Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.2. Buch. Von dem Waarenhandel. c) Der Speditions-Handel, welcher bloß Ich erwähne diese drei Arten hier nur vorläufig, §. 6. Die Fischerei und der daraus entstehende Handel Den Heeringsfang nennen die Holländer die 2. Buch. Von dem Waarenhandel. c) Der Speditions-Handel, welcher bloß Ich erwaͤhne dieſe drei Arten hier nur vorlaͤufig, §. 6. Die Fiſcherei und der daraus entſtehende Handel Den Heeringsfang nennen die Hollaͤnder die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <pb facs="#f0180" n="158"/> <fw place="top" type="header">2. Buch. Von dem Waarenhandel.</fw><lb/> <p><hi rendition="#aq">c</hi>) Der <hi rendition="#g">Speditions-Handel</hi>, welcher bloß<lb/> in Beſorgung der Verſendung fremder Waaren,<lb/> die nur durchgehen ſollen, beſteht. Dieſer ſezt den<lb/> ſogenannten <hi rendition="#g">Tranſit-Handel</hi> voraus.</p><lb/> <p>Ich erwaͤhne dieſe drei Arten hier nur vorlaͤufig,<lb/> und werde noch oͤfter von denſelben in mehr als<lb/> Einer Abſicht zu reden haben.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 6.</head><lb/> <p>Die Fiſcherei und der daraus entſtehende Handel<lb/> iſt zum Producten-Handel zu rechnen, auch dann<lb/> noch, wenn die Fiſcherei in einem entfernten Meere<lb/> betrieben wird, wie z. Ex. der <hi rendition="#g">Wallfiſchfang</hi> und<lb/><hi rendition="#g">Heeringsfang</hi> der Hollaͤnder, Hamburger und<lb/> anderer. Denn der Fiſch iſt ein Naturproduct, und<lb/> wird ein Gegenſtand des Productenhandels derjeni-<lb/> gen Nation, welche ihn gefangen hat, es ſei, wo<lb/> es wolle, es ſei im freier oder in einer fuͤr beſchloſſen<lb/> geachteten See, unter voͤlliger Beguͤnſtigung des Voͤl-<lb/> kerrechts, oder in Folge gewiſſer Tractaten oder nicht,<lb/> in einem nahen oder entfernten Meere.</p><lb/> <p>Den Heeringsfang nennen die Hollaͤnder <hi rendition="#g">die<lb/> groſſe</hi>, und den Wallfiſchfang <hi rendition="#g">die kleine Fi-<lb/> ſcherei</hi>, wegen der ehemals fuͤr groͤſſer gehaltenen<lb/> Wichtigkeit von jenem.</p><lb/> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [158/0180]
2. Buch. Von dem Waarenhandel.
c) Der Speditions-Handel, welcher bloß
in Beſorgung der Verſendung fremder Waaren,
die nur durchgehen ſollen, beſteht. Dieſer ſezt den
ſogenannten Tranſit-Handel voraus.
Ich erwaͤhne dieſe drei Arten hier nur vorlaͤufig,
und werde noch oͤfter von denſelben in mehr als
Einer Abſicht zu reden haben.
§. 6.
Die Fiſcherei und der daraus entſtehende Handel
iſt zum Producten-Handel zu rechnen, auch dann
noch, wenn die Fiſcherei in einem entfernten Meere
betrieben wird, wie z. Ex. der Wallfiſchfang und
Heeringsfang der Hollaͤnder, Hamburger und
anderer. Denn der Fiſch iſt ein Naturproduct, und
wird ein Gegenſtand des Productenhandels derjeni-
gen Nation, welche ihn gefangen hat, es ſei, wo
es wolle, es ſei im freier oder in einer fuͤr beſchloſſen
geachteten See, unter voͤlliger Beguͤnſtigung des Voͤl-
kerrechts, oder in Folge gewiſſer Tractaten oder nicht,
in einem nahen oder entfernten Meere.
Den Heeringsfang nennen die Hollaͤnder die
groſſe, und den Wallfiſchfang die kleine Fi-
ſcherei, wegen der ehemals fuͤr groͤſſer gehaltenen
Wichtigkeit von jenem.
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