Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.rio / vnd Conuentu Superintendentium / inn gemeiner versamblung / so im Jahr zweymal gehalten wird / inn die Kirchenstraff erkent / vnd solche erkandtnuß auff volgende weiß / promulgiert / vnd außgeruffen werden. Nemlich: Das die Person / so ördentlich in die Excommunication vnd Kirchenstraff erkent / auff ein bestimpten Sontag nach der Predigt / im Chor der Pfarkirchen / dahin sie gehörig / öffentlich gegen dem Kirchen Volck fürgestelt / vnd vngefehrlich nachuolgender gestalt / oder wie es zu jeder zeit nach vmbstend der mißhandlung zuuerlesen / durch das Consistorium befohlen wird / durch den Pfarher auff der Cantzel / oder neben der person stehend / auß einem brieff verlesen werde. Ir lieben in Christo / dieser (oder diese) N. ist im laster der Gottslesterung oder Trunckenheit (vel alterius generis) bißher ein lange zeit verhafft gewesen / vnnd wiewol vielfaltige ermanung vnd straffen / beide durch Gottes Wort / vnd Weltliche Oberkeit an jme (oder jr) versuchet / So hat doch jne (oder sie) solches alles nicht zur rechter / Christlicher besserung bewegen wöllen. Damit nun nicht durch ein reudiges Schaff ein gantze Herde verderbt / vnd das böß ergerlich Exempel gemeiner Christlicher versamblung schedlich vnd nachteilig sey / das auch GOTtes zorn vnnd straff verhütet werde / so haben die verordnete zur Administration der Kirchen / diesen (oder diese) N. nach gnugsamer erfahrung aller handlung erkennet / rio / vnd Conuentu Superintendentium / inn gemeiner versamblung / so im Jahr zweymal gehalten wird / inn die Kirchenstraff erkent / vnd solche erkandtnuß auff volgende weiß / promulgiert / vnd außgeruffen werden. Nemlich: Das die Person / so ördentlich in die Excommunication vnd Kirchenstraff erkent / auff ein bestimpten Sontag nach der Predigt / im Chor der Pfarkirchen / dahin sie gehörig / öffentlich gegen dem Kirchen Volck fürgestelt / vnd vngefehrlich nachuolgender gestalt / oder wie es zu jeder zeit nach vmbstend der mißhandlung zuuerlesen / durch das Consistorium befohlen wird / durch den Pfarher auff der Cantzel / oder neben der person stehend / auß einem brieff verlesen werde. Ir lieben in Christo / dieser (oder diese) N. ist im laster der Gottslesterung oder Trunckenheit (vel alterius generis) bißher ein lange zeit verhafft gewesen / vnnd wiewol vielfaltige ermanung vnd straffen / beide durch Gottes Wort / vnd Weltliche Oberkeit an jme (oder jr) versuchet / So hat doch jne (oder sie) solches alles nicht zur rechter / Christlicher besserung bewegen wöllen. Damit nun nicht durch ein reudiges Schaff ein gantze Herde verderbt / vnd das böß ergerlich Exempel gemeiner Christlicher versamblung schedlich vnd nachteilig sey / das auch GOTtes zorn vnnd straff verhütet werde / so haben die verordnete zur Administration der Kirchen / diesen (oder diese) N. nach gnugsamer erfahrung aller handlung erkennet / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0399" n="251"/> rio / vnd Conuentu Superintendentium / inn gemeiner versamblung / so im Jahr zweymal gehalten wird / inn die Kirchenstraff erkent / vnd solche erkandtnuß auff volgende weiß / promulgiert / vnd außgeruffen werden.</p> </div> <div> <head>Nemlich:<lb/></head> <p>Das die Person / so ördentlich in die Excommunication vnd Kirchenstraff erkent / auff ein bestimpten Sontag nach der Predigt / im Chor der Pfarkirchen / dahin sie gehörig / öffentlich gegen dem Kirchen Volck fürgestelt / vnd vngefehrlich nachuolgender gestalt / oder wie es zu jeder zeit nach vmbstend der mißhandlung zuuerlesen / durch das Consistorium befohlen wird / durch den Pfarher auff der Cantzel / oder neben der person stehend / auß einem brieff verlesen werde.</p> <p>Ir lieben in Christo / dieser (oder diese) N. ist im laster der Gottslesterung oder Trunckenheit (vel alterius generis) bißher ein lange zeit verhafft gewesen / vnnd wiewol vielfaltige ermanung vnd straffen / beide durch Gottes Wort / vnd Weltliche Oberkeit an jme (oder jr) versuchet / So hat doch jne (oder sie) solches alles nicht zur rechter / Christlicher besserung bewegen wöllen. Damit nun nicht durch ein reudiges Schaff ein gantze Herde verderbt / vnd das böß ergerlich Exempel gemeiner Christlicher versamblung schedlich vnd nachteilig sey / das auch GOTtes zorn vnnd straff verhütet werde / so haben die verordnete zur Administration der Kirchen / diesen (oder diese) N. nach gnugsamer erfahrung aller handlung erkennet / </p> </div> </body> </text> </TEI> [251/0399]
rio / vnd Conuentu Superintendentium / inn gemeiner versamblung / so im Jahr zweymal gehalten wird / inn die Kirchenstraff erkent / vnd solche erkandtnuß auff volgende weiß / promulgiert / vnd außgeruffen werden.
Nemlich:
Das die Person / so ördentlich in die Excommunication vnd Kirchenstraff erkent / auff ein bestimpten Sontag nach der Predigt / im Chor der Pfarkirchen / dahin sie gehörig / öffentlich gegen dem Kirchen Volck fürgestelt / vnd vngefehrlich nachuolgender gestalt / oder wie es zu jeder zeit nach vmbstend der mißhandlung zuuerlesen / durch das Consistorium befohlen wird / durch den Pfarher auff der Cantzel / oder neben der person stehend / auß einem brieff verlesen werde.
Ir lieben in Christo / dieser (oder diese) N. ist im laster der Gottslesterung oder Trunckenheit (vel alterius generis) bißher ein lange zeit verhafft gewesen / vnnd wiewol vielfaltige ermanung vnd straffen / beide durch Gottes Wort / vnd Weltliche Oberkeit an jme (oder jr) versuchet / So hat doch jne (oder sie) solches alles nicht zur rechter / Christlicher besserung bewegen wöllen. Damit nun nicht durch ein reudiges Schaff ein gantze Herde verderbt / vnd das böß ergerlich Exempel gemeiner Christlicher versamblung schedlich vnd nachteilig sey / das auch GOTtes zorn vnnd straff verhütet werde / so haben die verordnete zur Administration der Kirchen / diesen (oder diese) N. nach gnugsamer erfahrung aller handlung erkennet /
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |