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Bücher, Karl: Die Entstehung der Volkswirtschaft. Sechs Vorträge. Tübingen, 1893.

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Zehnten, Fronden, Grundzinsen und Renten, überhaupt
Reallasten jeder Art. Wirtschaftlich betrachtet teilen alle
diese Rechte und "Verhältnisse" mit dem Grund und Boden
die Eigentümlichkeit, nicht von dem Orte ihrer Ausübung
entfernt und nicht beliebig vermehrt werden zu können.

Einkommen und Vermögen haben sich auch auf dieser
Entwicklungsstufe noch nicht klar von einander abgeschieden.
Als im Jahre 1451 in Basel der "neue Pfundzoll" ein-
geführt wurde, schrieb man vor, daß derselbe gezahlt werden
müsse: 1) vom Kaufpreise der Handelswaren, 2) von den
Kapitalien, die im Gült- oder Rentenkauf angelegt würden
und 3) von den vereinnahmten Renten 1). Von jedem Pfund
waren 4 Pfennige zu entrichten, einerlei, ob dasselbe als
Kaufpreis oder als Kapital oder als Zins die Hand ge-
wechselt hatte. Im ersten Falle handelte es sich nach
unserer Terminologie um Roheinkommen, im zweiten um
Vermögen, im dritten um reines Einkommen, und doch
werden alle drei Fälle gleich behandelt. Aehnliche Beispiele
ließen sich aus Frankfurter Bede-Ordnungen anführen.

Immerhin treten zwei unserer modernen Einkommens-
kategorien jetzt deutlicher hervor: die Grundrente und der
Lohn. Der letztere hat freilich einen eigentümlichen Cha-
rakter; er ist Handwerkslohn: der Entgelt für die Nutzung
der Arbeitskraft des Handwerkers von Seiten des Konsu-
menten, nicht, wie heute, der Preis, den der Unternehmer

1) Vgl. Schönberg, Finanzverhältnisse der Stadt Basel im
XIV. und XV. Ih., S. 267.

Zehnten, Fronden, Grundzinſen und Renten, überhaupt
Reallaſten jeder Art. Wirtſchaftlich betrachtet teilen alle
dieſe Rechte und „Verhältniſſe“ mit dem Grund und Boden
die Eigentümlichkeit, nicht von dem Orte ihrer Ausübung
entfernt und nicht beliebig vermehrt werden zu können.

Einkommen und Vermögen haben ſich auch auf dieſer
Entwicklungsſtufe noch nicht klar von einander abgeſchieden.
Als im Jahre 1451 in Baſel der „neue Pfundzoll“ ein-
geführt wurde, ſchrieb man vor, daß derſelbe gezahlt werden
müſſe: 1) vom Kaufpreiſe der Handelswaren, 2) von den
Kapitalien, die im Gült- oder Rentenkauf angelegt würden
und 3) von den vereinnahmten Renten 1). Von jedem Pfund
waren 4 Pfennige zu entrichten, einerlei, ob dasſelbe als
Kaufpreis oder als Kapital oder als Zins die Hand ge-
wechſelt hatte. Im erſten Falle handelte es ſich nach
unſerer Terminologie um Roheinkommen, im zweiten um
Vermögen, im dritten um reines Einkommen, und doch
werden alle drei Fälle gleich behandelt. Aehnliche Beiſpiele
ließen ſich aus Frankfurter Bede-Ordnungen anführen.

Immerhin treten zwei unſerer modernen Einkommens-
kategorien jetzt deutlicher hervor: die Grundrente und der
Lohn. Der letztere hat freilich einen eigentümlichen Cha-
rakter; er iſt Handwerkslohn: der Entgelt für die Nutzung
der Arbeitskraft des Handwerkers von Seiten des Konſu-
menten, nicht, wie heute, der Preis, den der Unternehmer

1) Vgl. Schönberg, Finanzverhältniſſe der Stadt Baſel im
XIV. und XV. Ih., S. 267.
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[64/0078] Zehnten, Fronden, Grundzinſen und Renten, überhaupt Reallaſten jeder Art. Wirtſchaftlich betrachtet teilen alle dieſe Rechte und „Verhältniſſe“ mit dem Grund und Boden die Eigentümlichkeit, nicht von dem Orte ihrer Ausübung entfernt und nicht beliebig vermehrt werden zu können. Einkommen und Vermögen haben ſich auch auf dieſer Entwicklungsſtufe noch nicht klar von einander abgeſchieden. Als im Jahre 1451 in Baſel der „neue Pfundzoll“ ein- geführt wurde, ſchrieb man vor, daß derſelbe gezahlt werden müſſe: 1) vom Kaufpreiſe der Handelswaren, 2) von den Kapitalien, die im Gült- oder Rentenkauf angelegt würden und 3) von den vereinnahmten Renten 1). Von jedem Pfund waren 4 Pfennige zu entrichten, einerlei, ob dasſelbe als Kaufpreis oder als Kapital oder als Zins die Hand ge- wechſelt hatte. Im erſten Falle handelte es ſich nach unſerer Terminologie um Roheinkommen, im zweiten um Vermögen, im dritten um reines Einkommen, und doch werden alle drei Fälle gleich behandelt. Aehnliche Beiſpiele ließen ſich aus Frankfurter Bede-Ordnungen anführen. Immerhin treten zwei unſerer modernen Einkommens- kategorien jetzt deutlicher hervor: die Grundrente und der Lohn. Der letztere hat freilich einen eigentümlichen Cha- rakter; er iſt Handwerkslohn: der Entgelt für die Nutzung der Arbeitskraft des Handwerkers von Seiten des Konſu- menten, nicht, wie heute, der Preis, den der Unternehmer 1) Vgl. Schönberg, Finanzverhältniſſe der Stadt Baſel im XIV. und XV. Ih., S. 267.

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Zitationshilfe: Bücher, Karl: Die Entstehung der Volkswirtschaft. Sechs Vorträge. Tübingen, 1893, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buecher_volkswirtschaft_1893/78>, abgerufen am 21.11.2024.