lingt ihnen auch, und sie können reiche Leute dabei werden. Denn die handelnde Welt ist gros genug, um immer andere und andere zu finden, die ihre Commissionen gern annehmen. Sie haben auch daher weniger Gefahr für ihren guten Ruhm dabei, als jeder einzelne Mann, der von den Aufträgen vieler leben will.
§. 10.
Gute Kenntnis der Waare, des Gegenstandes der Einkaufs-Commissionen, ist eine wichtige Vor- aussezung des Committenten. Sie hat zwar min- dere Nohtwendigkeit an Orten, wo man gute Waa- renkenner unter den Maklern hat. Denn dafür werden den Committenten 5/6 p. C. als Courtagie an- gerechnet. Aber nicht jeder Handelsplaz hat Waaren- Makler. (M. s. oben B. 2. C. 1 §. 15.) In sol- chen Pläzen gewinnen dann Männer, welche die Waaren gut kennen, gar sehr die Oberhand über jeden andern, der sie nicht kennt. Ueberhaupt aber mag der junge Kaufmann sich dies gesagt sein lassen: will er einen Commissions-Handel ins Grosse und mit Sicherheit treiben, so muß er so wenig es aufgeben in der Waarenkenntnis weiter zu kommen, so lange er lebt, als wenn sein Plaz gar keine Makler hätte, und als wenn er mit allen möglichen in der Hand- lung vorkommenden Waaren zu handeln vorhätte.
3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
lingt ihnen auch, und ſie koͤnnen reiche Leute dabei werden. Denn die handelnde Welt iſt gros genug, um immer andere und andere zu finden, die ihre Commiſſionen gern annehmen. Sie haben auch daher weniger Gefahr fuͤr ihren guten Ruhm dabei, als jeder einzelne Mann, der von den Auftraͤgen vieler leben will.
§. 10.
Gute Kenntnis der Waare, des Gegenſtandes der Einkaufs-Commiſſionen, iſt eine wichtige Vor- ausſezung des Committenten. Sie hat zwar min- dere Nohtwendigkeit an Orten, wo man gute Waa- renkenner unter den Maklern hat. Denn dafuͤr werden den Committenten ⅚ p. C. als Courtagie an- gerechnet. Aber nicht jeder Handelsplaz hat Waaren- Makler. (M. ſ. oben B. 2. C. 1 §. 15.) In ſol- chen Plaͤzen gewinnen dann Maͤnner, welche die Waaren gut kennen, gar ſehr die Oberhand uͤber jeden andern, der ſie nicht kennt. Ueberhaupt aber mag der junge Kaufmann ſich dies geſagt ſein laſſen: will er einen Commiſſions-Handel ins Groſſe und mit Sicherheit treiben, ſo muß er ſo wenig es aufgeben in der Waarenkenntnis weiter zu kommen, ſo lange er lebt, als wenn ſein Plaz gar keine Makler haͤtte, und als wenn er mit allen moͤglichen in der Hand- lung vorkommenden Waaren zu handeln vorhaͤtte.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0242"n="220"/><fwplace="top"type="header">3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.</fw><lb/>
lingt ihnen auch, und ſie koͤnnen reiche Leute dabei<lb/>
werden. Denn die handelnde Welt iſt gros genug,<lb/>
um immer andere und andere zu finden, die ihre<lb/>
Commiſſionen gern annehmen. Sie haben auch<lb/>
daher weniger Gefahr fuͤr ihren guten Ruhm dabei,<lb/>
als jeder einzelne Mann, der von den Auftraͤgen<lb/>
vieler leben will.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 10.</head><lb/><p>Gute Kenntnis der Waare, des Gegenſtandes<lb/>
der Einkaufs-Commiſſionen, iſt eine wichtige Vor-<lb/>
ausſezung des Committenten. Sie hat zwar min-<lb/>
dere Nohtwendigkeit an Orten, wo man gute Waa-<lb/>
renkenner unter den Maklern hat. Denn dafuͤr<lb/>
werden den Committenten ⅚ p. C. als Courtagie an-<lb/>
gerechnet. Aber nicht jeder Handelsplaz hat Waaren-<lb/>
Makler. (M. ſ. oben B. 2. C. 1 §. 15.) In ſol-<lb/>
chen Plaͤzen gewinnen dann Maͤnner, welche die<lb/>
Waaren gut kennen, gar ſehr die Oberhand uͤber jeden<lb/>
andern, der ſie nicht kennt. Ueberhaupt aber mag<lb/>
der junge Kaufmann ſich dies geſagt ſein laſſen: will<lb/>
er einen Commiſſions-Handel ins Groſſe und mit<lb/>
Sicherheit treiben, ſo muß er ſo wenig es aufgeben<lb/>
in der Waarenkenntnis weiter zu kommen, ſo lange<lb/>
er lebt, als wenn ſein Plaz gar keine Makler haͤtte,<lb/>
und als wenn er mit allen moͤglichen in der Hand-<lb/>
lung vorkommenden Waaren zu handeln vorhaͤtte.</p></div><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[220/0242]
3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
lingt ihnen auch, und ſie koͤnnen reiche Leute dabei
werden. Denn die handelnde Welt iſt gros genug,
um immer andere und andere zu finden, die ihre
Commiſſionen gern annehmen. Sie haben auch
daher weniger Gefahr fuͤr ihren guten Ruhm dabei,
als jeder einzelne Mann, der von den Auftraͤgen
vieler leben will.
§. 10.
Gute Kenntnis der Waare, des Gegenſtandes
der Einkaufs-Commiſſionen, iſt eine wichtige Vor-
ausſezung des Committenten. Sie hat zwar min-
dere Nohtwendigkeit an Orten, wo man gute Waa-
renkenner unter den Maklern hat. Denn dafuͤr
werden den Committenten ⅚ p. C. als Courtagie an-
gerechnet. Aber nicht jeder Handelsplaz hat Waaren-
Makler. (M. ſ. oben B. 2. C. 1 §. 15.) In ſol-
chen Plaͤzen gewinnen dann Maͤnner, welche die
Waaren gut kennen, gar ſehr die Oberhand uͤber jeden
andern, der ſie nicht kennt. Ueberhaupt aber mag
der junge Kaufmann ſich dies geſagt ſein laſſen: will
er einen Commiſſions-Handel ins Groſſe und mit
Sicherheit treiben, ſo muß er ſo wenig es aufgeben
in der Waarenkenntnis weiter zu kommen, ſo lange
er lebt, als wenn ſein Plaz gar keine Makler haͤtte,
und als wenn er mit allen moͤglichen in der Hand-
lung vorkommenden Waaren zu handeln vorhaͤtte.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 220. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/242>, abgerufen am 22.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.