Man kann leicht denken, wie sehr in solchen Handelspläzen von dem Commissionär der Vorwand benuzt werden könne, es sei noch kein Geld einge- laufen, um die Remesse zu verzögern. Ich sage, er könne benuzt werden; nicht, daß er wirklich von allen, oder nur von den meisten, weiter benuzt werde, als Wahrheit dabei zum Grunde liegt. Der- gleichen Klagen hört man auf Seiten der Commit- tenten sehr oft, auch wol manchmal ohne Grund. Denn der beste Commissionär ist doch nicht gehalten früher zu remittiren, als er selbst Geld in Händen hat. Aber eben daraus entsteht für einen rechtschaff- nen Kauffmann Ein Mittel mehr, sich in einen guten Ruf zu sezen, der seine Commissionsgeschäfte vermehrt, wenn er seinen Committenten die Bezah- lung früher, als sie es bei andern gewohnt sind, zu Händen bringt, indem er seine Commissions-Waaren nur an Käufer überläßt, welche er so gut auswählt, als er es selbst für sich tuhn würde, und, wenn sie bedenklich werden, durch alle mögliche Wege die Be- zahlung von ihnen herauszubringen sucht. Dies ist ein Verdienst, welches der Kaufmann in grossen Marktpläzen in gleichem Maasse zu machen nicht An- laß hat, wo die Verkaufs- mit den Einkaufs-Commis- sionen zusammentreffen.
3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
§. 14.
Man kann leicht denken, wie ſehr in ſolchen Handelsplaͤzen von dem Commiſſionaͤr der Vorwand benuzt werden koͤnne, es ſei noch kein Geld einge- laufen, um die Remeſſe zu verzoͤgern. Ich ſage, er koͤnne benuzt werden; nicht, daß er wirklich von allen, oder nur von den meiſten, weiter benuzt werde, als Wahrheit dabei zum Grunde liegt. Der- gleichen Klagen hoͤrt man auf Seiten der Commit- tenten ſehr oft, auch wol manchmal ohne Grund. Denn der beſte Commiſſionaͤr iſt doch nicht gehalten fruͤher zu remittiren, als er ſelbſt Geld in Haͤnden hat. Aber eben daraus entſteht fuͤr einen rechtſchaff- nen Kauffmann Ein Mittel mehr, ſich in einen guten Ruf zu ſezen, der ſeine Commiſſionsgeſchaͤfte vermehrt, wenn er ſeinen Committenten die Bezah- lung fruͤher, als ſie es bei andern gewohnt ſind, zu Haͤnden bringt, indem er ſeine Commiſſions-Waaren nur an Kaͤufer uͤberlaͤßt, welche er ſo gut auswaͤhlt, als er es ſelbſt fuͤr ſich tuhn wuͤrde, und, wenn ſie bedenklich werden, durch alle moͤgliche Wege die Be- zahlung von ihnen herauszubringen ſucht. Dies iſt ein Verdienſt, welches der Kaufmann in groſſen Marktplaͤzen in gleichem Maaſſe zu machen nicht An- laß hat, wo die Verkaufs- mit den Einkaufs-Commis- ſionen zuſammentreffen.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0248"n="226"/><fwplace="top"type="header">3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.</fw><lb/><divn="5"><head>§. 14.</head><lb/><p>Man kann leicht denken, wie ſehr in ſolchen<lb/>
Handelsplaͤzen von dem Commiſſionaͤr der Vorwand<lb/>
benuzt werden koͤnne, es ſei noch kein Geld einge-<lb/>
laufen, um die Remeſſe zu verzoͤgern. Ich ſage,<lb/>
er <hirendition="#g">koͤnne</hi> benuzt werden; nicht, daß er wirklich<lb/>
von allen, oder nur von den meiſten, weiter benuzt<lb/>
werde, als Wahrheit dabei zum Grunde liegt. Der-<lb/>
gleichen Klagen hoͤrt man auf Seiten der Commit-<lb/>
tenten ſehr oft, auch wol manchmal ohne Grund.<lb/>
Denn der beſte Commiſſionaͤr iſt doch nicht gehalten<lb/>
fruͤher zu remittiren, als er ſelbſt Geld in Haͤnden<lb/>
hat. Aber eben daraus entſteht fuͤr einen rechtſchaff-<lb/>
nen Kauffmann Ein Mittel mehr, ſich in einen<lb/>
guten Ruf zu ſezen, der ſeine Commiſſionsgeſchaͤfte<lb/>
vermehrt, wenn er ſeinen Committenten die Bezah-<lb/>
lung fruͤher, als ſie es bei andern gewohnt ſind, zu<lb/>
Haͤnden bringt, indem er ſeine Commiſſions-Waaren<lb/>
nur an Kaͤufer uͤberlaͤßt, welche er ſo gut auswaͤhlt,<lb/>
als er es ſelbſt fuͤr ſich tuhn wuͤrde, und, wenn ſie<lb/>
bedenklich werden, durch alle moͤgliche Wege die Be-<lb/>
zahlung von ihnen herauszubringen ſucht. Dies iſt<lb/>
ein Verdienſt, welches der Kaufmann in groſſen<lb/>
Marktplaͤzen in gleichem Maaſſe zu machen nicht An-<lb/>
laß hat, wo die Verkaufs- mit den Einkaufs-Commis-<lb/>ſionen zuſammentreffen.</p></div></div><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[226/0248]
3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
§. 14.
Man kann leicht denken, wie ſehr in ſolchen
Handelsplaͤzen von dem Commiſſionaͤr der Vorwand
benuzt werden koͤnne, es ſei noch kein Geld einge-
laufen, um die Remeſſe zu verzoͤgern. Ich ſage,
er koͤnne benuzt werden; nicht, daß er wirklich
von allen, oder nur von den meiſten, weiter benuzt
werde, als Wahrheit dabei zum Grunde liegt. Der-
gleichen Klagen hoͤrt man auf Seiten der Commit-
tenten ſehr oft, auch wol manchmal ohne Grund.
Denn der beſte Commiſſionaͤr iſt doch nicht gehalten
fruͤher zu remittiren, als er ſelbſt Geld in Haͤnden
hat. Aber eben daraus entſteht fuͤr einen rechtſchaff-
nen Kauffmann Ein Mittel mehr, ſich in einen
guten Ruf zu ſezen, der ſeine Commiſſionsgeſchaͤfte
vermehrt, wenn er ſeinen Committenten die Bezah-
lung fruͤher, als ſie es bei andern gewohnt ſind, zu
Haͤnden bringt, indem er ſeine Commiſſions-Waaren
nur an Kaͤufer uͤberlaͤßt, welche er ſo gut auswaͤhlt,
als er es ſelbſt fuͤr ſich tuhn wuͤrde, und, wenn ſie
bedenklich werden, durch alle moͤgliche Wege die Be-
zahlung von ihnen herauszubringen ſucht. Dies iſt
ein Verdienſt, welches der Kaufmann in groſſen
Marktplaͤzen in gleichem Maaſſe zu machen nicht An-
laß hat, wo die Verkaufs- mit den Einkaufs-Commis-
ſionen zuſammentreffen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 226. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/248>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.