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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.

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Cap. 6. Von minder gewöhnl. Handl.
Unkosten des andern gewinnen will, so ist dies keine
Handlung eines vernünftigen, sondern bloß eines
spielsüchtigen Mannes. In der Taht hört man auch
unter Kaufleuten selbst von dergleichen Vorfällen sel-
ten, und in vielen handelnden Staaten verbieten ihn
deren Geseze.

§. 9.

Ich habe oben S. 251 ff. von den Actien der
Handlungs-Companien im allgemeinen geredet, aber
von dem Actienhandel zu reden bis hieher ver-
schoben.

Ein Handel mit diesen Papieren entsteht natür-
lich aus der Veränderlichkeit des von denselben zu
erwartenden Gewinns, oder des sogenannten Divi-
dends
. Da den Inhabern der Actien das Recht
dieselben zu veräussern gelassen werden muß, so tritt
einerseits der Fall oft ein, daß ein solcher einen an-
dern Gebrauch des Geldes, welches er an deren An-
kauf gewandt hat, zu machen wünscht, andernteils
treibt ihn die Furcht, wenn das Dividend kleiner
ausfällt, aber auch, wenn es die wahrscheinlich größte
Höhe erreicht hat, der Gedanke diesen Zeitpunct zu
benuzen, zu deren Veräusserung. Der Preis, wel-
chen er sich dabei gefallen lassen kann, bestimmt sich
aus der Vergleichung des Dividends mit den in dem

Cap. 6. Von minder gewoͤhnl. Handl.
Unkoſten des andern gewinnen will, ſo iſt dies keine
Handlung eines vernuͤnftigen, ſondern bloß eines
ſpielſuͤchtigen Mannes. In der Taht hoͤrt man auch
unter Kaufleuten ſelbſt von dergleichen Vorfaͤllen ſel-
ten, und in vielen handelnden Staaten verbieten ihn
deren Geſeze.

§. 9.

Ich habe oben S. 251 ff. von den Actien der
Handlungs-Companien im allgemeinen geredet, aber
von dem Actienhandel zu reden bis hieher ver-
ſchoben.

Ein Handel mit dieſen Papieren entſteht natuͤr-
lich aus der Veraͤnderlichkeit des von denſelben zu
erwartenden Gewinns, oder des ſogenannten Divi-
dends
. Da den Inhabern der Actien das Recht
dieſelben zu veraͤuſſern gelaſſen werden muß, ſo tritt
einerſeits der Fall oft ein, daß ein ſolcher einen an-
dern Gebrauch des Geldes, welches er an deren An-
kauf gewandt hat, zu machen wuͤnſcht, andernteils
treibt ihn die Furcht, wenn das Dividend kleiner
ausfaͤllt, aber auch, wenn es die wahrſcheinlich groͤßte
Hoͤhe erreicht hat, der Gedanke dieſen Zeitpunct zu
benuzen, zu deren Veraͤuſſerung. Der Preis, wel-
chen er ſich dabei gefallen laſſen kann, beſtimmt ſich
aus der Vergleichung des Dividends mit den in dem

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[287/0309] Cap. 6. Von minder gewoͤhnl. Handl. Unkoſten des andern gewinnen will, ſo iſt dies keine Handlung eines vernuͤnftigen, ſondern bloß eines ſpielſuͤchtigen Mannes. In der Taht hoͤrt man auch unter Kaufleuten ſelbſt von dergleichen Vorfaͤllen ſel- ten, und in vielen handelnden Staaten verbieten ihn deren Geſeze. §. 9. Ich habe oben S. 251 ff. von den Actien der Handlungs-Companien im allgemeinen geredet, aber von dem Actienhandel zu reden bis hieher ver- ſchoben. Ein Handel mit dieſen Papieren entſteht natuͤr- lich aus der Veraͤnderlichkeit des von denſelben zu erwartenden Gewinns, oder des ſogenannten Divi- dends. Da den Inhabern der Actien das Recht dieſelben zu veraͤuſſern gelaſſen werden muß, ſo tritt einerſeits der Fall oft ein, daß ein ſolcher einen an- dern Gebrauch des Geldes, welches er an deren An- kauf gewandt hat, zu machen wuͤnſcht, andernteils treibt ihn die Furcht, wenn das Dividend kleiner ausfaͤllt, aber auch, wenn es die wahrſcheinlich groͤßte Hoͤhe erreicht hat, der Gedanke dieſen Zeitpunct zu benuzen, zu deren Veraͤuſſerung. Der Preis, wel- chen er ſich dabei gefallen laſſen kann, beſtimmt ſich aus der Vergleichung des Dividends mit den in dem

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 287. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/309>, abgerufen am 21.11.2024.