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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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Gott / von wegen Jesu Christi / für frumm vnd heilig gehalten / vnd mir geschenckt würdt der heilig Geist / zübetten / vnd Gott als ein Vatter anzürüffen / vnd mein leben nach seinen Gebotten anzürichten.

Frag.

Wie bettestu / wenn du Gott anrüffest?

Antwurt.

Ich bett das Vatter vnser / wölches Christus selbst gelert hat.

Frag.

Sag mir das Vatter vnser?

Antwurt.

Vatter vnser der du bist im Himmel.

Geheiliget werd dein Nam.

Gott / von wegen Jesu Christi / für frum̃ vnd heilig gehalten / vnd mir geschenckt würdt der heilig Geist / zübetten / vnd Gott als ein Vatter anzürüffen / vnd mein leben nach seinen Gebotten anzürichten.

Frag.

Wie bettestu / wenn du Gott anrüffest?

Antwurt.

Ich bett das Vatter vnser / wölches Christus selbst gelert hat.

Frag.

Sag mir das Vatter vnser?

Antwurt.

Vatter vnser der du bist im Him̃el.

Geheiliget werd dein Nam.

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[XXXIII/0069] Gott / von wegen Jesu Christi / für frum̃ vnd heilig gehalten / vnd mir geschenckt würdt der heilig Geist / zübetten / vnd Gott als ein Vatter anzürüffen / vnd mein leben nach seinen Gebotten anzürichten. Frag. Wie bettestu / wenn du Gott anrüffest? Antwurt. Ich bett das Vatter vnser / wölches Christus selbst gelert hat. Frag. Sag mir das Vatter vnser? Antwurt. Vatter vnser der du bist im Him̃el. Geheiliget werd dein Nam.

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XXXIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/69>, abgerufen am 20.11.2024.