Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite
Personen / so von wegen der Blutfreundtschafft / in der seydwerts Linien (herunderwerts zurechnen) zuehelichen verbotten / denn solche Personen / als vor vnsere Söne / geachtet werden.

Die Schwester sol nicht nemmen hinabwerts.

II.

Des Bruders Son / noch der Schwester Son.

III.

Des Bruders Sons Son / noch der Schwester Sons Son / noch des Bruders Tochter Son / noch der Schwester tochter Son.

IIII.

Des Bruders Sons Sons Son / noch der Schwester Sons Sons Son / noch des Bruders tochter tochter Son / noch der Schwester tochter tochter Son.

Erinnerung.

Das Vierte Gebott Gottes spricht: Du solt Vatter vnd Mütter ehren. Es kan aber kein grösser vnd erschrecklicher vnehre / Vatter vnd Mutter / vnd allen denen / so an statt vnserer Vetter vnd Mütter / geachtet werden / von den Kindern wiederfahren / denn so von jnen / durch Blutschande geschendet / vnd verunreiniget werden / welche Sünde / wie hart sie Gott straffe / ist an Ruben / Absalon / vnd andern mehr zusehen.

Personen / so von wegen der Blutfreundtschafft / in der seydwerts Linien (herunderwerts zurechnen) zuehelichen verbotten / denn solche Personen / als vor vnsere Söne / geachtet werden.

Die Schwester sol nicht nemmen hinabwerts.

II.

Des Bruders Son / noch der Schwester Son.

III.

Des Bruders Sons Son / noch der Schwester Sons Son / noch des Bruders Tochter Son / noch der Schwester tochter Son.

IIII.

Des Bruders Sons Sons Son / noch der Schwester Sons Sons Son / noch des Bruders tochter tochter Son / noch der Schwester tochter tochter Son.

Erinnerung.

Das Vierte Gebott Gottes spricht: Du solt Vatter vnd Mütter ehren. Es kan aber kein grösser vnd erschrecklicher vnehre / Vatter vnd Mutter / vnd allen denen / so an statt vnserer Vetter vnd Mütter / geachtet werden / von den Kindern wiederfahren / denn so von jnen / durch Blutschande geschendet / vnd verunreiniget werden / welche Sünde / wie hart sie Gott straffe / ist an Ruben / Absalon / vnd andern mehr zusehen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0443" n="295"/>
      </div>
      <div>
        <head>Personen / so von wegen der Blutfreundtschafft / in der seydwerts Linien (herunderwerts zurechnen) zuehelichen verbotten / denn solche Personen / als vor vnsere Söne / geachtet werden.<lb/></head>
        <p>Die Schwester sol nicht nemmen hinabwerts.</p>
      </div>
      <div>
        <head>II.<lb/></head>
        <p>Des Bruders Son / noch der Schwester Son.</p>
      </div>
      <div>
        <head>III.<lb/></head>
        <p>Des Bruders Sons Son / noch der Schwester Sons Son / noch des Bruders Tochter Son / noch der Schwester tochter Son.</p>
      </div>
      <div>
        <head>IIII.<lb/></head>
        <p>Des Bruders Sons Sons Son / noch der Schwester Sons Sons Son / noch des Bruders tochter tochter Son / noch der Schwester tochter tochter Son.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Erinnerung.<lb/></head>
        <p>Das Vierte Gebott Gottes spricht: Du solt Vatter vnd Mütter ehren. Es kan aber kein grösser vnd erschrecklicher vnehre / Vatter vnd Mutter / vnd allen denen / so an statt vnserer Vetter vnd Mütter / geachtet werden / von den Kindern wiederfahren / denn so von jnen / durch Blutschande geschendet / vnd verunreiniget werden / welche Sünde / wie hart sie Gott straffe / ist an Ruben / Absalon / vnd andern mehr zusehen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[295/0443] Personen / so von wegen der Blutfreundtschafft / in der seydwerts Linien (herunderwerts zurechnen) zuehelichen verbotten / denn solche Personen / als vor vnsere Söne / geachtet werden. Die Schwester sol nicht nemmen hinabwerts. II. Des Bruders Son / noch der Schwester Son. III. Des Bruders Sons Son / noch der Schwester Sons Son / noch des Bruders Tochter Son / noch der Schwester tochter Son. IIII. Des Bruders Sons Sons Son / noch der Schwester Sons Sons Son / noch des Bruders tochter tochter Son / noch der Schwester tochter tochter Son. Erinnerung. Das Vierte Gebott Gottes spricht: Du solt Vatter vnd Mütter ehren. Es kan aber kein grösser vnd erschrecklicher vnehre / Vatter vnd Mutter / vnd allen denen / so an statt vnserer Vetter vnd Mütter / geachtet werden / von den Kindern wiederfahren / denn so von jnen / durch Blutschande geschendet / vnd verunreiniget werden / welche Sünde / wie hart sie Gott straffe / ist an Ruben / Absalon / vnd andern mehr zusehen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/443
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 295. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/443>, abgerufen am 03.12.2024.