Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.Von den Sacramenten in gemein. Von der Beicht vnd Absolution. Von der heiligen Tauffe. Von der Messe. Von dem Abendmal des HErrn. Von Fasten vnd Beten. Von weihen des Saltzes / Wasser / Fewer / Kreuter vnd andern Creaturen. ERRATA. A 1. facie 2. versu 22. ad speciem. B. 6. fac. 2. 1. versu 12. bekerung. C. 7. fac. 2. versu 6. omissa sunt haec verba: Das es die Sünde vnd Gottes zorn offenbare / sondern auch das es die Sünder zu CHristo treibe. Gedruckt in der Heinrichstadt / bey der Vhestung Wolffenbüttel / durch Conradt Hornn. Von den Sacramenten in gemein. Von der Beicht vnd Absolution. Von der heiligen Tauffe. Von der Messe. Von dem Abendmal des HErrn. Von Fasten vnd Beten. Von weihen des Saltzes / Wasser / Fewer / Kreuter vnd andern Creaturen. ERRATA. A 1. facie 2. versu 22. ad speciem. B. 6. fac. 2. 1. versu 12. bekerung. C. 7. fac. 2. versu 6. omissa sunt haec verba: Das es die Sünde vnd Gottes zorn offenbare / sondern auch das es die Sünder zu CHristo treibe. Gedruckt in der Heinrichstadt / bey der Vhestung Wolffenbüttel / durch Conradt Hornn. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0199"/> <l>Von den Sacramenten in gemein.</l> <l>Von der Beicht vnd Absolution.</l> <l>Von der heiligen Tauffe.</l> <l>Von der Messe.</l> <l>Von dem Abendmal des HErrn.</l> <l>Von Fasten vnd Beten.</l> <l>Von weihen des Saltzes / Wasser / Fewer / Kreuter vnd andern Creaturen.</l> </div> <div> <head> ERRATA.<lb/></head> <p>A 1. facie 2. versu 22. ad speciem. B. 6. fac. 2. 1. versu 12. bekerung. C. 7. fac. 2. versu 6. omissa sunt haec verba: Das es die Sünde vnd Gottes zorn offenbare / sondern auch das es die Sünder zu CHristo treibe.</p> <p>Gedruckt in der Heinrichstadt / bey der Vhestung Wolffenbüttel / durch Conradt Hornn.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0199]
Von den Sacramenten in gemein. Von der Beicht vnd Absolution. Von der heiligen Tauffe. Von der Messe. Von dem Abendmal des HErrn. Von Fasten vnd Beten. Von weihen des Saltzes / Wasser / Fewer / Kreuter vnd andern Creaturen. ERRATA.
A 1. facie 2. versu 22. ad speciem. B. 6. fac. 2. 1. versu 12. bekerung. C. 7. fac. 2. versu 6. omissa sunt haec verba: Das es die Sünde vnd Gottes zorn offenbare / sondern auch das es die Sünder zu CHristo treibe.
Gedruckt in der Heinrichstadt / bey der Vhestung Wolffenbüttel / durch Conradt Hornn.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/199>, abgerufen am 03.03.2025. |