Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

ste werck Gottes in den menschen / erschrecken / vnd die erschrockenen wiederumb lebendig machen vnd rechtfertigen. In diese beide wercke wirdt die gantze schrifft außgeteilet / Ein theil ist das Gesetz / welchs anzeiget / straffet / vnd verdampt die Sünde. Das ander teil ist das Euangelion / das ist / die verheissung der gnaden inn Christo vnß geschencket. Item / das Euangelion ist eigentlich die verheissung der ver gebung der sünd / vnd der rechtfertigung vmb Christus willen

Wenn diß stück also vnderscheidentlich erkleret wird / so können allerley certamina verhütet werden / vnnd wird die lehre rein behalten. Ne fiat confusio legis & Euangelij.

Von der Sünde.

IN diesem artickel ist in des Bapsts lehre auch gar grosser mangel / den da keine sünd seind / da hat er grewliche sünde außgemacht / nemlich / vber menschen satzungen in der Kirchen / von solchen dingen / die Gott weder gebotten noch verbotten hat / (Der Oberkeit satzungen aber / die nicht wieder Gottes befehl sind / gehören in das vierte Gebott Gottes) Aber von der Sünde / so noch im fleisch auch der Heiligen in diesem leben wohnet / Rom. 7. hat man im Bapsthumb gar wenig gelehret / Ja man wills für keine Sünde halten / Derhalben muß in diesem stück das Volck flessig berichtet werden / das für Gott das allein Sünde sey / was wieder seine Gesetze oder Gebott ist / 1. Johann. 3. Vnd das vns sonst in andern dingen / so wieder Gottes Gebott nicht seind / keiner kein gewissen machen solle / Coloss. 2.

ste werck Gottes in den menschen / erschrecken / vnd die erschrockenen wiederumb lebendig machen vnd rechtfertigen. In diese beide wercke wirdt die gantze schrifft außgeteilet / Ein theil ist das Gesetz / welchs anzeiget / straffet / vnd verdampt die Sünde. Das ander teil ist das Euangelion / das ist / die verheissung der gnaden inn Christo vnß geschencket. Item / das Euangelion ist eigentlich die verheissung der ver gebung der sünd / vñ der rechtfertigung vmb Christus willen

Wenn diß stück also vnderscheidentlich erkleret wird / so können allerley certamina verhütet werden / vnnd wird die lehre rein behalten. Ne fiat confusio legis & Euangelij.

Von der Sünde.

IN diesem artickel ist in des Bapsts lehre auch gar grosser mangel / den da keine sünd seind / da hat er grewliche sünde außgemacht / nemlich / vber menschen satzungen in der Kirchen / von solchen dingen / die Gott weder gebotten noch verbotten hat / (Der Oberkeit satzungen aber / die nicht wieder Gottes befehl sind / gehören in das vierte Gebott Gottes) Aber von der Sünde / so noch im fleisch auch der Heiligen in diesem leben wohnet / Rom. 7. hat man im Bapsthumb gar wenig gelehret / Ja man wills für keine Sünde halten / Derhalben muß in diesem stück das Volck flessig berichtet werden / das für Gott das allein Sünde sey / was wieder seine Gesetze oder Gebott ist / 1. Johann. 3. Vnd das vns sonst in andern dingen / so wieder Gottes Gebott nicht seind / keiner kein gewissen machen solle / Coloss. 2.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0055"/>
ste werck Gottes in den menschen / erschrecken       / vnd die erschrockenen wiederumb lebendig machen vnd rechtfertigen. In diese beide wercke       wirdt die gantze schrifft außgeteilet / Ein theil ist das Gesetz / welchs anzeiget / straffet /       vnd verdampt die Sünde. Das ander teil ist das Euangelion / das ist / die verheissung der       gnaden inn Christo vnß geschencket. Item / das Euangelion ist eigentlich die verheissung der       ver gebung der sünd / vn&#x0303; der rechtfertigung vmb Christus willen</p>
        <p>Wenn diß stück also vnderscheidentlich erkleret wird / so können allerley certamina verhütet       werden / vnnd wird die lehre rein behalten. Ne fiat confusio legis &amp; Euangelij.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Von der Sünde.<lb/></head>
        <p>IN diesem artickel ist in des Bapsts lehre auch gar grosser mangel / den da keine sünd seind       / da hat er grewliche sünde außgemacht / nemlich / vber menschen satzungen in der Kirchen / von       solchen dingen / die Gott weder gebotten noch verbotten hat / (Der Oberkeit satzungen aber /       die nicht wieder Gottes befehl sind / gehören in das vierte Gebott Gottes) Aber von der Sünde /       so noch im fleisch auch der Heiligen in diesem leben wohnet / Rom. 7. hat man im Bapsthumb gar       wenig gelehret / Ja man wills für keine Sünde halten / Derhalben muß in diesem stück das Volck       flessig berichtet werden / das für Gott das allein Sünde sey / was wieder seine Gesetze oder       Gebott ist / 1. Johann. 3. Vnd das vns sonst in andern dingen / so wieder Gottes Gebott nicht       seind / keiner kein gewissen machen solle / Coloss. 2.
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0055] ste werck Gottes in den menschen / erschrecken / vnd die erschrockenen wiederumb lebendig machen vnd rechtfertigen. In diese beide wercke wirdt die gantze schrifft außgeteilet / Ein theil ist das Gesetz / welchs anzeiget / straffet / vnd verdampt die Sünde. Das ander teil ist das Euangelion / das ist / die verheissung der gnaden inn Christo vnß geschencket. Item / das Euangelion ist eigentlich die verheissung der ver gebung der sünd / vñ der rechtfertigung vmb Christus willen Wenn diß stück also vnderscheidentlich erkleret wird / so können allerley certamina verhütet werden / vnnd wird die lehre rein behalten. Ne fiat confusio legis & Euangelij. Von der Sünde. IN diesem artickel ist in des Bapsts lehre auch gar grosser mangel / den da keine sünd seind / da hat er grewliche sünde außgemacht / nemlich / vber menschen satzungen in der Kirchen / von solchen dingen / die Gott weder gebotten noch verbotten hat / (Der Oberkeit satzungen aber / die nicht wieder Gottes befehl sind / gehören in das vierte Gebott Gottes) Aber von der Sünde / so noch im fleisch auch der Heiligen in diesem leben wohnet / Rom. 7. hat man im Bapsthumb gar wenig gelehret / Ja man wills für keine Sünde halten / Derhalben muß in diesem stück das Volck flessig berichtet werden / das für Gott das allein Sünde sey / was wieder seine Gesetze oder Gebott ist / 1. Johann. 3. Vnd das vns sonst in andern dingen / so wieder Gottes Gebott nicht seind / keiner kein gewissen machen solle / Coloss. 2.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/55
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/55>, abgerufen am 21.11.2024.