Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.monia vnd zeugniß / beide der Lehr vnd lebens / bey der Kirchen / vnd menniglich haben / damit sie mit der warheit von den lesterern nicht getadelt / sonder desto statlicher jr wirckliche Execution / wie hernach vnderschiedlich an jeden ort dauon gemercket / volnstrecken mögen. Visitation vnd Ampt der Special Superintendenten. ERstlich / so sol ein jeder Special / ein jede Pfarr jme in seinem gezirck signiert / zum wenigsten Jerlichen zwey mahl visitiren / Nemlich / das ein mahl nach Ostern / das ander nach Michaclis. Zum andern / wenn ein Special / der hieuor nihe visitiert / vnd in vorhaben zu visitiren / so sol er sich anfangs mit seinem offnen Brieff / so jme vnder vnserm Secret verfertigt / dem Amptman jedes Gerichts / auch den Burgermeister jeder Stadt anzeigen / damit er Special / wa jme mangel oder verhinderung in seiner Superintendentz begegnen wolt / dem Amptman in krafft seiner habenden patent / vmb befürderung ansuchen möge. Zum dritten / damit auch hierunder richtigkeit gehalten / so sol ein jeder Specialis sein visitation bey der Ampstat anfahen / vnd dasselb zuuor dem Amptman bey rechter zeit zuwissen machen / damit er selbs anheimisch bleiben / vnd die notwendige Personen / gleicher gestalt entgegen halten mög. Vnd so er daselbst aus visitiert / dem Amptman gleicher gestalt / wie vnd auff was tagen er im Ampt visitiren / wol anzeigen / damit er der Amptman / den Vögten solchs verkünden / vnd sich sampt den darzu gehörigen Personen anheimisch zuhalten aufflegen mög. monia vnd zeugniß / beide der Lehr vnd lebens / bey der Kirchen / vnd menniglich haben / damit sie mit der warheit von den lesterern nicht getadelt / sonder desto statlicher jr wirckliche Execution / wie hernach vnderschiedlich an jeden ort dauon gemercket / volnstrecken mögen. Visitation vnd Ampt der Special Superintendenten. ERstlich / so sol ein jeder Special / ein jede Pfarr jme in seinem gezirck signiert / zum wenigsten Jerlichen zwey mahl visitiren / Nemlich / das ein mahl nach Ostern / das ander nach Michaclis. Zum andern / wenn ein Special / der hieuor nihe visitiert / vnd in vorhaben zu visitiren / so sol er sich anfangs mit seinem offnen Brieff / so jme vnder vnserm Secret verfertigt / dem Amptman jedes Gerichts / auch den Burgermeister jeder Stadt anzeigen / damit er Special / wa jme mangel oder verhinderung in seiner Superintendentz begegnen wolt / dem Amptman in krafft seiner habenden patent / vmb befürderung ansuchen möge. Zum dritten / damit auch hierunder richtigkeit gehalten / so sol ein jeder Specialis sein visitation bey der Ampstat anfahen / vnd dasselb zuuor dem Amptman bey rechter zeit zuwissen machen / damit er selbs anheimisch bleiben / vñ die notwendige Personen / gleicher gestalt entgegen halten mög. Vnd so er daselbst aus visitiert / dem Amptman gleicher gestalt / wie vnd auff was tagen er im Ampt visitiren / wol anzeigen / damit er der Amptman / den Vögten solchs verkünden / vnd sich sampt den darzu gehörigen Personen anheimisch zuhalten aufflegen mög. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0371" n="223"/> monia vnd zeugniß / beide der Lehr vnd lebens / bey der Kirchen / vnd menniglich haben / damit sie mit der warheit von den lesterern nicht getadelt / sonder desto statlicher jr wirckliche Execution / wie hernach vnderschiedlich an jeden ort dauon gemercket / volnstrecken mögen.</p> </div> <div> <head>Visitation vnd Ampt der Special Superintendenten.<lb/></head> <p>ERstlich / so sol ein jeder Special / ein jede Pfarr jme in seinem gezirck signiert / zum wenigsten Jerlichen zwey mahl visitiren / Nemlich / das ein mahl nach Ostern / das ander nach Michaclis.</p> <p>Zum andern / wenn ein Special / der hieuor nihe visitiert / vnd in vorhaben zu visitiren / so sol er sich anfangs mit seinem offnen Brieff / so jme vnder vnserm Secret verfertigt / dem Amptman jedes Gerichts / auch den Burgermeister jeder Stadt anzeigen / damit er Special / wa jme mangel oder verhinderung in seiner Superintendentz begegnen wolt / dem Amptman in krafft seiner habenden patent / vmb befürderung ansuchen möge.</p> <p>Zum dritten / damit auch hierunder richtigkeit gehalten / so sol ein jeder Specialis sein visitation bey der Ampstat anfahen / vnd dasselb zuuor dem Amptman bey rechter zeit zuwissen machen / damit er selbs anheimisch bleiben / vñ die notwendige Personen / gleicher gestalt entgegen halten mög. Vnd so er daselbst aus visitiert / dem Amptman gleicher gestalt / wie vnd auff was tagen er im Ampt visitiren / wol anzeigen / damit er der Amptman / den Vögten solchs verkünden / vnd sich sampt den darzu gehörigen Personen anheimisch zuhalten aufflegen mög.</p> </div> </body> </text> </TEI> [223/0371]
monia vnd zeugniß / beide der Lehr vnd lebens / bey der Kirchen / vnd menniglich haben / damit sie mit der warheit von den lesterern nicht getadelt / sonder desto statlicher jr wirckliche Execution / wie hernach vnderschiedlich an jeden ort dauon gemercket / volnstrecken mögen.
Visitation vnd Ampt der Special Superintendenten.
ERstlich / so sol ein jeder Special / ein jede Pfarr jme in seinem gezirck signiert / zum wenigsten Jerlichen zwey mahl visitiren / Nemlich / das ein mahl nach Ostern / das ander nach Michaclis.
Zum andern / wenn ein Special / der hieuor nihe visitiert / vnd in vorhaben zu visitiren / so sol er sich anfangs mit seinem offnen Brieff / so jme vnder vnserm Secret verfertigt / dem Amptman jedes Gerichts / auch den Burgermeister jeder Stadt anzeigen / damit er Special / wa jme mangel oder verhinderung in seiner Superintendentz begegnen wolt / dem Amptman in krafft seiner habenden patent / vmb befürderung ansuchen möge.
Zum dritten / damit auch hierunder richtigkeit gehalten / so sol ein jeder Specialis sein visitation bey der Ampstat anfahen / vnd dasselb zuuor dem Amptman bey rechter zeit zuwissen machen / damit er selbs anheimisch bleiben / vñ die notwendige Personen / gleicher gestalt entgegen halten mög. Vnd so er daselbst aus visitiert / dem Amptman gleicher gestalt / wie vnd auff was tagen er im Ampt visitiren / wol anzeigen / damit er der Amptman / den Vögten solchs verkünden / vnd sich sampt den darzu gehörigen Personen anheimisch zuhalten aufflegen mög.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |