Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.

Bild:
<< vorherige Seite

Cap. 6. Von minder gewöhnl. Handl.
Jahren fortdauernden Anwachs der Schulden bei
dem noch ganz unerschütterten Credit. Der Staat
der V. Niederlande hat ungeheure Schulden. Aber er
kann seinem Credit nicht so viel zutrauen, daß er nicht
wanken sollte, wenn der Belauf dieser Schulden be-
kannt wäre, und er dann noch neue Schulden machen
wollte. Bei Frankreich mischt sich in die Gründe
des Steigens und Fallens von dessen Papieren ein
Zu- oder Abnehmen des Credits selbst mit ein.

§. 14.

Freilich wird in andern Staaten die Furcht an
Capital oder an Zinsen zu verlieren, und vollends
eine wirkliche Erklärung, daß der Staat seine einge-
gangene Verpflichtung nicht halten könne oder wolle,
eine leichter einzusehende Ursache von dem fallenden
Wehrt der Staatspapiere. Als Ludwig XV. eigen-
mächtig die Zinsen seiner Schulden heruntersezte, so
verlohren die Französischen Staatspapiere mehr als
im Verhältnis der herabgesezten Zinsen. Man
mußte befürchten, den Despoten noch weiter gehen
zu sehen; und so verloren sie auch noch im Verhält-
nis des Grades dieser Furcht. Wenn vollends die
Zinsen nicht bezahlt werden, so bleibt dem Staats-
papiere nur noch ein Wehrt nach Maasgabe der Hof-
nung, daß die Umstände sich ändern und der Staat
seine Verpflichtung wieder erfüllen werde. Doch

Cap. 6. Von minder gewoͤhnl. Handl.
Jahren fortdauernden Anwachs der Schulden bei
dem noch ganz unerſchuͤtterten Credit. Der Staat
der V. Niederlande hat ungeheure Schulden. Aber er
kann ſeinem Credit nicht ſo viel zutrauen, daß er nicht
wanken ſollte, wenn der Belauf dieſer Schulden be-
kannt waͤre, und er dann noch neue Schulden machen
wollte. Bei Frankreich miſcht ſich in die Gruͤnde
des Steigens und Fallens von deſſen Papieren ein
Zu- oder Abnehmen des Credits ſelbſt mit ein.

§. 14.

Freilich wird in andern Staaten die Furcht an
Capital oder an Zinſen zu verlieren, und vollends
eine wirkliche Erklaͤrung, daß der Staat ſeine einge-
gangene Verpflichtung nicht halten koͤnne oder wolle,
eine leichter einzuſehende Urſache von dem fallenden
Wehrt der Staatspapiere. Als Ludwig XV. eigen-
maͤchtig die Zinſen ſeiner Schulden herunterſezte, ſo
verlohren die Franzoͤſiſchen Staatspapiere mehr als
im Verhaͤltnis der herabgeſezten Zinſen. Man
mußte befuͤrchten, den Despoten noch weiter gehen
zu ſehen; und ſo verloren ſie auch noch im Verhaͤlt-
nis des Grades dieſer Furcht. Wenn vollends die
Zinſen nicht bezahlt werden, ſo bleibt dem Staats-
papiere nur noch ein Wehrt nach Maasgabe der Hof-
nung, daß die Umſtaͤnde ſich aͤndern und der Staat
ſeine Verpflichtung wieder erfuͤllen werde. Doch

