Es ist also schon lange dahin gekommen, daß er mit einem einzelnen Mann über den Preis dieser Ge- fahr abhandelt, für welchen sich derselbe zu dem Er- saz des besorglichen Schadens verpflichtet. Man nennt diesen den Assuradör, Assecuradör oder Versicherer und den Vergleich darüber die Asse- curanz.
Hier verschwindet nun zwar dem Anschein nach die Idee einer Association. Dennoch aber bleibt das wesentliche derselben. Dem Anschein nach erwartet der Versicherte den Ersaz seines Schadens aus dem Vermögen des Versicherers; und, da dieser wirklich dazu verpflichtet i[st], so stüzt sich auch sein Credit, den er als Assuradör hat, grossenteils auf die Mei- nung von seinem Vermögenszustande. Aber keiner der Versicherten ist so einfältig anzunehmen, daß seine Sicherheit ganz auf diesem beruhe. Er weiß vielmehr und ist auch billig genug zu wünschen, daß der Ersaz seines Schadens aus den Beiträgen derer- jenigen, die glüklicher sind als er selbst, eben so wol sich sammeln werde, als dies in einer allgemeinen Association Statt haben würde. Er selbst sucht in seinem Contract mit dem Versicherer den Preis, für welchen dieser seine Gefahr übernimmt, so tief herab zu bringen, als möglich. Aber er würde dem Versi-
3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
§. 12.
Es iſt alſo ſchon lange dahin gekommen, daß er mit einem einzelnen Mann uͤber den Preis dieſer Ge- fahr abhandelt, fuͤr welchen ſich derſelbe zu dem Er- ſaz des beſorglichen Schadens verpflichtet. Man nennt dieſen den Aſſuradoͤr, Aſſecuradoͤr oder Verſicherer und den Vergleich daruͤber die Aſſe- curanz.
Hier verſchwindet nun zwar dem Anſchein nach die Idee einer Aſſociation. Dennoch aber bleibt das weſentliche derſelben. Dem Anſchein nach erwartet der Verſicherte den Erſaz ſeines Schadens aus dem Vermoͤgen des Verſicherers; und, da dieſer wirklich dazu verpflichtet i[ſt], ſo ſtuͤzt ſich auch ſein Credit, den er als Aſſuradoͤr hat, groſſenteils auf die Mei- nung von ſeinem Vermoͤgenszuſtande. Aber keiner der Verſicherten iſt ſo einfaͤltig anzunehmen, daß ſeine Sicherheit ganz auf dieſem beruhe. Er weiß vielmehr und iſt auch billig genug zu wuͤnſchen, daß der Erſaz ſeines Schadens aus den Beitraͤgen derer- jenigen, die gluͤklicher ſind als er ſelbſt, eben ſo wol ſich ſammeln werde, als dies in einer allgemeinen Aſſociation Statt haben wuͤrde. Er ſelbſt ſucht in ſeinem Contract mit dem Verſicherer den Preis, fuͤr welchen dieſer ſeine Gefahr uͤbernimmt, ſo tief herab zu bringen, als moͤglich. Aber er wuͤrde dem Verſi-
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3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
§. 12.
Es iſt alſo ſchon lange dahin gekommen, daß er
mit einem einzelnen Mann uͤber den Preis dieſer Ge-
fahr abhandelt, fuͤr welchen ſich derſelbe zu dem Er-
ſaz des beſorglichen Schadens verpflichtet. Man
nennt dieſen den Aſſuradoͤr, Aſſecuradoͤr oder
Verſicherer und den Vergleich daruͤber die Aſſe-
curanz.
Hier verſchwindet nun zwar dem Anſchein nach
die Idee einer Aſſociation. Dennoch aber bleibt das
weſentliche derſelben. Dem Anſchein nach erwartet
der Verſicherte den Erſaz ſeines Schadens aus dem
Vermoͤgen des Verſicherers; und, da dieſer wirklich
dazu verpflichtet iſt, ſo ſtuͤzt ſich auch ſein Credit,
den er als Aſſuradoͤr hat, groſſenteils auf die Mei-
nung von ſeinem Vermoͤgenszuſtande. Aber keiner
der Verſicherten iſt ſo einfaͤltig anzunehmen, daß
ſeine Sicherheit ganz auf dieſem beruhe. Er weiß
vielmehr und iſt auch billig genug zu wuͤnſchen, daß
der Erſaz ſeines Schadens aus den Beitraͤgen derer-
jenigen, die gluͤklicher ſind als er ſelbſt, eben ſo wol
ſich ſammeln werde, als dies in einer allgemeinen
Aſſociation Statt haben wuͤrde. Er ſelbſt ſucht in
ſeinem Contract mit dem Verſicherer den Preis, fuͤr
welchen dieſer ſeine Gefahr uͤbernimmt, ſo tief herab
zu bringen, als moͤglich. Aber er wuͤrde dem Verſi-
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 266. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/288>, abgerufen am 22.02.2025.
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