Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.Darauff sol der Kirchendiener vor dem Altar / auff welchem das Nachtmal außgetheilt / nachfolgende vermanung gegen dem volck fürlesen. Vermannung zum Nachtmal. IR aller liebsten inn Christo Ihesu / dieweil wir jetzt das gnadenreich Abendtmal vnsers lieb sten Heylands begehn vnd halten wöllen / darinn er vns sein warhafftigen Leib zü einer Speiß / vnd sein eigen Blüt zü einem Tranck / den glauben damit züstercken / gegeben hat / Sollen wir billich mit grossem fleiß vnd einbrünstiger andacht vns selbs / wie Sanct Paulus vermanet / prüffen. Dann diß heilige Sacrament ist1. Cor. 11. zü einem sondern trost vnd stercke gegeben den armen betrübten Gewissen / die jre Sünde im hertzen entpfinden vnd bekennen / Gottes zorn vnd den todt förchten / vnd nach der gerechtigkeit hungerig vnd durstig sein. So wir aber vns selbs prüffen / vnd ein jeglicher in sein gewissen gehen wirdt / werden wir gewißlich nichts anders finden / dann allerley grewliche Sünd vnd den ewigen Todt / den wir mit der sünd verschuldet haben / Dann der Soldt der Sünden ist der Todt / wie Paulus sagt / vnd künnen doch vns selbs in keinen weg darauß helffen. Darumb hat vnser lieber HErr Ihesus Christus sich vber vns erbarmet / vnd ist vmb vnser Sünde willen Mensch worden / auff das er das Gesetz vnd allen willen Gottes für vns vnnd vns zü güt erfüllet / vnnd den Todt vnd alles was wir mit vnsern sünden verschuldt Darauff sol der Kirchendiener vor dem Altar / auff welchem das Nachtmal außgetheilt / nachfolgende vermanung gegen dem volck fürlesen. Vermannung zum Nachtmal. IR aller liebsten inn Christo Ihesu / dieweil wir jetzt das gnadenreich Abendtmal vnsers lieb sten Heylands begehn vñ halten wöllen / darinn er vns sein warhafftigen Leib zü einer Speiß / vnd sein eigen Blüt zü einem Tranck / den glauben damit züstercken / gegeben hat / Sollen wir billich mit grossem fleiß vnd einbrünstiger andacht vns selbs / wie Sanct Paulus vermanet / prüffen. Dann diß heilige Sacrament ist1. Cor. 11. zü einem sondern trost vnd stercke gegeben den armen betrübten Gewissen / die jre Sünde im hertzen entpfinden vnd bekennen / Gottes zorn vnd den todt förchten / vnd nach der gerechtigkeit hungerig vnd durstig sein. So wir aber vns selbs prüffen / vnd ein jeglicher in sein gewissen gehen wirdt / werdẽ wir gewißlich nichts anders finden / dann allerley grewliche Sünd vnd den ewigen Todt / den wir mit der sünd verschuldet haben / Dann der Soldt der Sünden ist der Todt / wie Paulus sagt / vnd künnen doch vns selbs in keinen weg darauß helffen. Darumb hat vnser lieber HErr Ihesus Christus sich vber vns erbarmet / vñ ist vmb vnser Sünde willen Mensch worden / auff das er das Gesetz vnd allen willen Gottes für vns vnnd vns zü güt erfüllet / vnnd den Todt vnd alles was wir mit vnsern sünden verschuldt <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0055" n="26"/> <p>Darauff sol der Kirchendiener vor dem Altar / auff welchem das Nachtmal außgetheilt / nachfolgende vermanung gegen dem volck fürlesen.</p> </div> <div> <head>Vermannung zum Nachtmal.<lb/></head> <p>IR aller liebsten inn Christo Ihesu / dieweil wir jetzt das gnadenreich Abendtmal vnsers lieb sten Heylands begehn vñ halten wöllen / darinn er vns sein warhafftigen Leib zü einer Speiß / vnd sein eigen Blüt zü einem Tranck / den glauben damit züstercken / gegeben hat / Sollen wir billich mit grossem fleiß vnd einbrünstiger andacht vns selbs / wie Sanct Paulus vermanet / prüffen. Dann diß heilige Sacrament ist<note place="right">1. Cor. 11.</note> zü einem sondern trost vnd stercke gegeben den armen betrübten Gewissen / die jre Sünde im hertzen entpfinden vnd bekennen / Gottes zorn vnd den todt förchten / vnd nach der gerechtigkeit hungerig vnd durstig sein.</p> <p>So wir aber vns selbs prüffen / vnd ein jeglicher in sein gewissen gehen wirdt / werdẽ wir gewißlich nichts anders finden / dann allerley grewliche Sünd vnd den ewigen Todt / den wir mit der sünd verschuldet haben / Dann der Soldt der Sünden ist der Todt / wie Paulus sagt / vnd künnen doch vns selbs in keinen weg darauß helffen.</p> <p>Darumb hat vnser lieber HErr Ihesus Christus sich vber vns erbarmet / vñ ist vmb vnser Sünde willen Mensch worden / auff das er das Gesetz vnd allen willen Gottes für vns vnnd vns zü güt erfüllet / vnnd den Todt vnd alles was wir mit vnsern sünden verschuldt </p> </div> </body> </text> </TEI> [26/0055]
Darauff sol der Kirchendiener vor dem Altar / auff welchem das Nachtmal außgetheilt / nachfolgende vermanung gegen dem volck fürlesen.
Vermannung zum Nachtmal.
IR aller liebsten inn Christo Ihesu / dieweil wir jetzt das gnadenreich Abendtmal vnsers lieb sten Heylands begehn vñ halten wöllen / darinn er vns sein warhafftigen Leib zü einer Speiß / vnd sein eigen Blüt zü einem Tranck / den glauben damit züstercken / gegeben hat / Sollen wir billich mit grossem fleiß vnd einbrünstiger andacht vns selbs / wie Sanct Paulus vermanet / prüffen. Dann diß heilige Sacrament ist zü einem sondern trost vnd stercke gegeben den armen betrübten Gewissen / die jre Sünde im hertzen entpfinden vnd bekennen / Gottes zorn vnd den todt förchten / vnd nach der gerechtigkeit hungerig vnd durstig sein.
1. Cor. 11. So wir aber vns selbs prüffen / vnd ein jeglicher in sein gewissen gehen wirdt / werdẽ wir gewißlich nichts anders finden / dann allerley grewliche Sünd vnd den ewigen Todt / den wir mit der sünd verschuldet haben / Dann der Soldt der Sünden ist der Todt / wie Paulus sagt / vnd künnen doch vns selbs in keinen weg darauß helffen.
Darumb hat vnser lieber HErr Ihesus Christus sich vber vns erbarmet / vñ ist vmb vnser Sünde willen Mensch worden / auff das er das Gesetz vnd allen willen Gottes für vns vnnd vns zü güt erfüllet / vnnd den Todt vnd alles was wir mit vnsern sünden verschuldt
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/55>, abgerufen am 05.07.2024. |