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <p><pb facs="#f0317" n="295"/><fw place="top" type="header">Cap. 6. Von minder gewo&#x0364;hnl. Handl.</fw><lb/>
Jahren fortdauernden Anwachs der Schulden bei<lb/>
dem noch ganz uner&#x017F;chu&#x0364;tterten Credit. Der Staat<lb/>
der V. Niederlande hat ungeheure Schulden. Aber er<lb/>
kann &#x017F;einem Credit nicht &#x017F;o viel zutrauen, daß er nicht<lb/>
wanken &#x017F;ollte, wenn der Belauf die&#x017F;er Schulden be-<lb/>
kannt wa&#x0364;re, und er dann noch neue <choice><sic>Schnlden</sic><corr>Schulden</corr></choice> machen<lb/>
wollte. Bei Frankreich mi&#x017F;cht &#x017F;ich in die Gru&#x0364;nde<lb/>
des Steigens und Fallens von de&#x017F;&#x017F;en Papieren ein<lb/>
Zu- oder Abnehmen des Credits &#x017F;elb&#x017F;t mit ein.</p>
              </div><lb/>
              <div n="5">
                <head>§. 14.</head><lb/>
                <p>Freilich wird in andern Staaten die Furcht an<lb/>
Capital oder an Zin&#x017F;en zu verlieren, und vollends<lb/>
eine wirkliche Erkla&#x0364;rung, daß der Staat &#x017F;eine einge-<lb/>
gangene Verpflichtung nicht halten ko&#x0364;nne oder wolle,<lb/>
eine leichter einzu&#x017F;ehende Ur&#x017F;ache von dem fallenden<lb/>
Wehrt der Staatspapiere. Als Ludwig <hi rendition="#aq">XV.</hi> eigen-<lb/>
ma&#x0364;chtig die Zin&#x017F;en &#x017F;einer Schulden herunter&#x017F;ezte, &#x017F;o<lb/>
verlohren die Franzo&#x0364;&#x017F;i&#x017F;chen Staatspapiere mehr als<lb/>
im Verha&#x0364;ltnis der herabge&#x017F;ezten Zin&#x017F;en. Man<lb/>
mußte befu&#x0364;rchten, den Despoten noch weiter gehen<lb/>
zu &#x017F;ehen; und &#x017F;o verloren &#x017F;ie auch noch im Verha&#x0364;lt-<lb/>
nis des Grades die&#x017F;er Furcht. Wenn vollends die<lb/>
Zin&#x017F;en nicht bezahlt werden, &#x017F;o bleibt dem Staats-<lb/>
papiere nur noch ein Wehrt nach Maasgabe der Hof-<lb/>
nung, daß die Um&#x017F;ta&#x0364;nde &#x017F;ich a&#x0364;ndern und der Staat<lb/>
&#x017F;eine Verpflichtung wieder erfu&#x0364;llen werde. Doch<lb/></p>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[295/0317] Cap. 6. Von minder gewoͤhnl. Handl. Jahren fortdauernden Anwachs der Schulden bei dem noch ganz unerſchuͤtterten Credit. Der Staat der V. Niederlande hat ungeheure Schulden. Aber er kann ſeinem Credit nicht ſo viel zutrauen, daß er nicht wanken ſollte, wenn der Belauf dieſer Schulden be- kannt waͤre, und er dann noch neue Schulden machen wollte. Bei Frankreich miſcht ſich in die Gruͤnde des Steigens und Fallens von deſſen Papieren ein Zu- oder Abnehmen des Credits ſelbſt mit ein. §. 14. Freilich wird in andern Staaten die Furcht an Capital oder an Zinſen zu verlieren, und vollends eine wirkliche Erklaͤrung, daß der Staat ſeine einge- gangene Verpflichtung nicht halten koͤnne oder wolle, eine leichter einzuſehende Urſache von dem fallenden Wehrt der Staatspapiere. Als Ludwig XV. eigen- maͤchtig die Zinſen ſeiner Schulden herunterſezte, ſo verlohren die Franzoͤſiſchen Staatspapiere mehr als im Verhaͤltnis der herabgeſezten Zinſen. Man mußte befuͤrchten, den Despoten noch weiter gehen zu ſehen; und ſo verloren ſie auch noch im Verhaͤlt- nis des Grades dieſer Furcht. Wenn vollends die Zinſen nicht bezahlt werden, ſo bleibt dem Staats- papiere nur noch ein Wehrt nach Maasgabe der Hof- nung, daß die Umſtaͤnde ſich aͤndern und der Staat ſeine Verpflichtung wieder erfuͤllen werde. Doch

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/317
Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 295. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/317>, abgerufen am 21.12.2024.