Dann aber hat dieser Acceptant alle Rechte des Prä- sentanten oder des lezten Indossaten, und kann den Rückwechsel, so wie diese, zu einem solchen Belauf be- stimmen, welcher ihn für alle Nebenkosten schadlos hält.
§. 34.
Diese strenge Anhänglichket an den Buchstaben der Wechsel ist das Wesentliche in allen Wechsel-Ge- sezen, so wie es gewiß vor deren Entstehen die ein- zige Verfahrungsnorm unter den Kaufleuten war. Wäre dies Geschäfte ganz in seiner ersten Simplici- tät geblieben, wären nicht die Wechsel mehr und mehr zur Erfüllung anderer Zwekke angewandt, als derer, welche ihnen den ersten Ursprung gaben, so würde es vielleicht nie einer vom Staat zum Gesez gemachten Wechfelordnung bedurft haben. Es möchte auch nicht leicht ein Vorfall von falschen Wechseln Statt gehabt haben. So aber macht inson- derheit das Giriren Eines Exemplars des Wechsels vor der Verfallzeit, da mittlerweile das andre zur Acceptation eingeschikt wird, viele verwikkelte Vor- fälle entstehn, und erleichtert auch in gewisser Maasse den Betrug.
Zwar sichert der Trassant den Acceptanten vor demselben durch seinen Advis-Brief, das ist, durch die besonders ihm unter seiner Hand gegebene Nach- richt, daß er an dem bestimmten Tage eine bestimmte
Cap. 6. Von den Wechſeln.
Dann aber hat dieſer Acceptant alle Rechte des Praͤ- ſentanten oder des lezten Indoſſaten, und kann den Ruͤckwechſel, ſo wie dieſe, zu einem ſolchen Belauf be- ſtimmen, welcher ihn fuͤr alle Nebenkoſten ſchadlos haͤlt.
§. 34.
Dieſe ſtrenge Anhaͤnglichket an den Buchſtaben der Wechſel iſt das Weſentliche in allen Wechſel-Ge- ſezen, ſo wie es gewiß vor deren Entſtehen die ein- zige Verfahrungsnorm unter den Kaufleuten war. Waͤre dies Geſchaͤfte ganz in ſeiner erſten Simplici- taͤt geblieben, waͤren nicht die Wechſel mehr und mehr zur Erfuͤllung anderer Zwekke angewandt, als derer, welche ihnen den erſten Urſprung gaben, ſo wuͤrde es vielleicht nie einer vom Staat zum Geſez gemachten Wechfelordnung bedurft haben. Es moͤchte auch nicht leicht ein Vorfall von falſchen Wechſeln Statt gehabt haben. So aber macht inſon- derheit das Giriren Eines Exemplars des Wechſels vor der Verfallzeit, da mittlerweile das andre zur Acceptation eingeſchikt wird, viele verwikkelte Vor- faͤlle entſtehn, und erleichtert auch in gewiſſer Maaſſe den Betrug.
Zwar ſichert der Traſſant den Acceptanten vor demſelben durch ſeinen Advis-Brief, das iſt, durch die beſonders ihm unter ſeiner Hand gegebene Nach- richt, daß er an dem beſtimmten Tage eine beſtimmte
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Cap. 6. Von den Wechſeln.
Dann aber hat dieſer Acceptant alle Rechte des Praͤ-
ſentanten oder des lezten Indoſſaten, und kann den
Ruͤckwechſel, ſo wie dieſe, zu einem ſolchen Belauf be-
ſtimmen, welcher ihn fuͤr alle Nebenkoſten ſchadlos haͤlt.
§. 34.
Dieſe ſtrenge Anhaͤnglichket an den Buchſtaben
der Wechſel iſt das Weſentliche in allen Wechſel-Ge-
ſezen, ſo wie es gewiß vor deren Entſtehen die ein-
zige Verfahrungsnorm unter den Kaufleuten war.
Waͤre dies Geſchaͤfte ganz in ſeiner erſten Simplici-
taͤt geblieben, waͤren nicht die Wechſel mehr und
mehr zur Erfuͤllung anderer Zwekke angewandt, als
derer, welche ihnen den erſten Urſprung gaben, ſo
wuͤrde es vielleicht nie einer vom Staat zum Geſez
gemachten Wechfelordnung bedurft haben. Es
moͤchte auch nicht leicht ein Vorfall von falſchen
Wechſeln Statt gehabt haben. So aber macht inſon-
derheit das Giriren Eines Exemplars des Wechſels
vor der Verfallzeit, da mittlerweile das andre zur
Acceptation eingeſchikt wird, viele verwikkelte Vor-
faͤlle entſtehn, und erleichtert auch in gewiſſer Maaſſe
den Betrug.
Zwar ſichert der Traſſant den Acceptanten vor
demſelben durch ſeinen Advis-Brief, das iſt, durch
die beſonders ihm unter ſeiner Hand gegebene Nach-
richt, daß er an dem beſtimmten Tage eine beſtimmte
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 109. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/131>, abgerufen am 22.02.2025.
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