und Fallens von deſſen Papieren ein<lb/> Zu- oder Abnehmen des Credits ſelbſt mit ein.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 14.</head><lb/> <p>Freilich wird in andern Staaten die Furcht an<lb/> Capital oder an Zinſen zu verlieren, und vollends<lb/> eine wirkliche Erklaͤrung, daß der Staat ſeine einge-<lb/> gangene Verpflichtung nicht halten koͤnne oder wolle,<lb/> eine leichter einzuſehende Urſache von dem fallenden<lb/> Wehrt der Staatspapiere. Als Ludwig <hi rendition="#aq">XV.</hi> eigen-<lb/> maͤchtig die Zinſen ſeiner Schulden herunterſezte, ſo<lb/> verlohren die Franzoͤſiſchen Staatspapiere mehr als<lb/> im Verhaͤltnis der herabgeſezten Zinſen. Man<lb/> mußte befuͤrchten, den Despoten noch weiter gehen<lb/> zu ſehen; und ſo verloren ſie auch noch im Verhaͤlt-<lb/> nis des Grades dieſer Furcht. Wenn vollends die<lb/> Zinſen nicht bezahlt werden, ſo bleibt dem Staats-<lb/> papiere nur noch ein Wehrt nach Maasgabe der Hof-<lb/> nung, daß die Umſtaͤnde ſich aͤndern und der Staat<lb/> ſeine Verpflichtung wieder erfuͤllen werde. Doch<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [295/0317]
Cap. 6. Von minder gewoͤhnl. Handl.
Jahren fortdauernden Anwachs der Schulden bei
dem noch ganz unerſchuͤtterten Credit. Der Staat
der V. Niederlande hat ungeheure Schulden. Aber er
kann ſeinem Credit nicht ſo viel zutrauen, daß er nicht
wanken ſollte, wenn der Belauf dieſer Schulden be-
kannt waͤre, und er dann noch neue Schulden machen
wollte. Bei Frankreich miſcht ſich in die Gruͤnde
des Steigens und Fallens von deſſen Papieren ein
Zu- oder Abnehmen des Credits ſelbſt mit ein.
§. 14.
Freilich wird in andern Staaten die Furcht an
Capital oder an Zinſen zu verlieren, und vollends
eine wirkliche Erklaͤrung, daß der Staat ſeine einge-
gangene Verpflichtung nicht halten koͤnne oder wolle,
eine leichter einzuſehende Urſache von dem fallenden
Wehrt der Staatspapiere. Als Ludwig XV. eigen-
maͤchtig die Zinſen ſeiner Schulden herunterſezte, ſo
verlohren die Franzoͤſiſchen Staatspapiere mehr als
im Verhaͤltnis der herabgeſezten Zinſen. Man
mußte befuͤrchten, den Despoten noch weiter gehen
zu ſehen; und ſo verloren ſie auch noch im Verhaͤlt-
nis des Grades dieſer Furcht. Wenn vollends die
Zinſen nicht bezahlt werden, ſo bleibt dem Staats-
papiere nur noch ein Wehrt nach Maasgabe der Hof-
nung, daß die Umſtaͤnde ſich aͤndern und der Staat
ſeine Verpflichtung wieder erfuͤllen werde. Doch
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