Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.vmb IHesu CHristi vnsers HERREN willen / Amen. Dar auff lasse er die Kirch ein Vatter vnser beten / vnd beschliesse mit dem gewönlichen Segen. Der Herr segne dich vnd behüte dich / etc. Von dem Kirchen Gesang. EHe wir ordnen die andern gemeynen Kirchendienst vnd ämpter / so auff die Feyertag vnd Wercktag verricht werden sollen / wöllen wir züuor vnser bedencken von dem Kirchen Gesang vnnd Kleydung anzeygen / Dann freylich niemands Christlichs verstands daran zweiffelt / das Psalmen vnd Geistliche Lieder in der Kirchen zügebrauchen / vnnd züsingen seyen / aber das bißanher gemeynlich alle Kirchendienst / ja auch züm grössern theil / die Predig selbs bey vns Teutschen / in Lateinischer vnd der gemeynen Kirchen vnbekanter Spraach / verricht worden sein / halten wir nicht allein für vnnützlich vnnd vergebenlich / sondernEsa. 28. auch für ein straff Gottes / wie Esaias vnd Paulus1. Cor. 14. anzeygen / das Gottes Wort nür in einer frembden vnbekanten Spraach geprediget werde. Gleich er gestalt ist es auch wider den Hauptpuncten / der Christlichen Lehr / das solch Kirchen Gesang / so in vnbekanter Spraach geschehen / solle seines wercks verdiensts halben / Gottes zorn versönen / vnd alles glück von Gott erlangen. Hierauff wöllen vnd ordnen wir / das die Kirchen gesang / bey vns Teutschen / in den Kirchen vnsers Für- vmb IHesu CHristi vnsers HERREN willen / Amen. Dar auff lasse er die Kirch ein Vatter vnser beten / vnd beschliesse mit dem gewönlichen Segen. Der Herr segne dich vnd behüte dich / etc. Von dem Kirchen Gesang. EHe wir ordnen die andern gemeynen Kirchendienst vnd ämpter / so auff die Feyertag vnd Wercktag verricht werden sollen / wöllen wir züuor vnser bedencken von dem Kirchen Gesang vnnd Kleydung anzeygen / Dann freylich niemands Christlichs verstands daran zweiffelt / das Psalmen vñ Geistliche Lieder in der Kirchen zügebrauchen / vnnd züsingen seyen / aber das bißanher gemeynlich alle Kirchendienst / ja auch züm grössern theil / die Predig selbs bey vns Teutschen / in Lateinischer vnd der gemeynen Kirchen vnbekanter Spraach / verricht worden sein / halten wir nicht allein für vnnützlich vnnd vergebenlich / sondernEsa. 28. auch für ein straff Gottes / wie Esaias vnd Paulus1. Cor. 14. anzeygen / das Gottes Wort nür in einer frembden vnbekanten Spraach geprediget werde. Gleich er gestalt ist es auch wider den Hauptpuncten / der Christlichen Lehr / das solch Kirchen Gesang / so in vnbekanter Spraach geschehẽ / solle seines wercks verdiensts halben / Gottes zorn versönen / vñ alles glück von Gott erlangen. Hierauff wöllen vnd ordnen wir / das die Kirchen gesang / bey vns Teutschen / in den Kirchen vnsers Für- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0081" n="39"/> vmb IHesu CHristi vnsers HERREN willen / Amen.</p> <p>Dar auff lasse er die Kirch ein Vatter vnser beten / vnd beschliesse mit dem gewönlichen Segen. Der Herr segne dich vnd behüte dich / etc.</p> </div> <div> <head>Von dem Kirchen Gesang.<lb/></head> <p>EHe wir ordnen die andern gemeynen Kirchendienst vnd ämpter / so auff die Feyertag vnd Wercktag verricht werden sollen / wöllen wir züuor vnser bedencken von dem Kirchen Gesang vnnd Kleydung anzeygen / Dann freylich niemands Christlichs verstands daran zweiffelt / das Psalmen vñ Geistliche Lieder in der Kirchen zügebrauchen / vnnd züsingen seyen / aber das bißanher gemeynlich alle Kirchendienst / ja auch züm grössern theil / die Predig selbs bey vns Teutschen / in Lateinischer vnd der gemeynen Kirchen vnbekanter Spraach / verricht worden sein / halten wir nicht allein für vnnützlich vnnd vergebenlich / sondern<note place="right">Esa. 28.</note> auch für ein straff Gottes / wie Esaias vnd Paulus<note place="right">1. Cor. 14.</note> anzeygen / das Gottes Wort nür in einer frembden vnbekanten Spraach geprediget werde.</p> <p>Gleich er gestalt ist es auch wider den Hauptpuncten / der Christlichen Lehr / das solch Kirchen Gesang / so in vnbekanter Spraach geschehẽ / solle seines wercks verdiensts halben / Gottes zorn versönen / vñ alles glück von Gott erlangen.</p> <p>Hierauff wöllen vnd ordnen wir / das die Kirchen gesang / bey vns Teutschen / in den Kirchen vnsers Für- </p> </div> </body> </text> </TEI> [39/0081]
vmb IHesu CHristi vnsers HERREN willen / Amen.
Dar auff lasse er die Kirch ein Vatter vnser beten / vnd beschliesse mit dem gewönlichen Segen. Der Herr segne dich vnd behüte dich / etc.
Von dem Kirchen Gesang.
EHe wir ordnen die andern gemeynen Kirchendienst vnd ämpter / so auff die Feyertag vnd Wercktag verricht werden sollen / wöllen wir züuor vnser bedencken von dem Kirchen Gesang vnnd Kleydung anzeygen / Dann freylich niemands Christlichs verstands daran zweiffelt / das Psalmen vñ Geistliche Lieder in der Kirchen zügebrauchen / vnnd züsingen seyen / aber das bißanher gemeynlich alle Kirchendienst / ja auch züm grössern theil / die Predig selbs bey vns Teutschen / in Lateinischer vnd der gemeynen Kirchen vnbekanter Spraach / verricht worden sein / halten wir nicht allein für vnnützlich vnnd vergebenlich / sondern auch für ein straff Gottes / wie Esaias vnd Paulus anzeygen / das Gottes Wort nür in einer frembden vnbekanten Spraach geprediget werde.
Esa. 28.
1. Cor. 14. Gleich er gestalt ist es auch wider den Hauptpuncten / der Christlichen Lehr / das solch Kirchen Gesang / so in vnbekanter Spraach geschehẽ / solle seines wercks verdiensts halben / Gottes zorn versönen / vñ alles glück von Gott erlangen.
Hierauff wöllen vnd ordnen wir / das die Kirchen gesang / bey vns Teutschen / in den Kirchen vnsers Für-
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/81>, abgerufen am 05.07.2024. |