Wechselplaz zu haben, durch dessen Hände alle seine Gel- der gehen, und auf welchen er den Ausländer zu trassi- ten anweiset, wenn er schuldig ist. Dies veranlaßt einen Zusaz auf dem Wechsel, für wessen Rechnung diese Tratte gelte, welcher Zusaz jedoch sonst nichts neues in die Sache bringt.
Dies giebt also in solchen Städten einer Menge von Bankern Auskommen und Reichthum. In London ist deren Zahl ungemein gros, und die Noten der in unerschüttertem Credit stehenden Bank erleich- tern die Zahlung von den Bankern ins Land hinein, und umgekehrt, ungemein. Denn ohne diese würden die Zahlungen zwischen der Hauptstadt und den klei- nern Städten, wenn sie alle durch Wechsel geleistet wer- den sollten, grosse Schwierigkeit haben. In keinem Plaz drängen sich die Wechselgeschäfte so sehr zu- sammen, zumal da Schottland und Irland so gut, wie jede Stadt in England, sich an London halten müssen.
§. 39.
Ich habe schon §. 37. erwähnt, wie Holland in die Wechselzahlungen auf die Ostseeischen Handelspläzze einwirke. Man mögte daraus schliessen, daß Hol- land immer im Stande sei, auf die Valuta der von ihm baar dorthin versandten Münzen Wechsel
Cap. 6. Von den Wechſeln.
Wechſelplaz zu haben, durch deſſen Haͤnde alle ſeine Gel- der gehen, und auf welchen er den Auslaͤnder zu traſſi- ten anweiſet, wenn er ſchuldig iſt. Dies veranlaßt einen Zuſaz auf dem Wechſel, fuͤr weſſen Rechnung dieſe Tratte gelte, welcher Zuſaz jedoch ſonſt nichts neues in die Sache bringt.
Dies giebt alſo in ſolchen Staͤdten einer Menge von Bankern Auskommen und Reichthum. In London iſt deren Zahl ungemein gros, und die Noten der in unerſchuͤttertem Credit ſtehenden Bank erleich- tern die Zahlung von den Bankern ins Land hinein, und umgekehrt, ungemein. Denn ohne dieſe wuͤrden die Zahlungen zwiſchen der Hauptſtadt und den klei- nern Staͤdten, wenn ſie alle durch Wechſel geleiſtet wer- den ſollten, groſſe Schwierigkeit haben. In keinem Plaz draͤngen ſich die Wechſelgeſchaͤfte ſo ſehr zu- ſammen, zumal da Schottland und Irland ſo gut, wie jede Stadt in England, ſich an London halten muͤſſen.
§. 39.
Ich habe ſchon §. 37. erwaͤhnt, wie Holland in die Wechſelzahlungen auf die Oſtſeeiſchen Handelsplaͤzze einwirke. Man moͤgte daraus ſchlieſſen, daß Hol- land immer im Stande ſei, auf die Valuta der von ihm baar dorthin verſandten Muͤnzen Wechſel
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0139"n="117"/><fwplace="top"type="header">Cap. 6. Von den Wechſeln.</fw><lb/>
Wechſelplaz zu haben, durch deſſen Haͤnde alle ſeine Gel-<lb/>
der gehen, und auf welchen er den Auslaͤnder zu traſſi-<lb/>
ten anweiſet, wenn er ſchuldig iſt. Dies veranlaßt<lb/>
einen Zuſaz auf dem Wechſel, fuͤr weſſen Rechnung<lb/>
dieſe Tratte gelte, welcher Zuſaz jedoch ſonſt nichts<lb/>
neues in die Sache bringt.</p><lb/><p>Dies giebt alſo in ſolchen Staͤdten einer Menge<lb/>
von Bankern Auskommen und Reichthum. In<lb/>
London iſt deren Zahl ungemein gros, und die Noten<lb/>
der in unerſchuͤttertem Credit ſtehenden Bank erleich-<lb/>
tern die Zahlung von den Bankern ins Land hinein,<lb/>
und umgekehrt, ungemein. Denn ohne dieſe wuͤrden<lb/>
die Zahlungen zwiſchen der Hauptſtadt und den klei-<lb/>
nern Staͤdten, wenn ſie alle durch Wechſel geleiſtet wer-<lb/>
den ſollten, groſſe Schwierigkeit haben. In keinem<lb/>
Plaz draͤngen ſich die Wechſelgeſchaͤfte ſo ſehr zu-<lb/>ſammen, zumal da Schottland und Irland ſo gut,<lb/>
wie jede Stadt in England, ſich an London halten<lb/>
muͤſſen.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 39.</head><lb/><p>Ich habe ſchon §. 37. erwaͤhnt, wie Holland in die<lb/>
Wechſelzahlungen auf die Oſtſeeiſchen Handelsplaͤzze<lb/>
einwirke. Man moͤgte daraus ſchlieſſen, daß Hol-<lb/>
land immer im Stande ſei, auf die Valuta der<lb/>
von ihm baar dorthin verſandten Muͤnzen Wechſel<lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[117/0139]
Cap. 6. Von den Wechſeln.
Wechſelplaz zu haben, durch deſſen Haͤnde alle ſeine Gel-
der gehen, und auf welchen er den Auslaͤnder zu traſſi-
ten anweiſet, wenn er ſchuldig iſt. Dies veranlaßt
einen Zuſaz auf dem Wechſel, fuͤr weſſen Rechnung
dieſe Tratte gelte, welcher Zuſaz jedoch ſonſt nichts
neues in die Sache bringt.
Dies giebt alſo in ſolchen Staͤdten einer Menge
von Bankern Auskommen und Reichthum. In
London iſt deren Zahl ungemein gros, und die Noten
der in unerſchuͤttertem Credit ſtehenden Bank erleich-
tern die Zahlung von den Bankern ins Land hinein,
und umgekehrt, ungemein. Denn ohne dieſe wuͤrden
die Zahlungen zwiſchen der Hauptſtadt und den klei-
nern Staͤdten, wenn ſie alle durch Wechſel geleiſtet wer-
den ſollten, groſſe Schwierigkeit haben. In keinem
Plaz draͤngen ſich die Wechſelgeſchaͤfte ſo ſehr zu-
ſammen, zumal da Schottland und Irland ſo gut,
wie jede Stadt in England, ſich an London halten
muͤſſen.
§. 39.
Ich habe ſchon §. 37. erwaͤhnt, wie Holland in die
Wechſelzahlungen auf die Oſtſeeiſchen Handelsplaͤzze
einwirke. Man moͤgte daraus ſchlieſſen, daß Hol-
land immer im Stande ſei, auf die Valuta der
von ihm baar dorthin verſandten Muͤnzen Wechſel
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/139>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.