ward das Vorurteil allgemein, daß eine jede Hand- lung von einigem Belang nur durch Companien be- lebt und betrieben werden könne.
Dieser Irrtuhm (den Irrtuhm ist es gewis) hat bisher die Regenten fast aller handelnden Staaten mißgeleitet. Ich habe in meiner Abhandlung über die öffentlichen Handlungs-Companien, welche die erste in unserer Handlungs-Biblio- thek ist, alles gesagt, was ich diesem Irrtuhm ent- gegen sezen zu können glaube. Ich könnte freilich meine Leser ganz auf dieselbe verweisen, zumal da ich ungerne mir selbst nachschreibe. Allein ich kann und darf doch keine Lükke in diesem Buche lassen, wenn ich auf Gegenstände gerahte, von welchen ich bereits anderswo geschrieben habe. Ich will also wenigstens die Resultate hieher sezen, welche in jener Abhandlung weiter ausgeführt und, wie ich glaube, hinlänglich bewiesen sind. Denn hisher habe ich noch keine Widerlegung derselben gelesen, ob ich gleich sehr überzeugt bin, daß ich dem Interesse sehr vieler zuwider geschrieben habe.
§. 6.
Ich will diese Resultate hier nach zwiefacher Rüksicht abteilen.
Cap. 5. Von Handlungs-Companien.
ward das Vorurteil allgemein, daß eine jede Hand- lung von einigem Belang nur durch Companien be- lebt und betrieben werden koͤnne.
Dieſer Irrtuhm (den Irrtuhm iſt es gewis) hat bisher die Regenten faſt aller handelnden Staaten mißgeleitet. Ich habe in meiner Abhandlung uͤber die oͤffentlichen Handlungs-Companien, welche die erſte in unſerer Handlungs-Biblio- thek iſt, alles geſagt, was ich dieſem Irrtuhm ent- gegen ſezen zu koͤnnen glaube. Ich koͤnnte freilich meine Leſer ganz auf dieſelbe verweiſen, zumal da ich ungerne mir ſelbſt nachſchreibe. Allein ich kann und darf doch keine Luͤkke in dieſem Buche laſſen, wenn ich auf Gegenſtaͤnde gerahte, von welchen ich bereits anderswo geſchrieben habe. Ich will alſo wenigſtens die Reſultate hieher ſezen, welche in jener Abhandlung weiter ausgefuͤhrt und, wie ich glaube, hinlaͤnglich bewieſen ſind. Denn hisher habe ich noch keine Widerlegung derſelben geleſen, ob ich gleich ſehr uͤberzeugt bin, daß ich dem Intereſſe ſehr vieler zuwider geſchrieben habe.
§. 6.
Ich will dieſe Reſultate hier nach zwiefacher Ruͤkſicht abteilen.
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Cap. 5. Von Handlungs-Companien.
ward das Vorurteil allgemein, daß eine jede Hand-
lung von einigem Belang nur durch Companien be-
lebt und betrieben werden koͤnne.
Dieſer Irrtuhm (den Irrtuhm iſt es gewis) hat
bisher die Regenten faſt aller handelnden Staaten
mißgeleitet. Ich habe in meiner Abhandlung uͤber
die oͤffentlichen Handlungs-Companien,
welche die erſte in unſerer Handlungs-Biblio-
thek iſt, alles geſagt, was ich dieſem Irrtuhm ent-
gegen ſezen zu koͤnnen glaube. Ich koͤnnte freilich
meine Leſer ganz auf dieſelbe verweiſen, zumal da
ich ungerne mir ſelbſt nachſchreibe. Allein ich kann
und darf doch keine Luͤkke in dieſem Buche laſſen,
wenn ich auf Gegenſtaͤnde gerahte, von welchen ich
bereits anderswo geſchrieben habe. Ich will alſo
wenigſtens die Reſultate hieher ſezen, welche in jener
Abhandlung weiter ausgefuͤhrt und, wie ich glaube,
hinlaͤnglich bewieſen ſind. Denn hisher habe ich
noch keine Widerlegung derſelben geleſen, ob ich
gleich ſehr uͤberzeugt bin, daß ich dem Intereſſe ſehr
vieler zuwider geſchrieben habe.
§. 6.
Ich will dieſe Reſultate hier nach zwiefacher
Ruͤkſicht abteilen.
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 255. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/277>, abgerufen am 22.02.2025.
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