winn von ihren Lieferungs-Contracten wol so sicher, als die Einkünfte eines Ritterguts waren. Aber die Zuverlässigkeit in diesen Contracten, eben durch das sich mehrende Geldvermögender Lieferanten, und die Hinaussicht, daß er vielleicht selbst in die Lage kom- men mögte, da er die Bezahlung nicht zu rechter Zeit leisten köunte, und sie ihm alsdann auch noch zuverlässig bleiben müßten, veranlaßten den König, seiner sonst gewohnten Sparsamkeit in diesem Fall zu entsagen.
§. 6.
Das ist nun freilich nicht der Fall, in welchem der Kaufmann sich befindet, wenn er einen Handel auf Lieferung schließt. Eine ihm entstandene Speculation, oder eine eingelaufene grosse Commis- sion, macht ihm das Bedürfnis eines grössern Vor- rahts von einer gewissen Waare entstehen, als wel- cher zu der Zeit sich in den Händen seiner Mitbürger oder in einer solchen Nähe befindet, aus welcher er selbst ihn herbeizuschaffen im Stande ist. Ihm ist also das Erbieten eines jeden willkommen, welcher ihm die Waare in bestimmter Zeit herbei zu schaffen verspricht, es sei nun, daß dieselbe schon sich unter- wegs befindet, oder er sich im Stande glaubt, sie schneller als andre, und mit grössern Vorteilen im Preise und Unkosten, anzuschaffen. Er nimmt in
3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
winn von ihren Lieferungs-Contracten wol ſo ſicher, als die Einkuͤnfte eines Ritterguts waren. Aber die Zuverlaͤſſigkeit in dieſen Contracten, eben durch das ſich mehrende Geldvermoͤgender Lieferanten, und die Hinausſicht, daß er vielleicht ſelbſt in die Lage kom- men moͤgte, da er die Bezahlung nicht zu rechter Zeit leiſten koͤunte, und ſie ihm alsdann auch noch zuverlaͤſſig bleiben muͤßten, veranlaßten den Koͤnig, ſeiner ſonſt gewohnten Sparſamkeit in dieſem Fall zu entſagen.
§. 6.
Das iſt nun freilich nicht der Fall, in welchem der Kaufmann ſich befindet, wenn er einen Handel auf Lieferung ſchließt. Eine ihm entſtandene Speculation, oder eine eingelaufene groſſe Commis- ſion, macht ihm das Beduͤrfnis eines groͤſſern Vor- rahts von einer gewiſſen Waare entſtehen, als wel- cher zu der Zeit ſich in den Haͤnden ſeiner Mitbuͤrger oder in einer ſolchen Naͤhe befindet, aus welcher er ſelbſt ihn herbeizuſchaffen im Stande iſt. Ihm iſt alſo das Erbieten eines jeden willkommen, welcher ihm die Waare in beſtimmter Zeit herbei zu ſchaffen verſpricht, es ſei nun, daß dieſelbe ſchon ſich unter- wegs befindet, oder er ſich im Stande glaubt, ſie ſchneller als andre, und mit groͤſſern Vorteilen im Preiſe und Unkoſten, anzuſchaffen. Er nimmt in
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3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
winn von ihren Lieferungs-Contracten wol ſo ſicher,
als die Einkuͤnfte eines Ritterguts waren. Aber
die Zuverlaͤſſigkeit in dieſen Contracten, eben durch
das ſich mehrende Geldvermoͤgender Lieferanten, und
die Hinausſicht, daß er vielleicht ſelbſt in die Lage kom-
men moͤgte, da er die Bezahlung nicht zu rechter
Zeit leiſten koͤunte, und ſie ihm alsdann auch noch
zuverlaͤſſig bleiben muͤßten, veranlaßten den Koͤnig,
ſeiner ſonſt gewohnten Sparſamkeit in dieſem Fall
zu entſagen.
§. 6.
Das iſt nun freilich nicht der Fall, in welchem
der Kaufmann ſich befindet, wenn er einen Handel
auf Lieferung ſchließt. Eine ihm entſtandene
Speculation, oder eine eingelaufene groſſe Commis-
ſion, macht ihm das Beduͤrfnis eines groͤſſern Vor-
rahts von einer gewiſſen Waare entſtehen, als wel-
cher zu der Zeit ſich in den Haͤnden ſeiner Mitbuͤrger
oder in einer ſolchen Naͤhe befindet, aus welcher er
ſelbſt ihn herbeizuſchaffen im Stande iſt. Ihm iſt
alſo das Erbieten eines jeden willkommen, welcher
ihm die Waare in beſtimmter Zeit herbei zu ſchaffen
verſpricht, es ſei nun, daß dieſelbe ſchon ſich unter-
wegs befindet, oder er ſich im Stande glaubt, ſie
ſchneller als andre, und mit groͤſſern Vorteilen im
Preiſe und Unkoſten, anzuſchaffen. Er nimmt in
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/304>, abgerufen am 16.07.2024.
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