gänzliche Entschlossenkeit fürs Wolleben zeigt. Ist aber dies, so gilt wiederum nur der einzige Raht: Handle nicht!
§. 5.
Eine vierte sehr scheinbare Veranlassung zur Schliessung einer Handlungs-Societät ist: Wenn die Handlung, die man unternimmt, ein grösseres Capital erfodert als ein einzelner Mann besizt. D[i]es bringt gewöhnlich viele Privat-Companien zu Stande, ist aber doch in mehr als Einer Absicht be- denklich. Wenn das Vermögen nicht groß ist, so ist die gewöhnliche Folge, daß in den Haushaltungen beider Compagnons mehr verzehrt wird, als die Handlung abwerfen kann. Wenn dann nun einmal eine solche Companie geschlossen ist, so wird es schwer, sie wieder aufzuheben, wenn man gleich sieht, daß zu wenig verdient wird. Kömmt es aber zur Auf- hebung der Companie, da die Sachen auseinander gesezt werden müssen, so wird gewöhnlich der Han- delszustand beider Handelsleute bekannt, und der Credit ist für beide verlohren. So habe ich manche Handlungs-Societät verständiger und fleissiger Kauf- leute sich endigen sehen, die vielleicht einzeln sich mögten in die Höhe gearbeitet haben, aber deren zu mässigen Gewinn die zwiefache Haushaltung ver- schlang, bis sie durch einen unabwendlichen Ban-
3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
gaͤnzliche Entſchloſſenkeit fuͤrs Wolleben zeigt. Iſt aber dies, ſo gilt wiederum nur der einzige Raht: Handle nicht!
§. 5.
Eine vierte ſehr ſcheinbare Veranlaſſung zur Schlieſſung einer Handlungs-Societaͤt iſt: Wenn die Handlung, die man unternimmt, ein groͤſſeres Capital erfodert als ein einzelner Mann beſizt. D[i]es bringt gewoͤhnlich viele Privat-Companien zu Stande, iſt aber doch in mehr als Einer Abſicht be- denklich. Wenn das Vermoͤgen nicht groß iſt, ſo iſt die gewoͤhnliche Folge, daß in den Haushaltungen beider Compagnons mehr verzehrt wird, als die Handlung abwerfen kann. Wenn dann nun einmal eine ſolche Companie geſchloſſen iſt, ſo wird es ſchwer, ſie wieder aufzuheben, wenn man gleich ſieht, daß zu wenig verdient wird. Koͤmmt es aber zur Auf- hebung der Companie, da die Sachen auseinander geſezt werden muͤſſen, ſo wird gewoͤhnlich der Han- delszuſtand beider Handelsleute bekannt, und der Credit iſt fuͤr beide verlohren. So habe ich manche Handlungs-Societaͤt verſtaͤndiger und fleiſſiger Kauf- leute ſich endigen ſehen, die vielleicht einzeln ſich moͤgten in die Hoͤhe gearbeitet haben, aber deren zu maͤſſigen Gewinn die zwiefache Haushaltung ver- ſchlang, bis ſie durch einen unabwendlichen Ban-
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3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
gaͤnzliche Entſchloſſenkeit fuͤrs Wolleben zeigt. Iſt
aber dies, ſo gilt wiederum nur der einzige Raht:
Handle nicht!
§. 5.
Eine vierte ſehr ſcheinbare Veranlaſſung zur
Schlieſſung einer Handlungs-Societaͤt iſt: Wenn
die Handlung, die man unternimmt, ein groͤſſeres
Capital erfodert als ein einzelner Mann beſizt.
Dies bringt gewoͤhnlich viele Privat-Companien zu
Stande, iſt aber doch in mehr als Einer Abſicht be-
denklich. Wenn das Vermoͤgen nicht groß iſt, ſo iſt
die gewoͤhnliche Folge, daß in den Haushaltungen
beider Compagnons mehr verzehrt wird, als die
Handlung abwerfen kann. Wenn dann nun einmal
eine ſolche Companie geſchloſſen iſt, ſo wird es ſchwer,
ſie wieder aufzuheben, wenn man gleich ſieht, daß
zu wenig verdient wird. Koͤmmt es aber zur Auf-
hebung der Companie, da die Sachen auseinander
geſezt werden muͤſſen, ſo wird gewoͤhnlich der Han-
delszuſtand beider Handelsleute bekannt, und der
Credit iſt fuͤr beide verlohren. So habe ich manche
Handlungs-Societaͤt verſtaͤndiger und fleiſſiger Kauf-
leute ſich endigen ſehen, die vielleicht einzeln ſich
moͤgten in die Hoͤhe gearbeitet haben, aber deren zu
maͤſſigen Gewinn die zwiefache Haushaltung ver-
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 246. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/268>, abgerufen am 22.02.2025.
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