welchem er kauft, ihm so viel einräumte, daß er davon diesen Ausschlag nehmen kann.
§. 7.
Beim Verkauf von Waaren, die durch die Fehler der Versender, oder ihrer natürlichen Be- schaffenheit wegen viel Unreinigkeit bei sich führen, z. E. Coffee, Indigo, wird den Umständen nach ein Abzug beredet, der aber keine feste Regel hat noch haben kann. Man nennt diesen Abzug Re- factie. Doch ist von derselben noch nicht die Rede, wenn nicht die Waare viel mehr Unreinigkeit, als gewöhnlich, hat.
Ich halte es für überflüssig, mehr von diesen Dingen zu sagen, welche ein jeder Lehrling der Handlung schon in seinen ersten Dienstjahren in meh- rerer Genauigkeit kennen lernt, als welche für mein Buch zwekmässig sein würde; wie dem auch in jeder kaufmännischen Arithmetik sie zu berechnen angeleitet wird.
§. 8.
So viel die Waaren auch im grossen Handel aus einer Hand in die andre gehen können, so müssen sie doch zulezt, ehe sie an den Verbraucher gelangen, von dem grossen Kaufmann an den Krämer, oder,
Cap. 3. Von Maaſſen und Gewigten ꝛc.
welchem er kauft, ihm ſo viel einraͤumte, daß er davon dieſen Ausſchlag nehmen kann.
§. 7.
Beim Verkauf von Waaren, die durch die Fehler der Verſender, oder ihrer natuͤrlichen Be- ſchaffenheit wegen viel Unreinigkeit bei ſich fuͤhren, z. E. Coffee, Indigo, wird den Umſtaͤnden nach ein Abzug beredet, der aber keine feſte Regel hat noch haben kann. Man nennt dieſen Abzug Re- factie. Doch iſt von derſelben noch nicht die Rede, wenn nicht die Waare viel mehr Unreinigkeit, als gewoͤhnlich, hat.
Ich halte es fuͤr uͤberfluͤſſig, mehr von dieſen Dingen zu ſagen, welche ein jeder Lehrling der Handlung ſchon in ſeinen erſten Dienſtjahren in meh- rerer Genauigkeit kennen lernt, als welche fuͤr mein Buch zwekmaͤſſig ſein wuͤrde; wie dem auch in jeder kaufmaͤnniſchen Arithmetik ſie zu berechnen angeleitet wird.
§. 8.
So viel die Waaren auch im groſſen Handel aus einer Hand in die andre gehen koͤnnen, ſo muͤſſen ſie doch zulezt, ehe ſie an den Verbraucher gelangen, von dem groſſen Kaufmann an den Kraͤmer, oder,
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Cap. 3. Von Maaſſen und Gewigten ꝛc.
welchem er kauft, ihm ſo viel einraͤumte, daß er
davon dieſen Ausſchlag nehmen kann.
§. 7.
Beim Verkauf von Waaren, die durch die
Fehler der Verſender, oder ihrer natuͤrlichen Be-
ſchaffenheit wegen viel Unreinigkeit bei ſich fuͤhren,
z. E. Coffee, Indigo, wird den Umſtaͤnden nach
ein Abzug beredet, der aber keine feſte Regel hat
noch haben kann. Man nennt dieſen Abzug Re-
factie. Doch iſt von derſelben noch nicht die Rede,
wenn nicht die Waare viel mehr Unreinigkeit, als
gewoͤhnlich, hat.
Ich halte es fuͤr uͤberfluͤſſig, mehr von dieſen
Dingen zu ſagen, welche ein jeder Lehrling der
Handlung ſchon in ſeinen erſten Dienſtjahren in meh-
rerer Genauigkeit kennen lernt, als welche fuͤr mein
Buch zwekmaͤſſig ſein wuͤrde; wie dem auch in jeder
kaufmaͤnniſchen Arithmetik ſie zu berechnen angeleitet
wird.
§. 8.
So viel die Waaren auch im groſſen Handel aus
einer Hand in die andre gehen koͤnnen, ſo muͤſſen ſie
doch zulezt, ehe ſie an den Verbraucher gelangen,
von dem groſſen Kaufmann an den Kraͤmer, oder,
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/193>, abgerufen am 22.02.2025.
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