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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Neben dem sol auch die Musica zur gelegenen zeit / doch andern Studijs vnuerhindert / geübt werden.

Am Sonn vnd andern Feyr-Abenden.

NAch Mittag sollen andere Lectiones vnderlassen / vnd für dieselben das Euangelium sequentis diei / Dominicae / aut alterius Festi in zwo Stund außgetheilet / vnd expliciert werden.

An Sonn vnd andern Feyrtagen.

Nach Mittag sol zur gelegenen Stund ein Psalmus / oder / so er lang ist / ein halber Psalmus interpretirt werden.

Vnd sollen die Praeceptores mit vleiß bedencken / so sie den Jungen Studiosis mit rechter Lehr / vnnd guten Exemplis dienen / das sie hiemit vnserm HERRN Christo ein sonderlichen gehorsam erzeigen / vnnd so vielen Kirchen dienen / souiel sie Studiosos zum Kirchen Ampt mit Lehr vnnd Leben fürdern helffen.

Neben dem sol auch die Musica zur gelegenen zeit / doch andern Studijs vnuerhindert / geübt werden.

Am Soñ vnd andern Feyr-Abenden.

NAch Mittag sollen andere Lectiones vnderlassen / vnd für dieselben das Euangelium sequentis diei / Dominicae / aut alterius Festi in zwo Stund außgetheilet / vnd expliciert werden.

An Soñ vnd andern Feyrtagen.

Nach Mittag sol zur gelegenen Stund ein Psalmus / oder / so er lang ist / ein halber Psalmus interpretirt werden.

Vnd sollen die Praeceptores mit vleiß bedencken / so sie den Jungen Studiosis mit rechter Lehr / vnnd guten Exemplis dienen / das sie hiemit vnserm HERRN Christo ein sonderlichen gehorsam erzeigen / vnnd so vielen Kirchen dienen / souiel sie Studiosos zum Kirchen Ampt mit Lehr vnnd Leben fürdern helffen.

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[380/0528] Neben dem sol auch die Musica zur gelegenen zeit / doch andern Studijs vnuerhindert / geübt werden. Am Soñ vnd andern Feyr-Abenden. NAch Mittag sollen andere Lectiones vnderlassen / vnd für dieselben das Euangelium sequentis diei / Dominicae / aut alterius Festi in zwo Stund außgetheilet / vnd expliciert werden. An Soñ vnd andern Feyrtagen. Nach Mittag sol zur gelegenen Stund ein Psalmus / oder / so er lang ist / ein halber Psalmus interpretirt werden. Vnd sollen die Praeceptores mit vleiß bedencken / so sie den Jungen Studiosis mit rechter Lehr / vnnd guten Exemplis dienen / das sie hiemit vnserm HERRN Christo ein sonderlichen gehorsam erzeigen / vnnd so vielen Kirchen dienen / souiel sie Studiosos zum Kirchen Ampt mit Lehr vnnd Leben fürdern helffen.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 380. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/528>, abgerufen am 03.12.2024.