Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

Bild:
<< vorherige Seite
7

Du solt nit stelen.

8

Du solt kein falsche zeügnuß reden wider deinen nechsten.

9

Du solt dich nit lassen gelusten deines nechsten hauß.

10

Du solt dich nit lassen gelüsten deines nechsten Weibs / noch seines Knechts / noch seiner Magt / noch seines Ochsen / noch seines Esels / noch alles was dein Nächster hat.

Frag.

Warzü seind vns dise zehen Gebott geben?

Antwurt.

Züm ersten seind vns dise Gebott Gottes darzü geben / das wir darauß lernen vnsere sünd vor Gott erkennen / Züm andern /

7

Du solt nit stelen.

8

Du solt kein falsche zeügnuß reden wider deinen nechsten.

9

Du solt dich nit lassen gelusten deines nechsten hauß.

10

Du solt dich nit lassen gelüsten deines nechsten Weibs / noch seines Knechts / noch seiner Magt / noch seines Ochsen / noch seines Esels / noch alles was dein Nächster hat.

Frag.

Warzü seind vns dise zehen Gebott geben?

Antwurt.

Züm ersten seind vns dise Gebott Gottes darzü geben / das wir darauß lernen vnsere sünd vor Gott erkennen / Züm andern /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0072"/>
        <note place="left">7</note>
        <p>Du solt nit stelen.</p>
        <note place="left">8</note>
        <p>Du solt kein falsche zeügnuß reden wider deinen nechsten.</p>
        <note place="left">9</note>
        <p>Du solt dich nit lassen gelusten deines nechsten hauß.</p>
        <note place="left">10</note>
        <p>Du solt dich nit lassen gelüsten deines nechsten Weibs / noch seines Knechts / noch seiner       Magt / noch seines Ochsen / noch seines Esels / noch alles was dein Nächster hat.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Frag.</head><lb/>
        <p>Warzü seind vns dise zehen Gebott geben?</p>
      </div>
      <div>
        <head>Antwurt.</head><lb/>
        <p>Züm ersten seind vns dise Gebott Gottes darzü geben / das wir darauß lernen vnsere sünd vor       Gott erkennen / Züm andern /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0072] Du solt nit stelen. Du solt kein falsche zeügnuß reden wider deinen nechsten. Du solt dich nit lassen gelusten deines nechsten hauß. Du solt dich nit lassen gelüsten deines nechsten Weibs / noch seines Knechts / noch seiner Magt / noch seines Ochsen / noch seines Esels / noch alles was dein Nächster hat. Frag. Warzü seind vns dise zehen Gebott geben? Antwurt. Züm ersten seind vns dise Gebott Gottes darzü geben / das wir darauß lernen vnsere sünd vor Gott erkennen / Züm andern /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/72
Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/72>, abgerufen am 20.11.2024.