Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.tzung nach notturfft begreifft (Es were auch die Kirch gnügsam erinnert vnnd bericht / das das gegenwürtig Brot vnd Wein zür empfahung des warhafftigen Leibs vnnd Blüts Christi / durch die erste Stifftung vnsers Herrn Christi gesegnet vnnd geweihet were) jedoch nach dem die wort der heiligen Euangelisten / vnd Sant Paulus von dem Nachtmal Christi / die bemelten stuck / in ein feine ordenliche kurtze summa verfassen / So sollen sie in haltung des Nachtmals nicht außgelassen / sonder offenlich vnd verstendtlich / wie volget / verlesen werden. Die wort oder Stifftung des Nachtmals. Vnser Herr Ihesus in der Nacht da er verrathen ward / vnd mit seinen Jungern zü Tisch saß / tzung nach notturfft begreifft (Es were auch die Kirch gnügsam erinnert vnnd bericht / das das gegenwürtig Brot vñ Wein zür empfahung des warhafftigen Leibs vnnd Blüts Christi / durch die erste Stifftung vnsers Herrn Christi gesegnet vnnd geweihet were) jedoch nach dem die wort der heiligen Euangelisten / vnd Sant Paulus von dem Nachtmal Christi / die bemelten stuck / in ein feine ordenliche kurtze summa verfassen / So sollen sie in haltung des Nachtmals nicht außgelassen / sonder offenlich vnd verstendtlich / wie volget / verlesen werden. Die wort oder Stifftung des Nachtmals. Vnser Herr Ihesus in der Nacht da er verrathen ward / vnd mit seinen Jungern zü Tisch saß / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0109" n="LIII"/> tzung nach notturfft begreifft (Es were auch die Kirch gnügsam erinnert vnnd bericht / das das gegenwürtig Brot vñ Wein zür empfahung des warhafftigen Leibs vnnd Blüts Christi / durch die erste Stifftung vnsers Herrn Christi gesegnet vnnd geweihet were) jedoch nach dem die wort der heiligen Euangelisten / vnd Sant Paulus von dem Nachtmal Christi / die bemelten stuck / in ein feine ordenliche kurtze summa verfassen / So sollen sie in haltung des Nachtmals nicht außgelassen / sonder offenlich vnd verstendtlich / wie volget / verlesen werden.</p> </div> <div> <head>Die wort oder Stifftung des Nachtmals.</head><lb/> <p>Vnser Herr Ihesus in der Nacht da er verrathen ward / vnd mit seinen Jungern zü Tisch saß / </p> </div> </body> </text> </TEI> [LIII/0109]
tzung nach notturfft begreifft (Es were auch die Kirch gnügsam erinnert vnnd bericht / das das gegenwürtig Brot vñ Wein zür empfahung des warhafftigen Leibs vnnd Blüts Christi / durch die erste Stifftung vnsers Herrn Christi gesegnet vnnd geweihet were) jedoch nach dem die wort der heiligen Euangelisten / vnd Sant Paulus von dem Nachtmal Christi / die bemelten stuck / in ein feine ordenliche kurtze summa verfassen / So sollen sie in haltung des Nachtmals nicht außgelassen / sonder offenlich vnd verstendtlich / wie volget / verlesen werden.
Die wort oder Stifftung des Nachtmals.
Vnser Herr Ihesus in der Nacht da er verrathen ward / vnd mit seinen Jungern zü Tisch saß /
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. LIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/109>, abgerufen am 23.02.2025. |