Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.Cap. 5. Von Handlungs-Companien. oder ihr Gewerbe durch den Krieg unterbrochen wird.(§. 24 und sonst hin und wieder.) §. 7. II. Schädlich für den Staat, in welchem solche 1) durch die denselben so willig eingeräumten Monopolien. (§. 15. 16.) 2) Weil die erste Regel einer Companie ist, mit ihrem bestimmten Capital den möglich größten Ge- winn zu machen. (§. 21.) 3) Wenn der Kaufmann seinen Vorteil darin sucht, daß er sein Capital so geschwind als möglich umsezt, und dadurch der dem ganzen Staat nüzli- chen Geschäfte so viel mehr werden, so ist der Gang der Geschäfte einer Companie viel zu schwerfällig, als daß sie dies tuhn könnte. 4) Keine Colonie hat gedeihen können, so lange sie einer eigentlichen Handels-Companie unterworfen war. (§. 25. 26.) 5) Vielweniger muß eine Companie die Ober- herrschaft über Land und Leute haben. (§. 28 ff.) R
Cap. 5. Von Handlungs-Companien. oder ihr Gewerbe durch den Krieg unterbrochen wird.(§. 24 und ſonſt hin und wieder.) §. 7. II. Schaͤdlich fuͤr den Staat, in welchem ſolche 1) durch die denſelben ſo willig eingeraͤumten Monopolien. (§. 15. 16.) 2) Weil die erſte Regel einer Companie iſt, mit ihrem beſtimmten Capital den moͤglich groͤßten Ge- winn zu machen. (§. 21.) 3) Wenn der Kaufmann ſeinen Vorteil darin ſucht, daß er ſein Capital ſo geſchwind als moͤglich umſezt, und dadurch der dem ganzen Staat nuͤzli- chen Geſchaͤfte ſo viel mehr werden, ſo iſt der Gang der Geſchaͤfte einer Companie viel zu ſchwerfaͤllig, als daß ſie dies tuhn koͤnnte. 4) Keine Colonie hat gedeihen koͤnnen, ſo lange ſie einer eigentlichen Handels-Companie unterworfen war. (§. 25. 26.) 5) Vielweniger muß eine Companie die Ober- herrſchaft uͤber Land und Leute haben. (§. 28 ff.) R
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Cap. 5. Von Handlungs-Companien.
oder ihr Gewerbe durch den Krieg unterbrochen wird.
(§. 24 und ſonſt hin und wieder.)
§. 7.
II. Schaͤdlich fuͤr den Staat, in welchem ſolche
Companien entſtehen, werden ſie
1) durch die denſelben ſo willig eingeraͤumten
Monopolien. (§. 15. 16.)
2) Weil die erſte Regel einer Companie iſt, mit
ihrem beſtimmten Capital den moͤglich groͤßten Ge-
winn zu machen. (§. 21.)
3) Wenn der Kaufmann ſeinen Vorteil darin
ſucht, daß er ſein Capital ſo geſchwind als moͤglich
umſezt, und dadurch der dem ganzen Staat nuͤzli-
chen Geſchaͤfte ſo viel mehr werden, ſo iſt der Gang
der Geſchaͤfte einer Companie viel zu ſchwerfaͤllig,
als daß ſie dies tuhn koͤnnte.
4) Keine Colonie hat gedeihen koͤnnen, ſo lange
ſie einer eigentlichen Handels-Companie unterworfen
war. (§. 25. 26.)
5) Vielweniger muß eine Companie die Ober-
herrſchaft uͤber Land und Leute haben. (§. 28 ff.)
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