Bücher, Karl: Die Entstehung der Volkswirtschaft. Sechs Vorträge. Tübingen, 1893.Zehnten, Fronden, Grundzinsen und Renten, überhaupt Einkommen und Vermögen haben sich auch auf dieser Immerhin treten zwei unserer modernen Einkommens- 1) Vgl. Schönberg, Finanzverhältnisse der Stadt Basel im
XIV. und XV. Ih., S. 267. Zehnten, Fronden, Grundzinſen und Renten, überhaupt Einkommen und Vermögen haben ſich auch auf dieſer Immerhin treten zwei unſerer modernen Einkommens- 1) Vgl. Schönberg, Finanzverhältniſſe der Stadt Baſel im
XIV. und XV. Ih., S. 267. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0078" n="64"/> Zehnten, Fronden, Grundzinſen und Renten, überhaupt<lb/> Reallaſten jeder Art. Wirtſchaftlich betrachtet teilen alle<lb/> dieſe Rechte und „Verhältniſſe“ mit dem Grund und Boden<lb/> die Eigentümlichkeit, nicht von dem Orte ihrer Ausübung<lb/> entfernt und nicht beliebig vermehrt werden zu können.</p><lb/> <p>Einkommen und Vermögen haben ſich auch auf dieſer<lb/> Entwicklungsſtufe noch nicht klar von einander abgeſchieden.<lb/> Als im Jahre 1451 in Baſel der „neue Pfundzoll“ ein-<lb/> geführt wurde, ſchrieb man vor, daß derſelbe gezahlt werden<lb/> müſſe: 1) vom Kaufpreiſe der Handelswaren, 2) von den<lb/> Kapitalien, die im Gült- oder Rentenkauf angelegt würden<lb/> und 3) von den vereinnahmten Renten <note place="foot" n="1)">Vgl. <hi rendition="#g">Schönberg</hi>, Finanzverhältniſſe der Stadt Baſel im<lb/><hi rendition="#aq">XIV.</hi> und <hi rendition="#aq">XV.</hi> Ih., S. 267.</note>. Von jedem Pfund<lb/> waren 4 Pfennige zu entrichten, einerlei, ob dasſelbe als<lb/> Kaufpreis oder als Kapital oder als Zins die Hand ge-<lb/> wechſelt hatte. Im erſten Falle handelte es ſich nach<lb/> unſerer Terminologie um Roheinkommen, im zweiten um<lb/> Vermögen, im dritten um reines Einkommen, und doch<lb/> werden alle drei Fälle gleich behandelt. Aehnliche Beiſpiele<lb/> ließen ſich aus Frankfurter Bede-Ordnungen anführen.</p><lb/> <p>Immerhin treten zwei unſerer modernen Einkommens-<lb/> kategorien jetzt deutlicher hervor: die Grundrente und der<lb/> Lohn. Der letztere hat freilich einen eigentümlichen Cha-<lb/> rakter; er iſt Handwerkslohn: der Entgelt für die Nutzung<lb/> der Arbeitskraft des Handwerkers von Seiten des Konſu-<lb/> menten, nicht, wie heute, der Preis, den der Unternehmer<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [64/0078]
Zehnten, Fronden, Grundzinſen und Renten, überhaupt
Reallaſten jeder Art. Wirtſchaftlich betrachtet teilen alle
dieſe Rechte und „Verhältniſſe“ mit dem Grund und Boden
die Eigentümlichkeit, nicht von dem Orte ihrer Ausübung
entfernt und nicht beliebig vermehrt werden zu können.
Einkommen und Vermögen haben ſich auch auf dieſer
Entwicklungsſtufe noch nicht klar von einander abgeſchieden.
Als im Jahre 1451 in Baſel der „neue Pfundzoll“ ein-
geführt wurde, ſchrieb man vor, daß derſelbe gezahlt werden
müſſe: 1) vom Kaufpreiſe der Handelswaren, 2) von den
Kapitalien, die im Gült- oder Rentenkauf angelegt würden
und 3) von den vereinnahmten Renten 1). Von jedem Pfund
waren 4 Pfennige zu entrichten, einerlei, ob dasſelbe als
Kaufpreis oder als Kapital oder als Zins die Hand ge-
wechſelt hatte. Im erſten Falle handelte es ſich nach
unſerer Terminologie um Roheinkommen, im zweiten um
Vermögen, im dritten um reines Einkommen, und doch
werden alle drei Fälle gleich behandelt. Aehnliche Beiſpiele
ließen ſich aus Frankfurter Bede-Ordnungen anführen.
Immerhin treten zwei unſerer modernen Einkommens-
kategorien jetzt deutlicher hervor: die Grundrente und der
Lohn. Der letztere hat freilich einen eigentümlichen Cha-
rakter; er iſt Handwerkslohn: der Entgelt für die Nutzung
der Arbeitskraft des Handwerkers von Seiten des Konſu-
menten, nicht, wie heute, der Preis, den der Unternehmer
1) Vgl. Schönberg, Finanzverhältniſſe der Stadt Baſel im
XIV. und XV. Ih., S. 267.
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