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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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das wir darauß lernen die werck erkennen / die Gott wolgefallen / vnd die wir thün sollen / das wir ein ehrlich leben füren.

Frag.

Vermügen wir auch die Gebott Gottes volkommenlich erfüllen?

Antwurt.

Nein / dann wir sind von Natur böß vnd geborne Sünder / darumb sind vnsere güte Werck nit volkommen güt. Aber das vns geholffen werde / so hat Gott der Vatter vns geschenckt Ihesum Christum seinen eingebornen Son / der nie kein sünd gethon / vnnd alle Gebott Gottes volkommenlich erfüllet hat. Darumb so wir an Ihesum Christum glauben / so helt vns Gott / auß lautter gnad / von wegen Jesu Christi

das wir darauß lernen die werck erkennen / die Gott wolgefallen / vnd die wir thün sollen / das wir ein ehrlich leben füren.

Frag.

Vermügen wir auch die Gebott Gottes volkommenlich erfüllen?

Antwurt.

Nein / dann wir sind von Natur böß vnd geborne Sünder / darumb sind vnsere güte Werck nit volkommen güt. Aber das vns geholffen werde / so hat Gott der Vatter vns geschenckt Ihesum Christum seinen eingebornen Son / der nie kein sünd gethon / vnnd alle Gebott Gottes volkommenlich erfüllet hat. Darumb so wir an Ihesum Christum glauben / so helt vns Gott / auß lautter gnad / von wegen Jesu Christi

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[XXXV/0073] das wir darauß lernen die werck erkennen / die Gott wolgefallen / vnd die wir thün sollen / das wir ein ehrlich leben füren. Frag. Vermügen wir auch die Gebott Gottes volkommenlich erfüllen? Antwurt. Nein / dann wir sind von Natur böß vnd geborne Sünder / darumb sind vnsere güte Werck nit volkommen güt. Aber das vns geholffen werde / so hat Gott der Vatter vns geschenckt Ihesum Christum seinen eingebornen Son / der nie kein sünd gethon / vnnd alle Gebott Gottes volkommenlich erfüllet hat. Darumb so wir an Ihesum Christum glauben / so helt vns Gott / auß lautter gnad / von wegen Jesu Christi

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XXXV. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/73>, abgerufen am 20.11.2024.