Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.Cap. 1. Von der Eignen Handlung. teils deren Produkte an sich zieht. Ich rechne aberauch selbst die durch eine entfernte Seefahrt den Colo- niehandel treibenden Städte größtenteils, und in ge- wissem Betracht alle zu den Stapel-Städten. §. 8. In diesen Stapel-Städten wird der Handel noch Cap. 1. Von der Eignen Handlung. teils deren Produkte an ſich zieht. Ich rechne aberauch ſelbſt die durch eine entfernte Seefahrt den Colo- niehandel treibenden Staͤdte groͤßtenteils, und in ge- wiſſem Betracht alle zu den Stapel-Staͤdten. §. 8. In dieſen Stapel-Staͤdten wird der Handel noch <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0221" n="199"/><fw place="top" type="header">Cap. 1. Von der Eignen Handlung.</fw><lb/> teils deren Produkte an ſich zieht. Ich rechne aber<lb/> auch ſelbſt die durch eine entfernte Seefahrt den Colo-<lb/> niehandel treibenden Staͤdte groͤßtenteils, und in ge-<lb/> wiſſem Betracht alle zu den Stapel-Staͤdten.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 8.</head><lb/> <p>In dieſen Stapel-Staͤdten wird der Handel noch<lb/> ſehr nach alter Art betrieben. Der Einwohner der-<lb/> ſelben reiſet ſelbſt oder laͤßt ſeine Bediente im Lande<lb/> umher reiſen, um deſſen Natur- und Kunſtprodukte<lb/> aufzukaufen, und eben ſo beſuchen die inlaͤndiſchen<lb/> Kaufleute und Kraͤmer perſoͤnlich den Stapelplaz,<lb/> um in demſelben einzukaufen und zu verkaufen.<lb/> Durch briefliche Auftraͤge werden nur wenige Ge-<lb/> ſchaͤfte ganz vollendet, und es heißt in den meiſten<lb/> derſelben: Selbſt iſt der Mann. Dadurch werden<lb/> und bleiben deren Einwohner noch jezt verwoͤhnt,<lb/> daß ſie den Eignen Handel faſt nur als den einzigen<lb/> kennen, und wol gar durch alle moͤgliche Wege dem<lb/> Entſtehen jedes Handels anderer Art wehren. Die<lb/> Stapel-Gerechtigkeit in ihrer weiteſten Ausdehnung,<lb/> in welcher ſie wirklich mancher Stadt vor Zeiten ge-<lb/> geben ward, hatte nur dies zum Zwek, alle Hand-<lb/> lung, die an ſolche Staͤdte gelangte, zur Eignen<lb/> Handlung zu machen. Viele Statute des Hanſeati-<lb/> ſchen Bundes uͤberhaupt, noch mehr aber die Statu-<lb/> ten derer Staͤdte, welche Meiſter ihrer eigenen Ver-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [199/0221]
Cap. 1. Von der Eignen Handlung.
teils deren Produkte an ſich zieht. Ich rechne aber
auch ſelbſt die durch eine entfernte Seefahrt den Colo-
niehandel treibenden Staͤdte groͤßtenteils, und in ge-
wiſſem Betracht alle zu den Stapel-Staͤdten.
§. 8.
In dieſen Stapel-Staͤdten wird der Handel noch
ſehr nach alter Art betrieben. Der Einwohner der-
ſelben reiſet ſelbſt oder laͤßt ſeine Bediente im Lande
umher reiſen, um deſſen Natur- und Kunſtprodukte
aufzukaufen, und eben ſo beſuchen die inlaͤndiſchen
Kaufleute und Kraͤmer perſoͤnlich den Stapelplaz,
um in demſelben einzukaufen und zu verkaufen.
Durch briefliche Auftraͤge werden nur wenige Ge-
ſchaͤfte ganz vollendet, und es heißt in den meiſten
derſelben: Selbſt iſt der Mann. Dadurch werden
und bleiben deren Einwohner noch jezt verwoͤhnt,
daß ſie den Eignen Handel faſt nur als den einzigen
kennen, und wol gar durch alle moͤgliche Wege dem
Entſtehen jedes Handels anderer Art wehren. Die
Stapel-Gerechtigkeit in ihrer weiteſten Ausdehnung,
in welcher ſie wirklich mancher Stadt vor Zeiten ge-
geben ward, hatte nur dies zum Zwek, alle Hand-
lung, die an ſolche Staͤdte gelangte, zur Eignen
Handlung zu machen. Viele Statute des Hanſeati-
ſchen Bundes uͤberhaupt, noch mehr aber die Statu-
ten derer Staͤdte, welche Meiſter ihrer eigenen Ver-
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