Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.Cap. 2. Vom Commissions-Handel. Unternehmung vornehme, und in diesem seinen eig-nen Handel die Dienste eines andern benuze, der das für ihn tuht, was vormals der Kaufmann selbst taht, oder durch seine in beständigem Solde stehende Bediente tuhn lies. In den reinen Commissions- Geschäften bezahlt auch der Committent seinem Com- missionär seinen Dienst, bei jedem Ausfall des Ge- schäftes, es sei gewinnvoll für ihn oder nicht, wie er ihn seinen Bedienten bezahlt. Ich sollte also billig von denselben, als von eigentlichen Hülfsgeschäften der Handlung, allererst in dem vierten Buche reden. Aber es heißt nun schon so lange und so allgemein ein Commissions-Handel, und so mancher Mann, der nur diesen allein treibt, hat gleich andern den Namen eines Kauf- und Handelsmannes, aber auch bei weitem die meisten verbinden denselben mit ihrem eignen Handel, daß ich also nicht der Ordnung und Methode wegen die gewiß von jedem Leser schon hier erwarteten Erläuterungen so weit hinaus sezen mag. §. 4. Als der Kaufmann sich entschloß, die Ausrich- O
Cap. 2. Vom Commiſſions-Handel. Unternehmung vornehme, und in dieſem ſeinen eig-nen Handel die Dienſte eines andern benuze, der das fuͤr ihn tuht, was vormals der Kaufmann ſelbſt taht, oder durch ſeine in beſtaͤndigem Solde ſtehende Bediente tuhn lies. In den reinen Commiſſions- Geſchaͤften bezahlt auch der Committent ſeinem Com- miſſionaͤr ſeinen Dienſt, bei jedem Ausfall des Ge- ſchaͤftes, es ſei gewinnvoll fuͤr ihn oder nicht, wie er ihn ſeinen Bedienten bezahlt. Ich ſollte alſo billig von denſelben, als von eigentlichen Huͤlfsgeſchaͤften der Handlung, allererſt in dem vierten Buche reden. Aber es heißt nun ſchon ſo lange und ſo allgemein ein Commiſſions-Handel, und ſo mancher Mann, der nur dieſen allein treibt, hat gleich andern den Namen eines Kauf- und Handelsmannes, aber auch bei weitem die meiſten verbinden denſelben mit ihrem eignen Handel, daß ich alſo nicht der Ordnung und Methode wegen die gewiß von jedem Leſer ſchon hier erwarteten Erlaͤuterungen ſo weit hinaus ſezen mag. §. 4. Als der Kaufmann ſich entſchloß, die Ausrich- O
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Cap. 2. Vom Commiſſions-Handel.
Unternehmung vornehme, und in dieſem ſeinen eig-
nen Handel die Dienſte eines andern benuze, der das
fuͤr ihn tuht, was vormals der Kaufmann ſelbſt
taht, oder durch ſeine in beſtaͤndigem Solde ſtehende
Bediente tuhn lies. In den reinen Commiſſions-
Geſchaͤften bezahlt auch der Committent ſeinem Com-
miſſionaͤr ſeinen Dienſt, bei jedem Ausfall des Ge-
ſchaͤftes, es ſei gewinnvoll fuͤr ihn oder nicht, wie er
ihn ſeinen Bedienten bezahlt. Ich ſollte alſo billig von
denſelben, als von eigentlichen Huͤlfsgeſchaͤften der
Handlung, allererſt in dem vierten Buche reden.
Aber es heißt nun ſchon ſo lange und ſo allgemein ein
Commiſſions-Handel, und ſo mancher Mann,
der nur dieſen allein treibt, hat gleich andern den
Namen eines Kauf- und Handelsmannes, aber auch
bei weitem die meiſten verbinden denſelben mit ihrem
eignen Handel, daß ich alſo nicht der Ordnung und
Methode wegen die gewiß von jedem Leſer ſchon hier
erwarteten Erlaͤuterungen ſo weit hinaus ſezen mag.
§. 4.
Als der Kaufmann ſich entſchloß, die Ausrich-
tung ſeiner eignen Handelsgeſchaͤfte dem Einwohner
eines entfernten Handelsplazes aufzutragen, konnte
er den Lohn dieſes Auftrages nicht etwan ſo mit ihm
behandeln, wie mit einem Bedienten, der ſein taͤg-
liches Brod bei ihm ißt. Er konnte ihn nicht im
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