teils deren Produkte an sich zieht. Ich rechne aber auch selbst die durch eine entfernte Seefahrt den Colo- niehandel treibenden Städte größtenteils, und in ge- wissem Betracht alle zu den Stapel-Städten.
§. 8.
In diesen Stapel-Städten wird der Handel noch sehr nach alter Art betrieben. Der Einwohner der- selben reiset selbst oder läßt seine Bediente im Lande umher reisen, um dessen Natur- und Kunstprodukte aufzukaufen, und eben so besuchen die inländischen Kaufleute und Krämer persönlich den Stapelplaz, um in demselben einzukaufen und zu verkaufen. Durch briefliche Aufträge werden nur wenige Ge- schäfte ganz vollendet, und es heißt in den meisten derselben: Selbst ist der Mann. Dadurch werden und bleiben deren Einwohner noch jezt verwöhnt, daß sie den Eignen Handel fast nur als den einzigen kennen, und wol gar durch alle mögliche Wege dem Entstehen jedes Handels anderer Art wehren. Die Stapel-Gerechtigkeit in ihrer weitesten Ausdehnung, in welcher sie wirklich mancher Stadt vor Zeiten ge- geben ward, hatte nur dies zum Zwek, alle Hand- lung, die an solche Städte gelangte, zur Eignen Handlung zu machen. Viele Statute des Hanseati- schen Bundes überhaupt, noch mehr aber die Statu- ten derer Städte, welche Meister ihrer eigenen Ver-
Cap. 1. Von der Eignen Handlung.
teils deren Produkte an ſich zieht. Ich rechne aber auch ſelbſt die durch eine entfernte Seefahrt den Colo- niehandel treibenden Staͤdte groͤßtenteils, und in ge- wiſſem Betracht alle zu den Stapel-Staͤdten.
§. 8.
In dieſen Stapel-Staͤdten wird der Handel noch ſehr nach alter Art betrieben. Der Einwohner der- ſelben reiſet ſelbſt oder laͤßt ſeine Bediente im Lande umher reiſen, um deſſen Natur- und Kunſtprodukte aufzukaufen, und eben ſo beſuchen die inlaͤndiſchen Kaufleute und Kraͤmer perſoͤnlich den Stapelplaz, um in demſelben einzukaufen und zu verkaufen. Durch briefliche Auftraͤge werden nur wenige Ge- ſchaͤfte ganz vollendet, und es heißt in den meiſten derſelben: Selbſt iſt der Mann. Dadurch werden und bleiben deren Einwohner noch jezt verwoͤhnt, daß ſie den Eignen Handel faſt nur als den einzigen kennen, und wol gar durch alle moͤgliche Wege dem Entſtehen jedes Handels anderer Art wehren. Die Stapel-Gerechtigkeit in ihrer weiteſten Ausdehnung, in welcher ſie wirklich mancher Stadt vor Zeiten ge- geben ward, hatte nur dies zum Zwek, alle Hand- lung, die an ſolche Staͤdte gelangte, zur Eignen Handlung zu machen. Viele Statute des Hanſeati- ſchen Bundes uͤberhaupt, noch mehr aber die Statu- ten derer Staͤdte, welche Meiſter ihrer eigenen Ver-
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Cap. 1. Von der Eignen Handlung.
teils deren Produkte an ſich zieht. Ich rechne aber
auch ſelbſt die durch eine entfernte Seefahrt den Colo-
niehandel treibenden Staͤdte groͤßtenteils, und in ge-
wiſſem Betracht alle zu den Stapel-Staͤdten.
§. 8.
In dieſen Stapel-Staͤdten wird der Handel noch
ſehr nach alter Art betrieben. Der Einwohner der-
ſelben reiſet ſelbſt oder laͤßt ſeine Bediente im Lande
umher reiſen, um deſſen Natur- und Kunſtprodukte
aufzukaufen, und eben ſo beſuchen die inlaͤndiſchen
Kaufleute und Kraͤmer perſoͤnlich den Stapelplaz,
um in demſelben einzukaufen und zu verkaufen.
Durch briefliche Auftraͤge werden nur wenige Ge-
ſchaͤfte ganz vollendet, und es heißt in den meiſten
derſelben: Selbſt iſt der Mann. Dadurch werden
und bleiben deren Einwohner noch jezt verwoͤhnt,
daß ſie den Eignen Handel faſt nur als den einzigen
kennen, und wol gar durch alle moͤgliche Wege dem
Entſtehen jedes Handels anderer Art wehren. Die
Stapel-Gerechtigkeit in ihrer weiteſten Ausdehnung,
in welcher ſie wirklich mancher Stadt vor Zeiten ge-
geben ward, hatte nur dies zum Zwek, alle Hand-
lung, die an ſolche Staͤdte gelangte, zur Eignen
Handlung zu machen. Viele Statute des Hanſeati-
ſchen Bundes uͤberhaupt, noch mehr aber die Statu-
ten derer Staͤdte, welche Meiſter ihrer eigenen Ver-
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 199. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/221>, abgerufen am 22.02.2025.
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