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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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So schreibt S. Paulus in der ersten Epistel an Timotheon / am Dritten Capittel.

DAs ist je gewisslich war / so jemandt ein Bischoff Ampt begeret / der begeret ein köstlich werck. Es sol aber ein Bischoff vnstrefflich sein / eines Weibs Man / nüchtern / messig / sittig / gastfrey / lehrhafftig / nicht ein Weinseuffer / nicht beissig / nicht vnehrliche handtierung treiben / sonder gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eignen Hause wol fürstehe / der gehorsame Kinder habe / mit aller erbarkeit. (So aber jemandt seinem eignen Hause nicht weiß furzustehen / wie wird er die Gemein Gottes versorgen?) nicht ein newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem lesterer ins Vrtheil falle. Er muß aber auch ein gut zeugniß haben / von denen / die draussen seind / auff das er nicht falle dem lesterer in die schmach vnd strick.

So ermanet S. Paulus die Elcisten der Gemeine zu Epheso.

SO habt nun acht auff euch selbst / vnd auff die gantze Herde / vnder welche euch der heilige Geist gesetzt hat / zu Bischoffen / zu weiden die Gemeine Gottes / welche er durch sein eigen Blut erworben hat. Dann das weiß ich / das nach meinem abschied werden vnder euch

So schreibt S. Paulus in der ersten Epistel an Timotheon / am Dritten Capittel.

DAs ist je gewisslich war / so jemandt ein Bischoff Ampt begeret / der begeret ein köstlich werck. Es sol aber ein Bischoff vnstrefflich sein / eines Weibs Man / nüchtern / messig / sittig / gastfrey / lehrhafftig / nicht ein Weinseuffer / nicht beissig / nicht vnehrliche handtierung treiben / sonder gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eignen Hause wol fürstehe / der gehorsame Kinder habe / mit aller erbarkeit. (So aber jemandt seinem eignen Hause nicht weiß furzustehen / wie wird er die Gemein Gottes versorgen?) nicht ein newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem lesterer ins Vrtheil falle. Er muß aber auch ein gut zeugniß haben / von denen / die draussen seind / auff das er nicht falle dem lesterer in die schmach vnd strick.

So ermanet S. Paulus die Elcisten der Gemeine zu Epheso.

SO habt nun acht auff euch selbst / vnd auff die gantze Herde / vnder welche euch der heilige Geist gesetzt hat / zu Bischoffen / zu weiden die Gemeine Gottes / welche er durch sein eigen Blut erworben hat. Dann das weiß ich / das nach meinem abschied werden vnder euch

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[210/0358] So schreibt S. Paulus in der ersten Epistel an Timotheon / am Dritten Capittel. DAs ist je gewisslich war / so jemandt ein Bischoff Ampt begeret / der begeret ein köstlich werck. Es sol aber ein Bischoff vnstrefflich sein / eines Weibs Man / nüchtern / messig / sittig / gastfrey / lehrhafftig / nicht ein Weinseuffer / nicht beissig / nicht vnehrliche handtierung treiben / sonder gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eignen Hause wol fürstehe / der gehorsame Kinder habe / mit aller erbarkeit. (So aber jemandt seinem eignen Hause nicht weiß furzustehen / wie wird er die Gemein Gottes versorgen?) nicht ein newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem lesterer ins Vrtheil falle. Er muß aber auch ein gut zeugniß haben / von denen / die draussen seind / auff das er nicht falle dem lesterer in die schmach vnd strick. So ermanet S. Paulus die Elcisten der Gemeine zu Epheso. SO habt nun acht auff euch selbst / vnd auff die gantze Herde / vnder welche euch der heilige Geist gesetzt hat / zu Bischoffen / zu weiden die Gemeine Gottes / welche er durch sein eigen Blut erworben hat. Dann das weiß ich / das nach meinem abschied werden vnder euch

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/358>, abgerufen am 21.11.2024.