Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.3. Buch. Verschiedene Arten der Handl. solcher Handel unter soliden Kaufleuten selten vor.Denn wenn es Ernst mit einem solchen Handel ist, so versteht es sich, daß man unter einer solchen Be- dingung nicht anders, als teuer kaufen kann. §. 8. Man kann diesen Handel auch so schliessen, daß 3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl. ſolcher Handel unter ſoliden Kaufleuten ſelten vor.Denn wenn es Ernſt mit einem ſolchen Handel iſt, ſo verſteht es ſich, daß man unter einer ſolchen Be- dingung nicht anders, als teuer kaufen kann. §. 8. Man kann dieſen Handel auch ſo ſchlieſſen, daß <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0308" n="286"/><fw place="top" type="header">3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.</fw><lb/> ſolcher Handel unter ſoliden Kaufleuten ſelten vor.<lb/> Denn wenn es Ernſt mit einem ſolchen Handel iſt,<lb/> ſo verſteht es ſich, daß man unter einer ſolchen Be-<lb/> dingung nicht anders, als teuer kaufen kann.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 8.</head><lb/> <p>Man kann dieſen Handel auch ſo ſchlieſſen, daß<lb/> beide Teile frei ſind, wenn zur Zeit der Lieferung<lb/> der eine oder der andre ſeine Rechnung nicht dabei<lb/> gefunden hat; dann aber wird keine Praͤmie voraus<lb/> gegeben, ſondern ein Teil bezahlt alsdann dem an-<lb/> dern das, was durch die veraͤnderten Preiſe Ge-<lb/> winn fuͤr den einen und Verluſt fuͤr den andern im<lb/> wirklichen Handel geworden ſein wuͤrde. Z. E.<lb/> Einer kauft am 2ten Januar Reis, den 2ten April zu<lb/> liefern, die 100 Pfd. zu 14 Mk. Gilt an dieſem<lb/> Tage der Reis 16 Mk., ſo giebt der Verkaͤufer dem<lb/> Kaͤufer nicht den Reis, ſondern die 2 Mk. auf 100<lb/> Pfd., um welche er jezo teurer iſt. Goͤlte er aber<lb/> 12 Mk., ſo wuͤrde der Kaͤufer dem Verkaͤufer die<lb/> 2 Mk. geben, welche der Reis wolfeiler geworden<lb/> iſt. Man wuͤrde dies einen <hi rendition="#g">Reukauf</hi> nennen koͤn-<lb/> nen, dergleichen oft bei ernſthaft gemeinten Geſchaͤ-<lb/> ften vorkoͤmmt, und worin nichts unrechtes iſt.<lb/> Allein, wenn vollends ein ſolcher Handel mit dem<lb/> Vorſaz geſchloſſen wird, daß keiner von beiden Tei-<lb/> len ihn halten, ſondern nur einer von beiden auf<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [286/0308]
3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
ſolcher Handel unter ſoliden Kaufleuten ſelten vor.
Denn wenn es Ernſt mit einem ſolchen Handel iſt,
ſo verſteht es ſich, daß man unter einer ſolchen Be-
dingung nicht anders, als teuer kaufen kann.
§. 8.
Man kann dieſen Handel auch ſo ſchlieſſen, daß
beide Teile frei ſind, wenn zur Zeit der Lieferung
der eine oder der andre ſeine Rechnung nicht dabei
gefunden hat; dann aber wird keine Praͤmie voraus
gegeben, ſondern ein Teil bezahlt alsdann dem an-
dern das, was durch die veraͤnderten Preiſe Ge-
winn fuͤr den einen und Verluſt fuͤr den andern im
wirklichen Handel geworden ſein wuͤrde. Z. E.
Einer kauft am 2ten Januar Reis, den 2ten April zu
liefern, die 100 Pfd. zu 14 Mk. Gilt an dieſem
Tage der Reis 16 Mk., ſo giebt der Verkaͤufer dem
Kaͤufer nicht den Reis, ſondern die 2 Mk. auf 100
Pfd., um welche er jezo teurer iſt. Goͤlte er aber
12 Mk., ſo wuͤrde der Kaͤufer dem Verkaͤufer die
2 Mk. geben, welche der Reis wolfeiler geworden
iſt. Man wuͤrde dies einen Reukauf nennen koͤn-
nen, dergleichen oft bei ernſthaft gemeinten Geſchaͤ-
ften vorkoͤmmt, und worin nichts unrechtes iſt.
Allein, wenn vollends ein ſolcher Handel mit dem
Vorſaz geſchloſſen wird, daß keiner von beiden Tei-
len ihn halten, ſondern nur einer von beiden auf
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