Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.O Allmechtiger Herr Gott / der du der Ellenden seüfftzen nicht verschmechst / vnd der Betrübten hertzen verlangen nit verachtest / sihe doch an vnser Gebett / wölches wir dir in vnser not fürbringen / vnd erhöre vns gnädiglich / das alles so beide von Teüffel vnd menschen / wider vns strebt / zü nicht / vnd von der Gnad deiner Gütte zertrennt werde / auff das wir von aller Anfechtung vnuerseret / dir in deiner Gemein dancken / vnd dich allzeit loben / durch Ihesum Christum vnsern Herrn / Amen. Für ein gemeinen Frid. Laßt vns auch gar ernstlich vmb einen gemeinen Landtfriden bitten / das der recht Gotsdienst / vnder vns auffwachse vnd Christenliche zucht züneme. Bittend also. O Allmechtiger Herr Gott / der du der Ellendẽ seüfftzen nicht verschmechst / vnd der Betrübten hertzen verlangen nit verachtest / sihe doch an vnser Gebett / wölches wir dir in vnser not fürbringen / vnd erhöre vns gnädiglich / das alles so beide von Teüffel vnd menschen / wider vns strebt / zü nicht / vnd von der Gnad deiner Gütte zertrennt werde / auff das wir von aller Anfechtung vnuerseret / dir in deiner Gemein dancken / vnd dich allzeit loben / durch Ihesum Christum vnsern Herrn / Amen. Für ein gemeinen Frid. Laßt vns auch gar ernstlich vmb einen gemeinen Landtfriden bitten / das der recht Gotsdienst / vnder vns auffwachse vñ Christenliche zucht züneme. Bittend also. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0124"/> <p>O Allmechtiger Herr Gott / der du der Ellendẽ seüfftzen nicht verschmechst / vnd der Betrübten hertzen verlangen nit verachtest / sihe doch an vnser Gebett / wölches wir dir in vnser not fürbringen / vnd erhöre vns gnädiglich / das alles so beide von Teüffel vnd menschen / wider vns strebt / zü nicht / vnd von der Gnad deiner Gütte zertrennt werde / auff das wir von aller Anfechtung vnuerseret / dir in deiner Gemein dancken / vnd dich allzeit loben / durch Ihesum Christum vnsern Herrn / Amen.</p> </div> <div> <head>Für ein gemeinen Frid.</head><lb/> <p>Laßt vns auch gar ernstlich vmb einen gemeinen Landtfriden bitten / das der recht Gotsdienst / vnder vns auffwachse vñ Christenliche zucht züneme.</p> </div> <div> <head>Bittend also.</head><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [0124]
O Allmechtiger Herr Gott / der du der Ellendẽ seüfftzen nicht verschmechst / vnd der Betrübten hertzen verlangen nit verachtest / sihe doch an vnser Gebett / wölches wir dir in vnser not fürbringen / vnd erhöre vns gnädiglich / das alles so beide von Teüffel vnd menschen / wider vns strebt / zü nicht / vnd von der Gnad deiner Gütte zertrennt werde / auff das wir von aller Anfechtung vnuerseret / dir in deiner Gemein dancken / vnd dich allzeit loben / durch Ihesum Christum vnsern Herrn / Amen.
Für ein gemeinen Frid.
Laßt vns auch gar ernstlich vmb einen gemeinen Landtfriden bitten / das der recht Gotsdienst / vnder vns auffwachse vñ Christenliche zucht züneme.
Bittend also.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/124>, abgerufen am 23.02.2025. |