Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.Ordnung des Nachtmals vnsers Herrn Jesu Christi. Je ernstlicher vnser lieber Herr Ihesus Christus sein Nachtmal gestifft vnnd verordnet hat / vnd je heiliger vnd nutzlicher es ist / je schwärer greüwlicher jrrthumb vnd Mißbrauch durch den Satan darein gfüret worden sein. Dann auff einer seiten / ist es nicht ein außtheilung des verordneten Nachtmals Christi bliben / sonder ist zü einem Schawspil vnd fürnämlich dahin mißbraucht worden / das es solt seines wercks halben / ein versön Opffer sein für die Sünde der Lebendigen vnd der Todten. Auff der andern seiten ist es dahin gedeüttet / als ob darinn der Ordnung des Nachtmals vnsers Herrn Jesu Christi. Je ernstlicher vnser lieber Herr Ihesus Christus sein Nachtmal gestifft vnnd verordnet hat / vnd je heiliger vnd nutzlicher es ist / je schwärer greüwlicher jrrthumb vnd Mißbrauch durch den Satan darein gfüret worden sein. Dann auff einer seiten / ist es nicht ein außtheilung des verordneten Nachtmals Christi bliben / sonder ist zü einem Schawspil vñ fürnämlich dahin mißbraucht worden / das es solt seines wercks halben / ein versön Opffer sein für die Sünde der Lebendigen vnd der Todten. Auff der andern seiten ist es dahin gedeüttet / als ob darinn der <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0097" n="XLVII"/> </div> <div> <head>Ordnung des Nachtmals vnsers Herrn Jesu Christi.</head><lb/> <p>Je ernstlicher vnser lieber Herr Ihesus Christus sein Nachtmal gestifft vnnd verordnet hat / vnd je heiliger vnd nutzlicher es ist / je schwärer greüwlicher jrrthumb vnd Mißbrauch durch den Satan darein gfüret worden sein.</p> <p>Dann auff einer seiten / ist es nicht ein außtheilung des verordneten Nachtmals Christi bliben / sonder ist zü einem Schawspil vñ fürnämlich dahin mißbraucht worden / das es solt seines wercks halben / ein versön Opffer sein für die Sünde der Lebendigen vnd der Todten.</p> <p>Auff der andern seiten ist es dahin gedeüttet / als ob darinn der </p> </div> </body> </text> </TEI> [XLVII/0097]
Ordnung des Nachtmals vnsers Herrn Jesu Christi.
Je ernstlicher vnser lieber Herr Ihesus Christus sein Nachtmal gestifft vnnd verordnet hat / vnd je heiliger vnd nutzlicher es ist / je schwärer greüwlicher jrrthumb vnd Mißbrauch durch den Satan darein gfüret worden sein.
Dann auff einer seiten / ist es nicht ein außtheilung des verordneten Nachtmals Christi bliben / sonder ist zü einem Schawspil vñ fürnämlich dahin mißbraucht worden / das es solt seines wercks halben / ein versön Opffer sein für die Sünde der Lebendigen vnd der Todten.
Auff der andern seiten ist es dahin gedeüttet / als ob darinn der
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XLVII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/97>, abgerufen am 23.02.2025. |